Steinschlagreparatur beim Leihwagen kostet unglaubliche 500 €?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nehmen wir mal an, dir fährt jemand ins Auto und der Blechschaden ist von der Werkstatt geschätzt 500 eur. Jetzt lässt du den Schaden aber nur für 100 eur provisorisch ausbessern, weil es dich nicht stört, trotzdem bekommst du die vollen 500 eur von der gegnerischen Versicherung. Wenn dein Unfallgegner jetzt 500 eur Selbstbeteiligung hat, muss er das aus eigener Tasche zahlen, obwohl du den Schaden nur ausbessern hast lassen und das restliche bare Geld einstreichst. Genauso verhält es sich in deinem jetzigen Fall. Der Vermieter hat einen Anspruch darauf, das sein Fahrzeug neuwertig instandgesetzt wird. Mit einer Reparatur ist das nicht getan. Er verzichtet aber auf die Neuwertreparatur und nimmt lieber das Geld. Das Ganze ist zwar äusserst fragwürdig, aber völlig rechtens.

Die einzig richtige Antwort. Danke, du hast meinen Glauben an die Menschheit bewahrt.

Wäre es dein Wagen, würdest du den entstandenen Schaden und Wertverlust nach Gutachten oder Kostenvoranschlag nicht auch von der Versicherung fordern? Warum lässt du das im umgekehrten Fall nicht ebenso gelten?

Denn um den rechtsirrigen Auffassungen ("Betrug") hier mal was Substantiiertes entgegenzusetzten:

Selbstverständlich ist der Schaden nach Kostenvoranschlag zu ersetzen - völlig unabhängig davon, ob er instandgesetzt wurde oder nicht, nur die MWSt fiele dann nicht an :-O

Da mag sich der Verleiher auf eine Reparatur beschränken und entscheiden, ob er den damit verbundenen Wertverlust des Fahrzegs mit den vmtl. ersparten 400 EUR kompensiert oder erst bei Abgabe als Flottenfahrzeug eine neue Scheibe verbaut.

G imager761

Ihre Antwort habe ich verstanden, vielen Dank schon mal.

Jedoch zahle ich doch nicht für einen Austausch, der garnicht erfolgt ist bzw. in anderem Maße, Weil die Autovermietung in 5 Jahren sagt wir wechseln die Scheibe aus? Was wenn der nächste Fahrer einen Steinschlag hat? oder Noch einer? sprich bei 3 Steinschlägen, hat der Vermieter 1500€ (3x500€) eingenommen und lässt Sie dann am Ende für 500 € auswechseln, und hat 1000 € Profit gemacht... da ja alle für einen Austausch bezahlt haben?

Gut und zum Thema Betrug: Nennen wir es - Gewinnbringend falsche Tatsachen in Rechnung stellen...

Da ich in Spanien lebe und auch nicht mehr in Deutschland vor Ort bin, wird es mit einer Rechtschutz etc. schwer :-(

Dieser Auffassung muss ich leider widersprechen. Wir reden von einem Glasschaden. Bei einem Glasschaden gilt „ Naturalersatz“ D.h., eine Abrechnung nach Kostenvoranschlag sehen die Bedingungen nicht vor. Auch sehe ich hier keine Basis für die Merkantile Wertminderung. Für mich stellt sich nach wie vor die Frage, wie Avis auf die besagte Forderung kommt.

Für mich sieht das so aus, dass Du die Reparatur bezahlen musst und eventuell noch den Wertverlust des Fahrzeuges. So eine Scheibenreperatur ist sogar vom TüV aus erlaubt und da es sich dabei um ein Sicherheitselement des Fahrzeuges handelt, ist die Scheibe, nach der Reperatur, so gut, wie eine neue Scheibe.

Also, wenn Du mir hinten, in meinen voll krass geilen Rolls reinfährst ... und die Kofferraumklappe, war vorher noch, liebevoll, von meinem Butler poliert worden ...  dann wird die natürlich nicht nur so einfach ausgebeult und neu lackiert ... kostet ca 8000 Euro ... sondern, die wird natürlich noch 50 x poliert, was dann halt 20 000 Euro kostet!! Ausserdem hast Du ja auch meinem Rolls, noch einen "moralischen" Sachaden zugefügt .. Du Lölli ... da kommen dann noch die Kosten, für einen Seelsorger und den Segen, vom Papst dazu. Und den Preis dafür setze natürlich ICH fest!

Man kann das auch anders sagen ... wenn ich meiner Versicherung den Schaden, an der Heckklappe, von meinem Rolls melde, dann stellt ein Gutachter fest, was das, so ungefähr, kosten wird. Dann wird das Fahrzeug repariert ... und dafür bekomme ich dann, eine Rechnung. Und selbst wenn der Gutachter, vor der Reperatur gemeint hat, dass die Reperatur 20 000 kostet, und sie kostet dann nur 4000, weil die Queen gerade gestern, mit ihrem neuen Rolls, an die Wand gefahren ist und deshalb, eine fast neue Heckklappe verfügbar war, dann zahlt mir diese Lölli-Versicherung, nur die 4000 und macht wahrscheinlich noch "Zicken", wegen einem "Wertverlust" von 50 Euro.

Avis kann Dir die Reperaturkosten verlangen und Dir auch vielleicht noch einen Wertverlust, in Rechnung stellen. Aber bestimmt keine neue Scheibe.

Und noch etwas an die, die hier erzählen, dass das mit der neuen Scheibe kein Betrug ist, die sollten erst einmal etwas weiter denken: die Karre ist ja nach der Reparatur nicht mehr "neu" ... da könnte die Autovermietung doch wahrhaftig, auf die Idee kommen und die Karre, ganz in Rechnung stellen!

Hallo MaWi2012,

interessante Frage. Den Fall hatte ich selbst noch nie. Fakt ist, dass eine Reparatur bei dem „ besagten“ Unternehmen wirklich unter 100€ zu erhalten ist. Ich denke, dass dir noch zusätzliche Aufwandskosten in Rechnung gestellt wurden. Schau dir den Mietvertrag an. Bin mir sicher, dass Du dort die Antwort findest.

Also das was sie mir abgezogen haben, ist genau der Preis für das Auswechseln einer Frontscheibe - Kostenvoranschlag (aufgelistet sind Arbeitsaufwand, neue Scheibe, Glasentsorgung, neue Dichtungsgummis etc.) ! Aber das ist ja alles NICHT erfolgt!

@MaWi2012

Das riecht nach Betrug ....

@imager761

Käse… Der Fragesteller schreibt,

dass er/Sie bestätigt bekommen hat, dass die Scheibe nur repariert worden ist. Aus welchem Grund, sollte dann der Autoverleiher, ihr eine Rechnung über einen Austausch vorlegen dürfen? Es werden Reparaturen vorgetragen, die offensichtlich nicht ausgeführt worden sind. Für mich stinkt die Sache….

Lass dir einfach von der Autovermietung die Rechnung vorlegen. Danach kannst du diese überprüfen. Evt. mit Hilfe eines Anwaltes - vielleicht hast Du ja auch eine Rechtsschutzversicherung.

Gruß Kematef