Falsch gestellte Rechnung trotzdem bezahlt

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, das kannst du noch zurückfordern - der Rückzahlungsanspruch besteht ja, er ist wenn dann nur nicht "durchsetzbar", der Gegner müsste sich erst auf die Verjährung berufen.

Ob Verjährung schon eingetreten ist, ist noch mal eine andere Frage - die regelmäßig Frist beträgt ja drei volle Kalenderjahre und so viel Zeit ist seit der Zahlung auch vergangen. Die Frist beginnt aber noch gar nicht, solange du noch nicht wusstest, dass du gar nicht zur Zahlung verpflichtet warst. Schädlich wäre nur, wenn du dies infolge grober Fahrlässigkeit nicht wusstest, du müsstest also die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich grobem Maße verletzt haben. Darüber kann man im Einzelfall natürlich streiten, das bleibt hier also deiner Überzeugungskraft überlassen - wenn man sich überhaupt auf die Verjährung beruft.

Freue mich über Nachfragen und will stets gern wissen, wie ein Fall zu Ende geht

Ohne unken zu wollen, versichere ich Ihnen, dass dies ausgeht wie das "Hornberger Schießen"! - Piff - paff; piff -paff!

@schelm1

Unke nur; mir ging es nur darum, dem Fragenden die rechtliche Neugier zu befriedigen^^ Dass in den allermeisten Fällen, die ich hier beantworte, die Fragenden niemals die Informationen verwenden oder sich auch nur irgendwie noch mal selbst um ihre Angelegenheit kümmern, damit habe ich mich längst abgefunden.

Vielen Dank für diese Einschätzung, Droitteur. Ich habe natürlich dadurch, dass ich damals einfach überwiesen hatte ohne meinen Vertrag zu lesen, allein schon dumm gehandelt. Vorsatz war das sicher nicht sondern eher im Moment des Ärgers um diese Rechnung als solches passiert. Diese Firma und ich standen in der Definition um die Zielerreichung in einem sagen wir mal optimierungsfähigen Verhältnis. Sie hatten mir als Beweis der Rechtmäßigkeit ihrer Forderung, die allg. Geschäftsbedingungen (die auf der Rückseite des Vertrages aufgedruckt waren) in Kopie zugesandt und dabei den entsprechenden Passus gemarkert. Das habe ich dann so zähneknirschend akzeptiert. Der eigentliche Vertrag aber weist genau bzgl. dieses Passus die Streichung per Hand mit Unterschrift aus. Leider fällt mir das erst jetzt auf Grund einer internen Veränderung auf. Fakt ist also, dass man mir einen falschen Vertrag als Beweismittel geschickt hatte. Aber dann steht da ja noch der AD Mitarbeiter, der heute dort nicht mehr arbeitet. Hat der seinem Chef den richtigen, also geänderten Vertrag überreicht? Damit kommen wir dann ins Uferlose oder? Ich denke, dass ich das wohl unter der Rubrik "dumm gelaufen" verbuchen kann. Danke für die schnelle und zielführende Antwort!

@bankerboot

unter dumm gelaufen würde ich es nicht verbuchen wollen.

Die Frage ist und bleibt natürlich, was ist wie falsch gelaufen, im Sinne von wie stellt es dein eigentlicher Vertragspartner dar!

Sobald ein AD Mitarbeiter involviert war, kann es diverse Formen annehmen.

Da du aber jetzt quasi schon aufgibst, nachdem dir Droitteur möglichst hilfreiche Angaben machte, frustiert wahrscheinlich jeden, der sich die Mühe macht hilfreich zu helfen versuchen. Also Droitteur und Andere.

Den sogenannten "Flappes" können Unternehmen usw immer mit solchen Leuten machen, die wie du zu schnell aufgeben und es unter dumm gelaufen verbuchen. Leuten wie Droitteur machen solcherlei Reaktionen keinen Spaß und führen irgendwann dazu solcherlei Hilfeversuche gänzlich aufzugeben. (Meine derzeitige Meinung!)

@bankerboot

Hallo bankerboot! Vielen Dank für den Stern :)

Sry, dafür, dass ich mich weiter nicht gemeldet hab. Ich war ein bisschen verlegen darüber, wie ich damit umgehen soll^^: Einerseits freut mich, dass andere sich für meine Interessen einsetzen - und sie haben grundsätzlich Recht. Andererseits entsprach dein Einzelfall gar nicht so sehr den grundsätzlichen/weniger netten Beispielen.

Die Länge deines Beitrags zeigt allein schon dein Engagement. Die Aussage "dumm gelaufen" bildet dagegen nur das Gegengewicht: Ich empfand es sogar als angenehm, dass du damit den Druck wegnimmst, jetzt unbedingt etwas reißen zu müssen.

Spontan fällt mir in der Sache noch ein, dass im Rahmen einer längeren Geschäftsbeziehung es sein kann, dass auch auf der anderen Seite noch Schulden in einen Zeitraum fallen, in dem die Rechnung oben noch nicht verjährt war - dann könnte man zB auch jetzt noch die Aufrechnung erklären und hätte somit die falsche Rechnung nicht umsonst bezahlt. Auch bei neuen Verhandlungen kann man so etwas immer noch anbringen - je nach genauer Lage natürlich^^

Ich habe mir den Fall zur Wiederholung jetzt nur grob überflogen. Wenn dich weiterhin Details interessieren, frag bitte noch mal genauer nach :)

@Droitteur

Hi, habe mal diese Firma angeschrieben und um Rücküberweisung gebeten. Natürlich hat sich erwartungsgemäß keiner gemeldet. Ein Anruf bei einem Anwalt ergab dann auch, dass auf Grund der eingetretenen Verjährung keine Aussicht auf Erfolg besteht. Die von Dir, Droitteur, gemachten Hinweise waren völlig korrekt. Der Anwalt hält eben nur meine Bezahlung, mein damaliges Nachfragen nach der Rechtmäßigkeit als genügend ausreichend für die Gegenseite festzuhalten, dass ich grob fahrlässig gehandelt habe. Jetzt könnten wir natürlich noch versuchen, ein neues Fass aufzumachen. Und zwar wurde mir als Begründung auf meine Anfrage nach Rechtmäßigkeit der damaligen Rechnung eine Kopie der Rückseite meines Vertrages zugesandt, aus der der Absatz hervorgeht, nach dem die Rechnungsstellung rechtens wäre. Diese Kopie ist aber nicht die, die mir vorliegt und aus der die Streichung des Passus ersichtlich ist. Das aufzumachende Fass wäre nun eher strafrechtlich zu sehen und zu behaupten, dass durch Urkundenfälschung, Vorlage eines falschen Vertrages eine Zahlung erschwindelt wurde = Betrug usw. Würde das gewonnen, was zweifelhaft ist, könnte ich dann zivilrechtlich vorgehen, was aber nicht unbedingt mein Geld zurückbringt. Das alles für 500.- € Schaden. Insofern Ende des Themas, eigene Schuld, dumm gelaufen. Nächstes Mal muss ich lesen und verstehen lernen. Gruß und schönes WE

Mit der Frage könnten Sie nach nunmehr 4 Jahren mit Sicherheit einen Anwalt bereichern!?!

Um welche "Größen"ordnung handelt es sich denn bei dem Differenzbetrag?


Droitteur hat die eine sehr fundierte Antwort gegeben, was den rechtlichen Aspekt betrifft, und die darüber hinaus einen Lösungsweg vorgeschlagen. Anstatt darauf einzugehen, kommt als Antwort 'Ich denke, dass ich das wohl unter der Rubrik "dumm gelaufen" verbuchen kann'. Warum fragst du dann überhaupt? Deine Chancen stehen doch gar nicht schlecht!

Anstatt jetzt aufzugeben, hindert dich nichts daran, die Zahlung zurückzufordern. Dadurch enstehen dir ja noch keine Kosten (vom Zeitaufwand fürs Schreiben und den Portokosten abgesehen). Wie du danach verfährst (sofern das überhaupt nötig sein sollte), kannst dir dann immer noch überlegen.

Irgendwie werden hier nur Fragmente meiner Antwort an den Kollegen gelesen oder verstanden. Zwischen meinem Dank an Droitteur und dem Satz "dumm gelaufen" gibt es noch weiter Sätze, die dann im Ergebnis auf meine Einschätzung "dumm gelaufen" auslaufen. Inwiefern ich da den Kollegen negativ begleite, erschließt sich mir nicht. Vielmehr gab mir sein Ansatz den Ausschlag, die Sache aus einem anderen Licht zu sehen. Nämlich den der Weiterung oder anders, was kommt da auf mich zu und was kommt im Ergebnis dabei möglicherweise heraus. Man kann es auch noch einfacher formulieren: Erfolgsaussichten vs. Aufwand. Denn für mich sind die Stichworte "Verjährungsfrist", "grob fahrlässig" diejenigen, die mich nachdenklich werden lassen im Sinne von "muss ich hier etwas tun". Und damit bin ich dann bei meiner Sicht des "dumm gelaufen": durch meine im vorherigen post gemachten Ausführungen könnte man, wenn man will, erkennen, dass sich hier weitere Fässer auftun (AD ist nicht mehr da, muss Fa. trotzdem haften, war er freiberuflich tätig, Handelsvertreter (wir sind im Bereich des "wer haftet für wen", wie komme ich an den Vertrag um etwas zu beweisen usw usw usw. Um Euch nicht zu sehr zu langweilen, hier noch einmal der Dank an Droitteur für seine Ausführungen, die mir geholfen haben, besser abwägen zu können.

@bankerboot

Nun fühle dich nicht angegriffen, so war meine Antwort nicht gemeint. Dein ‚dumm gelaufen‘ hörte sich nach Resignation an, und ich wollte dir Mut machen, den Ausführungen Droitteur’s zu folgen, anstatt jetzt schon aufzugeben. Viel Erfolg!