Wasserverbrauch um fast das Vierfache gestiegen?

4 Antworten

Da wurde bestimmt vergessen den Verbrauch der Nachbarn vom Gesamtverbrauch ab zu ziehen.

Was tun?

  1. Zählerstände aller Zähler kontrollieren.

  2. Einen Zähler für Deine Wohnung verlangen oder selbst installieren lassen.

Genau genommen darf der Vermieter nur nach Verbrauch abrechnen wenn alle Wohnungen mit Zwischenzählern ausgestattet sind.

danke für eure antworten! zum glück zieh ich im februar hier aus, aber ich hab dadurch natürlich ne nachzahlung von 300 € zu zahlen. da bau ich keinen zähler mehr ein...aber wie komm ich zu meinem tatsächlichen verbrauch? und wo steht das mit dem verbrauch abrechnen nur mit zwischenzählern? kann ich da mit irgendwelchen gerichtsurteilen oder ähnlichem die tatsache untermauern?

@grisa

Kontrolliere doch erst mal die Zählerstände. Evtl. hat der Vermieter, wie ein User schrieb, wirklich nur vergessen den Verbrauch eines anderen Mieters zu berücksichtigen.

Was ist eigentlich mit dem Wasser für die Heizungsanlage, wenn es denn ein zentrale gibt?

An deiner Stelle würde ich da wirklich sofort reklamieren. Der Verbrauch scheint nicht zu stimmen. Ausserdem sollte jeder Verbraucher seine eigene Wasseruhr haben. Das geht so nicht. Man drückt dir die Kosten der Nachbarn mit aufs Auge. Notfalls solltest du dich an einen Rechtsanwalt wenden. Das muss ja auch für die kommenden Jahre gleich endgültig geklärt werden.

Die Hauptzähler messen äußerst genau, nicht aber die Unterzähler in den Wohnungen. Dadurch können schon erhebliche Differenzen entstehen, die aber nun dir angelastet werden. Diese Berechnung ist unzulässig. Vielmehr ist es so, dass, wenn nicht sämtliche Wohnungen des Hauses / der Wirtschaftseinheit mit WZ ausgestattet sind, nach Wohnfläche (evtl. Personen, wenn so vereinbart) umgelegt werden muss.

Lege also Einspruch gegen die Abrechnung ein und fordere Einsichtnahme in die Rechnung des Versorgers und die Protokolle der Ablesung der anderen Mieter. Fordere auf, die Umlage nach Gesetz vorzunehmen. Den Brief bitte als EinwurfeinschreibenSchau zuvor in deinen Mietvertrag, welcher Schlüssel dort für die Umlage angegeben ist. Auch muss der V. dir zeigen, welcher Schlüssel bei den anderen Mietern im MV steht. Steht da Garnichts, muss die Umlage gemäß BGB zwingend nach anteiliger Wohnfläche erfolgen.