Stomzähler nicht zugänglich

12 Antworten

der Stromzähler als solcher ist Eigentum des Energieversorgers. er hat (auch bezüglich der Netzsicherheit) in einem frei zugänglichen Duchgangsbreich innerhalb des Gebäudes oder einem speziellen so genannten Hausanschlussraum zu sitzen.

dieser Raum darf NICHT verschlossen sein.

wenn der zähler, wie ich es fast vermute, in der Wohung deines Vermiters sitzt, dann sollte mal überprüft werden, ob er nicht verpflichtet werden kann auf seine kosten a.) seine wohnung so weit zu verkleinern, dass der Zählerkasten wieder in den Flur rückt, oder b.) den Zählerkasten gemäß der geltenden TAB an einen frei zugänglichen ort zu versetzen. dabei muss er dann allerdings an die aktuellen TAB angepasst werden. d.h.z.b. dass SLS schalter nachgerüstet werden müssen.

ich hatte übrigens schon mal erlebt, dass wegen so einer "scheiße" eine ganze kettenreaktion eingesetzt hat. wir mussten an den Zählerschrank, der war aber in der wohnung des Mieters. (zusammen mit allen anderen) als dann der Mann von der eON kam, stellte sich raus, dass die besagte wohung (oder zumindest teile davon) ursprünglich treppenhaus waren. der vermieter wurde genötigt, entweder den ZK zu versetzen, oder die wohnung wieder zu verkleinern. letzteres wollte er machen, der mieter hat aber wiederum gegen die Maßnahme geklagt. dabei kam ans Licht, dass der Umbau seiner zeit damals ohne Baugenehmigung erfolgt war...

das ende vom leid, der vermieter verlor nicht nur den Prozess, sondern auch seine mieter, mit allen "nebenkosten" wars dann am ende too mouch, kurze zeit später tauchte das Haus im Schaufenster der Bank auf "schnäppchen" stand drunter...

lg, anna

Der Stromzähler ist im Keller in einem abgeschlossenen Raum .

@sweety562009

den vermieter darauf hinweisen, dass er den raum offen zugänglich zu halten hat. handelt es sich um einen vermieteten kellerraum, muss er eben dafür sorge tragen, dass der mieter an den zähler ran kann... das kann durch anvertrauen eines schlüssels, duch umorgianisiren der kellerräume oder zur not auch durch umbaumaßnahmen erfolgen...

lg, anna

sehr gut, danke für deinen Beitrag

der stromzähler muss für alle berechtigeten frei zugänglich sein,zb.der versorger und der kunde,das ist verbrieftes recht und kannst jederzeit einklagen,steht auch im stromliefervertrag und hat jeder der strom bezieht unterschrieben

Ich weiß nur dass in Österreich der Stromzähler immer zugänglich sein muss, hatte deswegen auch schon Probleme weil der Schrank versperrt war, und ich ablesen musste. Hieß dann von der Hausverwaltung, dass dieser jederzeit geöffnet sein muss, auch wenn gerade keine Ablesung vorgeschrieben ist und der Hausmeister bekam eine auf den Deckel.

Danke für deine Antwort

Wenn du ihn fragst,sollte er dir Zugang gewähren,da du ja deinen Zählerstand vielleicht wissen möchtest,weil du den Stromanbieter wechselst...

Danke füe Deine Antwort

Ganz klar,er muss dir den Zugang zu jeder Zeit gewähren. Für mich hört es sich so an als hätte er was zu verbergen.

Danke für Deine Antwort .den Verdacht habe ich auch das da etwas nicht stimmt