Wasserschaden während Housesitting?

8 Antworten

Das kommt auf Deinen Vertrag an! Ich rate Dir, Kontakt mit Deiner PH aufzunehmen und direkt abzuklären, ob diese für den entstandenen Schaden aufkommt!

Falls Dein Freund Mieter dieser Wohnung ist, könnte man auch noch versuchen, Mietsachschäden über seine Privathaftpflicht geltend zu machen!

Da musst du deine Versicherung fragen. DIE kennt die Police besser als wir...

Babsky 
Fragesteller
 27.12.2017, 15:47

Ja, das ist mir schon klar. Hab meinem Vertreter auch schon ein Mail geschickt, der ist aber 2 wochen auf Urlaub und es geht nur darum, ob jemand schon mal einen ähnlichen Fall hatte oder ob sowas generell versichert sein kann.

ErsterSchnee  27.12.2017, 15:49
@Babsky

Natürlich kann man sowas versichern. Man kann sich (ich glaube sogar in Ungarn) auch gegen eine Entführung von Außerirdischen auf den Mars versichern.

Trotzdem wird dir HIER niemand sagen können, ob DU so eine Versicherung abgeschlossen hast oder nicht.

Hast du Gefälligkeitsschäden in deiner Privathaftpflicht mit eingeschlossen? Wenn ja, sehe ich gute Chancen.

Wenn dein Vertreter nicht zu erreichen ist, solltest du dich direkt an die Zentrale deiner Versicherung wenden und den Schaden dort melden.

da hilft nur eins - lese deine Versicherungsbedingungen und wenn du den Hinweis findest, dass Gefälligkeitsschäden mitversichert sind, dann zahlt deine Haftpflichtversicherung den Schaden.

Ansonsten zahlt sie nicht, wehr aber deine Schäden ab.

Bedeutet du musst den Schaden deinem Freund nicht ersetzen.

Genau für solche Schäden schließt man eine private Haftpflichtversicherung ab.

Melde dort den Schaden und ich nehme doch stark an, dass man Dir helfen wird.

Apolon  28.12.2017, 10:27

Aber nur dann, wenn Gefälligkeitsschäden mitversichert sind!

Ansonsten bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen, denn wenn man einen anderen beauftragt  auf die Wohnung aufzupassen, muss man auch damit rechnen, dass etwas beschädigt werden kann.

bwhoch2  28.12.2017, 10:46
@Apolon

Richtig. Neue, gute Policen haben das.

denn wenn man einen anderen beauftragt auf die Wohnung aufzupassen, muss man auch damit rechnen, dass etwas beschädigt werden kann.

Diese Begründung ist allerdings etwas dürftig, denn gerade, wenn man einen anderen damit beauftragt, will man, dass eben keine Schäden während der Abwesenheit entstehen. Man rechnet eben nicht, dass etwas beschädigt werden kann und muss auch nicht damit rechnen.

Der Grund liegt eher darin, dass die Versicherungen früher einfach nur möglichst viele Risiken ausschließen wollten (Mietsachschäden, Schäden an geliehenen Gegenständen, so etwas und noch einiges mehr).

Dass immer mehr Erstattungsgründe eingeschlossen werden, liegt natürlich am Wettbewerb und daran, dass man es häufig mit konstruierten Stories zu tun hatte, die man einfach nicht widerlegen konnte, also nicht als Versicherungsbetrug nachweisen konnte. Nimmt man sie mit in die Deckung reduziert sich natürlich deutlich der Bearbeitungsaufwand, wenn man nicht ständig in zweifelhaften Fällen erst vergeblich versucht, die Haftungsübernahme abzulehnen.