Welche Versicherung zahlt bei Fensterbruch durch Hagel?

14 Antworten

Kurz: Gebäudeschäden, sofern diese nicht vom Mieter verusacht wurden, sind ausschliesslich VM-Angelegenheit. Wie dieser diese reguliert ist ausschliesslich dessen Sache. Klar ist jedoch auch, dass der M indirekt daran beteiligt ist indem der VM Versicherungskosten anteilig auf M umlegt.

Von Hausrat usw. des M ist hier nicht die Rede und somit Herumeierei.

Falsch--- hier gehts nicht um vom Mieter verursachte Glasschäden.

Du mietest die Wohnung und die Fenster sind Teil des Gebäudes. Der Schaden wurde nicht von Dir verursacht womit Du nicht haftbar zu machen bist. Eine Wohnung ohne Fenster stellt einen Mietmangel da und berechtigt in der Heizperiode zu einer Mietminderung von 100% da die erforderliche Mindesttemperatur sicher nicht mehr im Raum erreicht werden kann. Kündige das dem Vermieter mal schriftlich an mit Fristsetzung zur Beseitigung von 3 Tagen und Du wirst sehen wie schnell der die Scheibe austauschen lässt. Zahlt übrigens die Gebäudeversicherung.

Der Schaden wird durch die Gebäudeversicherung des Vermieters gedeckt. Denn für solche Fälle ist diese Versicherung ja da

wenn dieser eine hat!

@Mismid

wenn nicht muss der vermieter trotzdem zahlen.

@husky70

habt Ihr schon mal in Eure Nebenkostenabrechnungen geschaut? Dort könnt Ihr sehen ob Euer Vermieter eine Gebäudeversicherung hat -- den Zahlbetrag legt der nämlich auf seine Mieter um.

Dafür gibt es Gebäudeversicherungen und ist Sache des Eigners. Es gibt zwar Glasbruchversicherungen,oft in der Hausratversicherung, aber meint dann wertvolle Glasteile innerhalb der Wohnung. Nebenbei ist die Gebäudeversicherung ein umlagefähiger Bestandteil der Nebenkostenabrechnung.

aah. gute tipp. ich schau mal in den mietvertrag. danke!!

@tanteBo

brauchst du nicht! Der Vermieter ist für den Schaden zuständig. Im übrigen kannst du ja nicht sehen welche Schäden in der Gebäudeversicherung abgedeckt sind

Dadurch, das die Wohngebäudeversicherung auf die Mieter umgelegt wird, zahlst Du ja anteilig Deinen Teil.

Liegt eindeutig im Versicherungsumfang der Wohngebäudeversicherung.

Bezüglich Deines Hochwasserschadens. Solche Schäden nennt man Elementarschäden. Sie müssen extra eingeschlossen werden. Bezüglich der Gebäudeversicherung kann Dir das aber egal sein, weil Du das Risiko nicht trägst. Wird es nicht versichert, geht der Gebäudebesitzer das Risiko ein. Für Deinen Hausrat solltest Du Dir überlegen, ob bei Überschwemmung und dergleichen eine Beschädigung Deines Hausrates möglich ist. Wenn ja, solltest Du es einschliessen.