Wasserschaden - welche Versicherung zahlt?

10 Antworten

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Haftpflicht = Verschulden

Verschulden lag nicht vor, also kein Haftpflichtschaden.

Da kein Hausrat beschädigt wurde, kein Hausratschaden.

Der Schaden ist ein normaler Leitungswasserschaden. Bestimmungswiedriges Austreten von Leitungswasser.

Der Hausbesitzer regelt das allein mit seiner Wohngebäudeversicherung und Du bist aussen vor.

Das Eckventil hast Du vermutlich mit gemietet,als Du einzogst.Damit gehört es dann zur Mietsache und der Vermieter ist für alle Schäden zuständig.Sonst zahlt Deine Hausrat für Schäden an Deiner Wohnung und die Haftpflicht für die darunter.

lol, wenn du mich lachend unter meinem Schreibtisch sehen könntest.

Nein!!! Mietsachschaden setzt auch schuldhaftes Handeln voraus!!!!

@huskycologne

Habe ich was anderes geschrieben?

@hattu53

ja, das die Haftpflicht zahlt. Es gab aber kein Verschulden durch schuldhaftes Handeln, also keine gesetzliche Haftpflicht und somit keine Erstattung aus der Privathaftpflicht.

@huskycologne

Jetzt hab ichs verstanden und wieder was gelernt.

Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich und es lässt sich keine Pauschale Antwort darauf geben. Es kommt darauf an: Wer hat den Schaden zu verschulden? wo ist der Schaden? Usw.

Ein Artikel der sich mit dieser Frage auseinander setzt habe ich hier gefunden www.sanitaer.org/wasserschaden-versicherung-20131083

Besonders wichtig ist es den Schaden unverzüglich zu melden.

Die Gebäudeversicherung könnte dich haftbar machen. Dann kannst du das an deine private Haftpflicht weiter leiten. Diese wird prüfen, und evtl unberechtigte Forderungen zurück weisen. Berechtigte Forderung wird erstattet.

Entweder die Gebäudeversicherung des VM oder bei einer Schuldklärung, bei der Du als Schuldige entlarvt wirst - wohl Deine Hausratversicherung..........wofür hast Du die denn abgeschlossen?

unsinn!

@husky70

Also ich hatte eine Nachbarin, der genau das geschah. Ich hatte damals meine Küche nass wegen der blöden K. - und der VM musste Trockner aufstellen bei mir und die Wand neu verputzen, weil sie bereits begann zu schimmeln. Und diese Tante hat mit Sicherheit nichts bezahlt, weil die vorher nicht einmal ihre Miete zahlte - kam später raus - und bei einer Nacht- und Nebelaktion auszog. Also nicht immer gleich UNSINN schreiben okay?

@Panikgirl

zu Deiner ersten Antwort. Es handelt sich bei Deiner Wohnung um einen Gebäudeschaden an den Wänden, keinen Hausratschaden. Fakt ist, das die Wohngebäudeversicherung auch bezahlt, wenn andere die Ursache dafür tragen. Hatte die Mieterin durch schuldhaftes Handeln den Schaden verursacht, so wird der Wohngebäudeschaden abgewickelt und später nimmt die Versicherung den Verursacher in Regress, sofern dieser Geld hat.