Wasserschaden Versicherung zahlt oder nicht?
Moin,
der Druckausgleichsbehälter ist geplatzt und mein Keller stand unter Wasser. Versicherung zahlt den Entstandenen Schaden, aber nicht die Instandsetzung des Behälters und die Arbeitszeiten des Installateurs, da es lt. zur Gasbrennwertanlage (Heizungsanlage) gehört und kein typischer Rohrbruch sei.
Ist das so richtig? Das System befindet sich ja vor der eigentlichen Anlage und das Wasser ist doch das Brauchwasser...?
5 Antworten
Moment mal, immer schön der Reihe nach. Ein Druckausgleichsbehälter macht normalerweise was genau? Druckausgleich in welchen genauen Betriebsfällen?
Normalerweise platzt so ein Druckausgleichsbehälter nicht! Folglich gab es einen Betriebszustand an der Anlage, der nicht normal war -zum Zeitpunkt des platzens-.
Mal angenommen der Druckminderer der Hauswasserleitung nach der Wasseruhr hatte einen Defekt, -sinngemäß versagt, also einen höheren Druck zugelassen- dann sind versicherungsrechtlich alle Folgeschäden die dadurch entstanden sind, abgedeckt.
Anders angenommen, du oder ein anderer wollte mal im Heizkreis einen möglichen Wasserverlust ausgleichen, drehte deswegen die Nachspeisehähne auf und vergaß diese zu zudrehen oder hatte nicht aufgepasst wann zu zudrehen wäre. Dann ist es ein grober Bedienungsfehler und sowas ist meistens nicht abgedeckt.
Ja klar, argumentiert die Versicherung mit kein typischer Rohrbruch! Dazu wäre ein so hoher Druck nötig, den es vermutlich nicht geben kann, oder ein Rohrbruch aufgrund einer Grubensenkung, Mauerbruch und damit zusammenhängender Rohrbruch.
Es kann zwei Druckausgleichbehälter geben. Einen für den Heizungskreislauf und einen für den Warmwasserkreislauf. Um welchen geht es und was war die Ursache des Defektes?
Ein Druckausgleichsbehälter kostet nicht die Welt und kann oft selbst ausgetauscht werden. Wer keine zwei linke Hände hat.
Nach den AllgemeinenBedingungen für die Gebäudeversicherung sind nur die wasserführenden Rohrleitungen versichert, es sein denn, es sind Frostschäden §§6+7 VGB88 und später.
Behälter oder Armaturen gehören danach nicht zu den versicherten Sachen. Man kann aber den Versicherungsschutz darauf ausdehnen. Das machen nicht alle Versicherer und der Zuschlag ist happig.
Wo ist jetzt der Unterschied vom Brauchwasser zum normalen Wasser? (Wasser ist ja immer Brauchwasser). Du hast vermutlich eine Leitungswasserversicherung, die lediglich die Schäden an der Leitung abdeckt , aber nicht den Schaden an der Heizungsanlage. Wenn die Versicherung das so sagt ist das so richtig.
Das hört sich richtig an. Wenn ein Heizkörper durchrostet, wird dieser ja auch nicht auf Kosten der Versicherung erneuert.
es zählt nur der reine Kalt-Wasseranschluss bei der gebäudeversicherung aber nicht die Heizung >und was dazugehört. Steht in den Versicherungsbedinungen der Gebäudeversicherung alles. Einfach mal richtig durchlesen.
evtl. mal den Hersteller oder Handwerker in die Pflicht nehmen hast du einen Wartungsvertrag ? habe ich noch nie gehabt das so ein ding platzt .