Wasserklau beim Nachbarn.Nun droht Anzeige.Was wird passieren?

2 Antworten

Geld- bzw. Freiheitsstrafe, je nach Wert und/oder Vorstrafen. Behandelt wird dies als Diebstahl nach § 242 StGB. Es kommt nicht darauf an ob dein Nachbar die Leitung nicht genutzt hat. Die Höhe der Strafe richtet sich nach dem Wert, bei geringfügigen Sachen wird nicht per Verhandlung sondern nur auf Antrag und per Strafbefehl entschieden. So wurde ein Arbeitsloser für den Diebstahl im Wert von 5,30 € zu einer Geldstrafe von 600€ verdonnert (stammt natürlich aus dem Internet).

Das wird im Falle einer Strafanzeige ein Richter entscheiden. Kommt es dazu, wäre dies für sie recht unangenehm. Sofern sie Mieter in dem Hause sind in dem Sie den Diebstahl begangen haben, könnte dies zudem die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses bedeuten.

fristlose Kündigung die habe ich schon . Was wird der Richter dazu sagen ? Was kann ich jetzt noch tun? Denn die Nachbarn machen mich schon länger fertig und wollen mich eh mit allen Mitteln mich hier aus meiner Wohnung haben.

@Mamamia43

dann war es eventuell keine gute idee denen dafür auch noch beste möglichkeiten zu bieten...