Wasserabrechnung im 2 Parteien Haus ohne Uhr wie werden die kosten Berechnet?

7 Antworten

Normalerweise ist im Mietvertrag der Umlageschlüssel geregelt. 

Gerecht wäre eine Umlage nach Personen im jeweiligen Haushalt, denn, wenn nur eine Person  in einer 150 m²-Wohnung lebt und in einer 60 m² Wohnung 3 Personen, dann ist eigentlich klar, dass in der kleineren Wohnung mehr Wasser verbraucht wird. Meiner Meinung nach ist die Umlage nach Personen gerechter.

Wenn also Wasseruhren vorhanden sind, dann muss auch nach dem Verbrauch abgerechnet werden ( § 556 a BGB).

Ist im Mietvertrag über die Anteile der Mieter am Wasserverbrauch nichts geregelt und gibt es auch keine Wasseruhren für jede Partei, so muss der Vermieter die Wasserkosten nach einem Maßstab umlegen, der der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt ( § 556 a Abs 1 Satz 2 BGB). Hier wird man in aller Regel eine Abrechnung nach dem Personenindex vornehmen. Das heißt, als Maßstab gelten die Anzahl der Personen die wie lange (Zeitfaktor) im Haus bzw. einer Wohnung gelebt haben. Dies ist aber nicht ganz unumstritten.

Vorab natürlich das obligatorische www und dann mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wasserzaehler.htm

§ 556 a Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten

(1) 1 Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. 2 Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. (2) 1 Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

Naja, eigentlich gibt es doch nichts zu berechnen. Solche Kosten und Lasten werden doch verteilt und dies meist dann nach der Wohnfläche, so jedenfalls die gesetzlichen Vorgaben. Schaue also bitte in die mietvertraglichen >Vereinbarungen, ob es dort anderslautende Vereinbarungen gibt. Fehlen dem Vermieter Rechnungen der Versorger, darf er auch seine Abschläge verteilen, so jedenfalls der BGH, und die fehlenden Beträge im Folgejahr ansetzen. Viel Glück.

Wenn mietvertraglich kein Umlageschlüssel vereinbart wurde, müssen Wasserkosten nach Wohnfläche berechnet werden. Dies ist die gesetzliche Regelung. Wassezähler in den einzelnen Wohnungen sind nicht zwingend vorgeschrieben.

Abgerechnet werden kann durch verschiedene Methoden. Entweder wird nach der Anzahl der Personen (jeweils pro Partei) oder nach Quadratmetern Wohn-fläche abgerechnet.

Ja, normalerweise wird da pro Person abgerechnet. 

anitari  06.03.2015, 20:29

Normalerweise (gesetzlich)  nach Wohnfläche wenn nicht nach Personen vereinbart.

yodakitty  06.03.2015, 21:54
@anitari

stimmt- hab immer nach Person, weil das fairer ist. 

anitari  07.03.2015, 08:06
@yodakitty

Aber komplizierter und sorgt zudem meist für Knatsch weil z. B. Oma Müller 4 Wochen ihre 3 Enkel in den Ferien zu Besuch hat.

yodakitty  07.03.2015, 19:28
@anitari

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p>und der eine hat eine große Wohnung - ist aber unter der Woche unterwegs ... die anderen haben eine kleinere Wohnung und duschen mit 3 Personen je 2 mal am Tag . Meistens ist das pro Person fairer, aber mag auch sein, dass es Unterschiede gibt.