Teurere Gebäudeversicherung auf Mieter umgelegt

5 Antworten

Die Gebäudeversicherung ist genauso zu sehen, wie z. B. die Grundsteuer. Sie ist notwendig, um das Gebäude überhaupt als Vermietobjekt anbieten zu können. Dazu gehört beispielsweise auch die Feuerversicherung. In der Regel werden Leitungswasser-, Sturm-, Hagelschäden und häufig auch Elementarschäden abgedeckt.

Manche davon gedeckte Gefahren treffen also auch direkt die Bewohner, auch wenn Schäden an deren Hausrat damit nicht damit abgedeckt sind.

Könnte sie der Vermieter nicht direkt umlegen, müßte er sie über höhere Mieten umlegen.

Das Wirtschaftlichkeitsgebot bezieht sich auf die Auswahl der Versicherung. Günstigere sind teureren vorzuziehen, aber keine Versicherung abzuschließen, weil die einzig mögliche zu teuer ist, verstößt erst recht gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot.

Für Mieter bedeutet das ähnliches, als wenn die Bausubstanz zu schlecht ist und somit erhöhte Heizkosten entstehen. Es handelt sich um eine Kostenposition, die nicht direkt beeinflusst werden kann. Ist die Miete schon hoch, die Kosten ansonsten im normalen Rahmen, aber die Versicherung zu teuer, bleibt eigentlich nur, eine andere Wohnung zu suchen, in der alles im Rahmen ist. Sind die Kosten trotz teurer Versicherung insgesamt üblichen Rahmen, muss man das akzeptieren.

Grundsätzlich haben Mieter dann die Kosten zu tragen wenn diese per Mietvertrag auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Kosten die allerdings die Wirtschaftlichkeit deutlich überschreiten sind dann von Umlage nach der BKV nicht mehr gedeckt. ( Erhöhung mehr als 50% ist als überteuert anzusehen )

Ist aber bei diesen Versicherungen nicht unüblich, wenn es zuvor Schäden gab, die beglichen werden mussten. :(

@Kristall08

Die Mehrkosten zu Lasten des Vermieters???

Wenn geregelt ist, dass die Gebäudeversicherung umgelgt werden kann, dannmüst ihr das zahlen, dass die Versicherung wegen Schäden teurer wird, ist normal und darf aber auch umgelegt werden (wie gesagt, soweit die Umlage als solche in Ordnung ist)

Ja, die Mieter müssen auch die teurere Versicherung mit bezahlen. Es ist unabhängig, wer an den vorherigen Schäden schuld ist. Sollte die Vermieterin gar keine Versicherung machen? Dann möchte ich Euch meckern hören im Schadensfall. Wenn nichts ersetzt wird und ihr auf den Schadenskosten sitzen bleiben würdet.

Lachnummer? Es wird doch mit einer VGV das Eigentum des Vermieters und nicht das ET des Mieters abgesichert, oder?

@schleudermaxe

Ja genau. Richtig. Nutzt Euch aber viel, wenn kein Dach mehr überm Kopf da ist, wenn keine Wände mehr stehen.

Also, solche Kosten und Lasten müssen die Mieter nicht bezahlen, so jedenfalls hier bei uns die Gerichte. Rüge die Abrechnung die Kostenstelle betreffend als unwirtschaftlich und viel Glück.