Wasser läuft in der Dusche nicht ab, Mieter oder Vermietersache?

5 Antworten

Sollte sich nach einer Untersuchung einer Fachfirma herausstellen dass der "Vormieter" also in diesem Falle "Du" der Verursacher des Schadens ist, z.B. durch Verstopfung (Haare oder anderes) dann muss der Mieter/Vormieter die Kosten tragen!

nari2  12.01.2016, 16:11

Wenn es nur eine Verstopfung der Rohre wäre wurden ja keine immensen Kosten zusammen kommen.

Von da her klingt es so als wäre es ein Problem was nicht so einfach zu beheben ist.

bwhoch2  13.01.2016, 10:01
@nari2

Wenn die Dusche normal benutzt wurde und sich der Ablauf über die Jahre zugesetzt hat, ist es nicht Sache des Mieters, wenn die Abflussrohre ggf. sogar ausgetauscht werden müssen. Es handelt sich dann nämlich um den normalen Gebrauch und dadurch verursachte normale Abnutzung, die über die Miete schon bezahlt ist.

Der Vermieter trägt die Verantwortung.

Fürs besser Gefühl würde ich allerdings die Rechtschutz informieren.

Solltet ihr keine haben agiert die Hausratversicherung indirekt als Rechtschutz.

bwhoch2  13.01.2016, 09:59

Die Antwort meint wohl das richtige, ist aber völlig falsch geschrieben.

Fordert Vermieterin Schadensersatz meldet man das der Haftpflichtversicherung und diese wirkt ggf. wie Rechtsschutzversicherung, da sie unberechtigte Ansprüche abwehren muss.

Die Hausratversicherung hat damit nichts zu tun und eine Rechtsschutzversicherung, sofern man eine hat, erst dann wenn die Vermieterin eine Klage auf Zahlung einreicht und man keine Haftpflichtversicherung hat.

Ob Du damit rechnen musst, dass sie Kostenersatz von Dir haben will, musst Du sie fragen. Das kann Dir hier niemand beantworten.

Wenn sie der Meinung ist, dass Du die Kosten tragen musst, solltest Du sofort Deine Privathaftpflichtversicherung informieren. Diese wird dann wohl genau wissen wollen, was beim Austausch oder bei der Reinigung des Rohrs raus kommt.

Ist es der normale Dreck, der sich im Lauf der Jahre ansammelt, bist Du nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Kommen aber Teile raus, die im Abfluss nichts verloren haben, aber von Dir stammen, musst Du bzw. die Versicherung ggf. bezahlen.

Wenn Du keine Privathaftpflichtversicherung hast, gilt im Grunde das gleiche. Die Vermieterin müßte Dir schon nachweisen, dass die Verstopfung durch Teile verursacht wurde, die nichts im Abfluss verloren haben.

Muss nicht unbedingt mit Ihren Sanitärgegenständen zusammenhängen. Je nach Alter der Abflussleitungen kann sich durchaus auch Ablagerungen in den Leitungen angesammelt haben die Sie als Mieter nicht verhindern können, und dadurch eine Verstopfung verursachen. Normalerweise bei guter Pflege Ihrer Seite können Sie davon absehen die Kosten tragen zu müssen. Sonst hilft wohl oder übel nur der Rechtsweg.

Also meine Vermieterin hat heute angerufen und gesagt die Rechnung beläuft sich auf 510€!!! Und die Rohre waren durch Haare verstopft angeblich.  Und sie will dass ich es bezahl aber ich kann das nicht glauben weil ich im April 2014 eingezogen bin. Wie gesagt vor ein paar Monaten ist das Wasser nicht mehr abgelaufen, mein Schwiegervater hats wieder frei gemacht. Es kann doch nicht sein dass die Rohre innerhalb von nem Jahr so verstopft wurden!!! Oder?