Rohrverstopfung durch Pömpel selbst bezahlen (Mietswohnung)?

7 Antworten

Eigendlich dürfte sowas nicht sein. Da müssen die Leitungen schon sehr alt sein und der Vermieter muß sich darum kümmern, das diese frei und erhalten bleiben.

Also alles was in der Wand ist. Geht etwas schief, zahlt der/ die Leute daran rumgefummelt haben. Ihr habt eine Firma beauftragt, Ihr haftet.

Was außerhalb der Wand ist, da kann man sich schon behelfen. Aber ein Pümpel sollte nicht so weite Auswirkungen haben. Der Vermieter sollte mal eine Firma beauftragen die Rohre innen mit der Camera anzusehen.

Nicht das es beim nächsten Reinigungsversuch bricht und das Abwasser sich langsam in der Wand verteilt.

Bei unserer Mieterin gab es auch ein Problem, das habe ich persönlich als Mitvermieter mit dem berühmten Pümpel bereinigt. Das Haus ist erst 40 Jahre alt, einige Rohre sin auch schon besichtigt worden & wir wiessen, das es weitere 3 Fallrohre gibt, die gefährdet sind.

Nein, die Verwendung eines Pümpels ist ordnungsgemäß, das kann man euch nicht anlasten. Wenn da etwas passiert ist, dann aufgrund fehlerhafter Beschaffenheit des Rohrleitungssystems.

Nein, die Verstopfung des Abwasserrohrs passierte im untersten Stockwerk.

Es ist ganz logisch, daß die zwischengelegen Wohnung überschwemmt wird, wenn von oben Wasser kommt und ganz unten die Verstopfung liegt.

Mit dem Pömpel kann man ein solches Maleur nicht anrichten, da muß schon was anderes passiert sein.

Erstens: Habt Ihr eine Haftpflichtversicherung? Wenn ja: Keine Panik.

Wenn nein: Jeder, der nicht von Banalitäten in die Pleite getrieben werden will, muss eine Haftpflichtversicherung haben!!

Zweitens: Die Verstopfung muss dann ja unterhalb Eurer Wohnung im Rohr stecken, also ist es zumindest nicht Eure Alleinschuld.

Drittens: Hausmeister/Vermieter anrufen!!

Das sehe ich nicht so. Wenn es beim Nachbarn drunter rauskommt, ist die Verstopfung in der Hauptleitung, nicht in Eurer. Dafür ist der Vermieter zuständig. Und das sage ich als "Vermieter".

Der Pömpel macht eh nur "kleine" Verstopfungen weg, i.d.R. eben die im nahen Bereich, also im Zuständigkeitsbereich des Mieters.