Wasser gesperrt wegen Stromschulden?

4 Antworten

Ganz grundsätzlich muss der Grundversorger sich einverstanden erklären, wenn du aussichtsreiche Ratenzahlungen anbietest. So will es das StromGVV und das GasGVV. Das du von Familie redest (kleine Kinder?) könnte das auch noch einen zusätzlichen Härtefall darstellen.

Für Verzweiflung ist kein Platz. geh zum örtlichen Amtsgericht. Wenn du Geringverdiener bist, steht dir zunächst einmal ein sogenannter Beratungsschein zu (kostet 10€ in etwa). Mit diesem gehst du zu einem Anwalt vor Ort. Und diesen lässt du ggf. per einstweiliger Verfügung und mit Verweis auf die angebotene aber nicht angenommene Teilzahlung samt ausdrücklichem Wille, das abzubezahlen, beim örtlichen Gericht per einstweiliger Verfügung die Sperre des Grundversorgers verhindern. Und ggf. muss der Anwalt auch Prozesskostenhilfe beantragen.

Und nimm auch gleich die Verträge und Infos mit zum Anwalt. Warum? Du schreibst, dass dein Ex-Partner für die Schulden verantwortlich ist. Es waren seine Verträge? Du hast nie unterschrieben? wenn ihr nicht verheiratet ward, musst du normalerweise nicht mal dafür aufkommen. Erst wenn man heiratet, kommt man für solche Grundbedürfnisse des Lebens auch als Familie auf. Dann dürfte es vielleicht sogar strafbare Nötigung sein, von dir die Zahlung seiner Schulden zu verlangen.

Und schließlich: Falls du es am Ende doch zahlst, kannst du dir einen gewissen Anteil oder womöglich sogar alles von deinem Ex-Partner zurückholen. Der Anwalt bekommt also dann einiges zu tun.

Bis Strom oder Wasser abgestellt werden. müssen schon zahlreiche Erinnerungen, Mahnungen und Androhungen locker ignoriert worden sein.

Von daher kannst Du jetzt vom Versorger nichts verlangen oder erwarten.

Alles zahlen, was anderes geht nicht

ST2513 
Fragesteller
 17.12.2015, 16:44

Alles war auf meinen Ex-Freund angemeldet. Daher hat er auch die ganzen Mahnungen, sowie auch schon erwähnt eine Kontopfändung bekommen.

Aber da dort anscheinend nichts zu holen ist, kommen sie nun auf mich zurück. Ich habe nur einmal eine Sperrankündigung vor 2 Wochen bekommen.

mepeisen  17.12.2015, 23:10
@ST2513


Ich habe nur einmal eine Sperrankündigung vor 2 Wochen bekommen.

Die Stromsperre muss 4 Wochen vorher erstmalig angekündigt werden! Noch ein Punkt, weswegen der Anbieter hier Gesetzesverstöße begeht. Lies dir mal §19 StromGVV durch. Für Gas gilt das gleiche. Wasser müsste man mal recherchieren, aber vermutlich gibt es auch dort analoge Gesetze.


mepeisen  17.12.2015, 23:03

Von daher kannst Du jetzt vom Versorger nichts verlangen oder erwarten.

Doch, man kann vom Grundversorger verlangen, dass er sich an die Gesetze hält. Der Gesetzgeber hat für solche Härtefälle vorgesorgt. Wenn eine aussichtsreiche Chance besteht, dass man es vernünftig abbezahlen kann, MUSS der Grundversorger die Versorgung wieder aufnehmen. So will es das Gesetz, namentlich das StromGVV bzw. GasGVV.

Strom und Wasser, derselbe Anbieter? Wo ist das der Fall???

ST2513 
Fragesteller
 17.12.2015, 16:43

Wasser, Strom und Gas bekommt man beim Grundversorger?! Wo wir damals auch alles bezogen hatten.

Wir mussten alles selbst anmelden. In Häusern mit eigenem Wasserzähler ist das durchaus möglich.

Um welche Beträge geht es?

ST2513 
Fragesteller
 17.12.2015, 16:45

1500 € insgesamt :/

ST2513 
Fragesteller
 17.12.2015, 16:50
@ST2513

500 € für Wasser und der Rest für Strom