Was würde auf mich zu kommen?
Ich kenne jemanden der mich verraten hat mit dem Paragraph 31 BtMG was passiert wenn ich ihn jetzt schlage bekommt man durch den Paragraph 31 eine gefährderansprache ich wurde auf jeden Fall belehrt als ich verhaftet wurde kriege ich dadurch eine höhere Strafe als bei der normalen Körperverletzung
7 Antworten
Du solltest eher mal eventuell deine eigene Schuld EINSEHEN anstatt auf Rache zu sinnen. Dein Verhalten zeigt, daß du nicht daraus gelernt hast und kein Schuldbewusstsein hast. Du würdest die ganze Sache nur noch verschlimmern zu deinem eigenen Schaden, weil das eine Straftat darstellt. Geh besser mal in dich und halte Gewissensschau, es kommt auch bei Polizei und Gericht gut an, wenn du Reue zeigst und den Willen dich zu verändern und wirkt sich sehr oft strafmildernd aus. Letztlich führt Hass nur wieder zu Hass und entspricht auch nicht den Gebot der Nächstenliebe.
Hast du recht danke !
Es bleibt eine Körperverletzung, allerdings liegt der Strafrahmen dafür zwischen einer Geldstrafe und 5 Jahren Gefängnis. Wenn du diese Körperverletzung planst und durchführst, weil dich dein Opfer bei der Polizei angezeigt hat, dann wird deine Strafe sicher nicht im unteren Bereich des mögliche liegen.
Je nachdem welchen Umfang deine Btm Vergehen haben, ist es sogar wahrscheinlich, dass du für die Körperverletzung sogar eine höhere Strafe bekommst als für das Btm Vergehen (wenn wir jetzt nicht von kiloweise Drogen reden).
"Ich bekomme Probleme mit dem Gesetz weil ich dagegen verstoßen habe. Bekomme ich mehr Probleme wenn ich erneut dagegen verstoße"?
Ok
gut übersetzt ! .-)
Hass mit Hass bekämpfen bringt nur noch mehr Hass.
BtMG = Bewährung. BtMG + Körperverletzung = Knast. BtMG + Körperverletzung + Mord = Knast + Sicherungsverwahrung.
BtMG = Bewährung
nicht zwangsläufig. Es hängt von verschiedenen Faktoren / Voraussetzungen ab, ob es noch Bewährung gibt. Verlassen würde ich mich darauf nicht.