U-haft, unschuldig! Gefängnis,Paragraph 31?
Hallo. Mein Freund sitzt seit fast 6 Wochen in uhaft.
Er war früher Drogenabhängig und hat gedealt, weshalb er auch 5 Jahre gefängniszelle und Therapie hinter sich hat. Auf Grund guter Führung wurde er entlassen vor 2 Jahren und hat jetzt noch 13 Monate Bewährung. Einmal im Monat gibt er Urin ab (alles negativ) und meldet sich regelmäßig bei seiner Bewährungshelferin. Er ist clean und hat sich ein normales Leben mit Arbeit usw aufgebaut. Jetzt wurde er verhaftet und sitzt in Uhaft, weil jemand behauptet mein Freund hätte ihm was verkauft. Dieser Typ hat selber 8 Jahre bekommen wegen Drogenhandels.
Den einzigen Fehler, den mein Freund gemacht hat ist, dass er den Typen über sein Handy hat schreiben lassen... -.- ja, ich weiß... Darin steht aber, dass mein Freund kein Interesse hat. Also Beweise haben sie, dass mein Freund eigentlich nix gemacht hat. Wir haben einen Top "Star"' -Anwalt, der ihm jedes Wort glaubt. Er sagt, die Sache ist sehr dubios und er hofft, dass er ihn bald raus bekommt. Es ist sehr zweifelhaft, dass er damit was zu tun hat. Der Anwalt hat diese Woche wieder was an die Staatsanwaltschaft geschickt ( was weiß ich nicht, darf er mir wahrscheinlich nicht sagen). Mein Freund hat nichts damit zu tun, weiß aber wer es war, will aber keinen Paragraph 31 machen... Vom Anwalt hab ich erfahren, dass der andere Typ erst nach fast 5 Monaten Haft seinen Mund aufgemacht hat, in der Hoffnung früher raus zu kommen.
Vom Cousin meines Freundes weiß ich, dass die Freundin von dem Typen mit ihm Schluss gemacht hat, weil sie nen anderen hat.
Mein Freund hat mir geschrieben, dass er damals nur die besagte Freundin kennenlernen wollte. Jetzt schließ ich daraus, dass der Typ der sitzt wohl meint, dass seine Ex mit meinem Freund zusammen ist und das seine Rache ist.
Und ich glaub, die Polizei will eine genaue Aussage von meinem Freund, also dass er den Paragraph 31 macht.
KÖNNTE DAS SO SEIN? Ich werd noch wahnsinnig :(
4 Antworten
Guten Abend,
sie schreiben sehr unübersichtlich, so dass man nicht alles zusammen fügen kann. Es sei ihnen zunächst gesagt, dass auch ein "Top Star Anwalt" wie Sie ihn benennen, keine Garantie ist, dass ihr Freund aus der Untersuchungshaft entlassen wird. Generell gilt: Die Staatsanwaltschaft beantragt nicht ohne Grund einen Haftbefehl bei BTM Delikten. Sie muss also schon sehr stichhaltige Beweise haben, wenn das Gericht einem Haftbefehl statt gibt und ihr Freund mittlerweile schon 6 Wochen in Untersuchungshaft ist.
Ob schon ein Haftprüfungstermin war, lässt sich aus ihrer Schilderung nicht entnehmen. Ich möchte ihnen ihre Hoffnung nicht nehmen, aber auch keine Illusion für Sie aufbauen. Ihr Freund ist massiv erheblich vorbestraft, nur weil jemand sagt, er habe ihm was verkauft, geht niemand aufgrund dessen einer solchen Aussage ohne nähere Beweise in Untersuchungshaft. Und das sage ich Ihnen als Anwalt.
Ich halte es eher für möglich, dass ihr Freund ihnen nicht die volle Wahrheit gesagt hat, in welch einer Klemme er sitzt und Angst hat Sie zu verlieren, wenn raus kommt, dass er doch was mit alten Weggefährten zu tun hat. Es wäre daher sinnvoll für Sie, den Haftbefehl von seinem Anwalt in Kopie zu erhalten, was genau ihm vorgeworfen wird. Er kann ihn jederzeit von der Schweigepflicht entbinden.
Ansonsten möchte ich dem Kollegen nicht in seine Verteidigung reinfunken, jedoch rate ich von einer vorschnellen Aussage ab, dies geht meistens nach hinten los. Falls er doch in die Sache involviert sein sollte, wäre es sinnvoll, sich mit der Staatsanwaltschaft ggf. auf einen Deal zu verständigen, gegen ein umfassendes Geständnis.
Ansonsten rate ich, weiter zu schweigen und nicht die Nerven zu verlieren. Nach ihrer Schilderung jedoch halte ich es für ziemlich unwahrscheinlich, dass er in absehbarer Zeit aus der Untersuchungshaft entlassen wird.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.
KaterKarlo2016
Danke für Ihre Antwort. tut mir leid, wenn es recht unübersichtlich ist. die ganze sache ist unübersichtlich. für mich und genauso für seinen Anwalt. ich kann den Haftbefehl nicht in den genauen Worten wiedergeben, aber es heißt, er habe dem anderen Herren Marihuana verkauft. er hat ihn nur über sein Handy schreiben lassen. Da sieht man auch, dass das nicht mein freund war. lediglich seine Nummer... -.- Es steht auch drin, dass die kripo alle Laptops und Handys mitgenommen hat. es wurde nichts mitgenommen. der Herr, der die Aussage gemacht hat, hat sich erst nach Monaten geäußert, nachdem deine Freundin per Brief Schluss gemacht hat. dem anderen Herren wird allerdings die Aussage nicht geglaubt. der Anwalt findet das alles so dubios und meinte eben schon, dass es sehr zweifelhaft sei, dass mein freund damit was zu tun hat. nur ist Justiz sehr langsam und der kleine Rest dauert noch. die Geschichte ist allgemein sehr komisch und unübersichtlich. für mich, für den Anwalt, für alle...
U-Haft wird bei Flucht- oder Verdunkelungsgefahr erlassen, das hat nichts damit zu tun, ob dein Freund aussagt oder nicht.
Und wer 5 Jahre im Knast war, hat schon einiges auf dem Kerbholz.
Verlasst euch auf den Anwalt.
Klar hat er einiges angestellt. er macht aber nichts mehr. Ich glaub dass sie ihn raus lassen, wenn er sagt was er weiß. denn Beweise gegen ihn haben sie ja nicht
bleib bitte ruhig. dein Anwalt wird das schon machen.
wir verlassen uns echt auf den Anwalt. nur ist das so ein durcheinander :( und Justiz braucht so lang :((( wie siehst du das ganze? könnte ich mit meiner Vermutung richtig liegen?
§31? Wovon will er denn zurücktreten, wenn er nicht beteiligt war, wie du schreibst? Die Untersuchungsgefängnisse sind übrigens voll von Unschuldigen.
Das hat doch mit §31 nichts zu tun. Wenn jemand diesen Paragrafen beanspruchen will, dann muss er selbst etwas strafbares vorgehabt, aber mitten in der Tat davon Abstand genommen haben.
Er sitzt jetzt, weil es einen Anfangsverdacht gegen ihn gibt. Das war das mit dem Telefon. Wenn bewiesen ist, dass das jemand anderes war, kommt er wieder frei. Bis dahin U-Haft, damit er keine Beweise vernichten und er verschleiern kann. Das ist so. Wenn du so einen Staranwalt hast, dann sollte er nach 4 Wochen wieder draußen sein.
Sie dürfte von § 31 BtMG sprechen, wonach eine Milderung der Strafe in Betracht kommt wenn der Verdächtige sein Wissen offenbart. Ein Rücktritt vom Versuch der Beteiligung ist natürlich nicht gemeint :D
er weiß anscheinend wer daran beteiligt war. aber er muss nun sitzen