Erbschaftssteuer auf Auszahlung durch Schwester?

8 Antworten

wenn ihr jeweils über den Freibetrag erbt, hat jeder Erbschaftsteuer zu zahlen egal ob man Materielle Dinge erbt oder Bargeld

Als Kinder eurer Eltern habt ihr eine Freibetrag von 400.000 €, also wenn das Haus über 800.00 € Wert hat fallen für euch beide dann erst Erbschaftsteuern an.

Ist der Erbfall schon eingetreten? Dann habt ihr beide geerbt und seid beide Erschaftssteuerpflicht. Aber ihr habt beide einen Freibetrag von 200.000 EUR.

Wenn der Erbfall noch nicht eingetreten ist, dann könnten die Eltern ein Testament machen, dass die Schwester das Haus erbt und du einen Geldwert., aber ich in diesem Fall währt ihr beide Erbschaftssteuerflichtig. Ob Steuer anfällt, dass hängt von der Höhe ab.

Wenn Du das Erbe nicht ausschlägst und nichts anderes gilt, dann seid ihr eine Erbengemeinschaft und jeder von Euch ist Erwerber. Da gelten die jeweiligen Freigrenzen. Allerdings wird das im Rahmen einer Erbschaftssteuererklärung gemacht! Wenn Du da Steuern zahlen musst, dann ist gut. Eine anschließende Auszahlung musst du nicht versteuern, weil das Erbe ja schon versteuert wird im Rahmen der Erbschaftssteuererklärung.

Ihr bezahlt gemeinsam auf das Vermögen wozu das Haus auch zählt Erbschaftssteuer. Jeder von Euch hat einen Freibetrag über den hinaus ihr erst Steuer bezahlen müsst.

Ihr Kredit betrifft dich nicht. Sie hat ja als Gegenwert das Haus, wenn sie ihn abbezahlt hat.

So wie sini schreibt seid ihr beide Erbberechtigt.

Ihr könnt das Haus verkaufen.. Da kommt keine Extra Steuer

400.000 Freibetrag pro Kind.!

Oder die zahlt dir die Hälfte des Hauses vom Wert dann kommen auch da keine speziellen Steuern.

Sofern es nicht eine Luxus Villa ist