Habe ich Anspruch auf mein Sparbuch mit 18 Jahren?

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Sparbuch des Kindes für Eltern tabu

Legen Eltern auf den Namen des Kindes ein Sparbuch an und ist ihr Verfügungsrecht nicht ausschließlich vereinbart, dürfen die Eltern über das angelegte Geld auch dann nicht mehr verfügen, wenn es ausschließlich von ihnen herrührt. Dementsprechend verurteilte das Landgericht Landau einen Vater, der nach der Trennung von seiner Frau das auf den Namen des bei dieser lebenden Sohnes lautende Sparbuch plünderte, zur Rückzahlung des abgehobenen Betrags.

Urteil des LG Landau vom 15.08.2006 2 O 126/06 Pressemitteilung des LG Landau

Es bleibt also die Frage, wie es mit dem Verfügungsrecht in Deinem Fall aussieht. Das weiß ich nicht.

nein das ist nicht möglich. Eltern können nicht frei über das Geld ihrer Kinder verfügen schon gar nicht wenn der größte Teil nicht von ihnen stammt.

Da fällt mir nichts mehr ein, das ist eine Sauerei. Aber so einfach ist das nicht, ich habe gerade meine Freundin gefragt, die bei der Bank arbeitet. Wenn das Sparbuch bis zum 18. Lebensjahr fest angelegt ist und auf deinen Namen lautet, dann können die das gar nicht umschreiben lassen. Das geht nicht. Da werden sie auf Granit beißen bei der Bank. Du kannst ruhig abwarten, das ist gesetzlich geregelt. Nur wenn es ein freizügiges Sparbuch ist und deine Eltern normalerweise auch ein Verfügungsrecht haben, dann können sie alles abheben ohne dich zu fragen, bevor zu 18 bist.

Natürlich können die Eltern frei über das Geld ihres Kindes verfügen. Es gibt keine Sparbücher, die festgelegt sind. Sparverträge können festgelegt sein, aber das sind keine Sparbücher.

Die Eltern können das Sparbuch nicht auf ihren Namen umschreiben lassen, weil es gesetzlich nicht erlaubt ist.

Sie können es jedoch auflösen wann immer sie wollen. Bis zur Volljährigkeit sind die Eltern gesetzliche Vertreter und die Bank kann schuldbefreiend auszahlen.

Man kann auch kein normales Konto auf ein Gemeinschaftskonto umschreiben. Ein Konto kann nur bei Tod umgeschrieben werden.

  1. Fall: Die Erben schreiben das Konto um.
  2. Fall: Beim Gemeinschaftskonto schreibt der verbliebene Kontoinhaber das Konto auf seinem Namen um, wenn es sich um ein Konto mit Einzelverfügung handelt. Beim Und Konto sind Verfügungen nur mit Erben möglich.

  3. Fall: Besteht eine Vollmacht über den Tod hinaus, kann der Bevollmächtigte bei Tod des Inhabers das Konto auflösen oder auf seinen Namen umschreiben.

Rechtsansprüche der Erben müssen sich direkt gegen den Bevollmächtigten richten. Die Bank wird durch den Vollmachtsvertrag von der Schuld befreit.

Einen Rechtsanspruch darauf sehe ich nicht.Da Du es selbst erspart hast, jedoch einen moralischen. Sprich darüber mal in Ruhe mit Deinen Eltern.