Was tun nach dem Motorrad gebraucht Kauf?
Hallo ich wollte fragen: wenn ich ein Motorrad kaufen möchte, der Händler aber etwas weiter weg ist und ich mit dem Motorrad zurück fahren will, worauf muss ich achten? Wie ermögliche ich mir die Rückfahrt (Versicherung Zulassung)? Und wie lasse ich die Maschine versichern vorher oder nachher? Die Hauptfrage ist aber (wie ermögliche ich mir die Rückfahrt?) Das sind einige Fragen ich weiß aber vielleicht kennt jemand ja die Antwort ;)
7 Antworten
Ich habe keine Lust, meine Antwort hierher zu kopieren. Deshalb kommt nur der Link:
https://www.motorradfrage.net/frage/was-tun-nach-dem-motorrad-gebraucht-kauf
Danke für den Stern. :)
Meinen letzten Gebrauchten habe ich auch weiter weg gekauft. Da habe ich den Besichtigungstermin so gelegt, dass nach dem Kaufentschluss die dortige Zulassungsstellle noch offen hatte.
Zuvor hatte ich mir schon zu Hause bei meiner späteren Versicherung eine eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen geholt.
Als der Kauf erledigt war, bin ich dann dort mit den Papieren für das Fahrzeug zur Zulassungsstelle gegangen (der Verkäufer hat mich freundlicherweise hingefahren), habe mir Kurzzeitkennzeichen geholt, angeschraubt und bin dann nach Hause gefahren. Dort habe ich das Auto mit einer neuen eVB-Nummer dann endgültig angemeldet.
Wenn der Verkäufer ein Händler ist, gibt er die womöglich auch eine rote Nummer, damit du selber mit dem Moped zur Zulassungsstelle fahren kannst. Ansonsten würde ich den einfach mal anrufen, welche Lösung er für das Problem vorzuschlagen hätte.
Wenn die Kiste TÜV hat, kannst Du direkt nach dem Kauf zur Zulassungsstelle fahren. Dazu müssen aber noch ein paar andere Dinge erledigt sein. Kennzeichen (ggf Wunschkennzeichen) schon vorher anfertigen lassen und anbringen. EVB Nr muß vorhanden sein.....
Was alles gegeben sein muß, damit man vor Ort zulassen kann, erfährst Du bei der für Dich zuständigen Zulassungsstelle (Landratsamt)
In einem anderen Zulassungsbezirk kann es aber sein, daß das nicht geht!
Ich habe damals einen Freund gefragt ob er mir seinen Wagen mit Anhänger leiht zb
Mit der Maschine
...meine Antwort durchlesen...
Die Hauptfrage ist aber (wie ermögliche ich mir die Rückfahrt?)
https://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen
Dafür benötigst du als erstes den vorläufigen Kfz-Haftpflichtversich.schutz, dieser sog. eVB-Nrn. Code von deinem Wunschversicherer.
Gruß siola55
Ich meine ob ich damit zurückfahren kann?