Wird die Versicherung bei Motorradabmeldung automatisch gekündigt?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also automatisch geht da gar nichts: du bist laut deiner AKB verpflichtet, dem Versicherer die Veräußerung des Fahrzeugs unverzüglich mitzuteilen! Gleichzeitig solltest du z.B. mitteilen, daß kein weiteres Fahrzeug versichert wird; dies beschleunigt die Rückerstattung der zuviel bezahlten Prämie...

Anzeige der Veräußerung

Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des Versicherungsschutzes.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke für deinen Stern, lieber Copilot701 - freut mich sehr😂!

Das ist ein Risikofortfall, keine Kündigung.

Also ja. Die Zulassungsstelle informiert das Finanzamt und die Versicherungsgesellschaft über den Risikofortfall. Vom Zoll bekommst du die zu viel gezahlte Steuer zurück und die Versicherung, ja. Manche Gesellschaften wollen auch von dir eine kurze Info und machen aus deinem Vertrag eine Ruheversicherung. D.h. sie rechnen den Vertrag nicht ab.

Die meisten Gesellschaften sparen sich dieses Prozedere, rechnen den Vertrag ab und zahlen die zu viel gezahlten Prämien zurück.

Was es nicht mehr gibt, kann nicht gekündigt werden.

Aber meine ist eine von den schlechten, wird hier oft behauptet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Bei Stilllegung eines Kfz bleibt die Versicherung mindestens 6 weitere Monate als kostenlose Ruheversicherung bestehen. Wird ein bereits stillgelegtes Kfz während der noch laufenden Versicherungsperiode auf den selben Halter wieder zugelassen, dann wird auch die vorherige Versicherung reaktiviert. Egal von welcher Versicherung man eine neue evb verwendet, die alte Versicherung erfährt ebenfalls davon und wird ihre Ansprüche anmelden.

Das macht "Deine" Versicherung ebenso wie jede andere auch

@verreisterNutzer

Auch bei einem Verkauf? Das habe ich noch gar nicht gewusst, macht meine auch nicht. Der Vertrag wird abgerechnet wegen Wegfall des Risikos.

@schleudermaxe

Die Versicherung erfährt nur von der Stilllegung und nicht von der weiteren Verwendung. Das ein bereits verkauftes Fahrzeug auf den selben Halter wieder zugelassen wird, ist ehr unwahrscheinlich..... Aber falls doch, ja, in dem Fall würde deine Versicherung ebenso reagieren

@verreisterNutzer

Was haben wir denn hier in der Frage? Ich lese einen Verkauf. Wer bitte benötigt dann eine Ruheversicherung, und wozu?

@schleudermaxe
  1. Eine Ruheversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben für mindestens 6 Monate und wird benötigt, weil auch von einem ungenutzten Kfz eine Eigengefahr ausgeht, gängigestes Risiko ist Ölverlust der im Erdreich versickert, aber es gibt auch eine Vielzahl anderer Gefahren.
  2. Ich habe den Fall der Wiederzulassung als fiktiv beschrieben. Kommt bei einem bereits verkauften Fahrzeug so gut wie nie vor, bei vorübergehender Stilllegung dagegen recht häufig. Viele Versicherungskunden erliegen dem Irrglauben, dass sie ihr Fahrzeug stilllegen und wiederzulassen können um die Versicherung unterjährig zu wechseln und fallen dann aus allen Wolken, wenn der neue Vertrag nicht zustande kommt, die alte Versicherung sich aber mit neuen Ansprüchen zurück meldet.
@verreisterNutzer

Nee, da ist nichts gesetzlich vorgeschrieben, wenn das Ding verkauft wurde.

Zudem benötigen die Kunden doch den Vertrag meist für das Ersatzfahrzeug, und zwei Fahrzeuge in einem Vertrag geht bei Dir?

Die Versicherung erhält Nachricht vom KBA sobald das Fahrzeug stillgelegt wird. Gekündigt wird da garnix sondern die Versicherung wechselt in den kostenlosen Modus Ruheversicherung für mindestens 6 Monate. Manche Versicherungen zahlen die überzahlten Beiträge kurze Zeit nach Stilllegung unaufgefordert zurück, andere auf Anfrage oder wenn die Versicherung nach Ablauf der kostenlosen Ruheversicherung.

Der Versicherungsnehmer ist ebenfalls bis zum Ablauf der aktuellen versicherungsperiode an den Vertrag gebunden sofern das gleiche Fahrzeug unter gleichen Halter wieder in Betrieb genommen würde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Geht automatisch mit der Abmeldung, du musst nichts machen.

Du bekommst dann Nachricht von der Versicherung und wahrscheinlich Geld zurück, weil du ja für länger schon bezahlt hattest.

Stimmt so nicht ganz... wenn der Fragesteller die zuviel bezahlte Prämie unverzüglich zurück möchte , dann muß er dem Versicherer auch unverzüglich mitteilen, daß er das Fahrzeug verkauft hat und kein anderes Fahrzeug versichert wird😅!

@siola55

Das ist soweit richtig, wobei viele Versicherungen mittlerweile die Beiträge aus Eigeninitiative kurz nach Stilllegung erstatten.

@verreisterNutzer

Quatsch, bei einer angeblichen, so von Dir behaupteten, Pflicht zur Ruheversicherung kann der Vertrag doch gar nicht abgerechnet werden.

Bitte was geht automatisch? Und wenn ich das gar nicht will, eine Ruheversicherung benötige, geht das gar nicht (mehr)?

Bei einem Verkauf wie hier ist es mir klar, der Vertrag geht auf den Käufer über und ich werde entlastet.

@schleudermaxe

Die Ruheversicherung ist für die Dauer von mindestens 6 Monaten gesetzlich vorgeschrieben. Der Käufer kauft zwar ein versichertes Fahrzeug, der Vertrag läuft aber weiterhin auf den bisherigen Versicherungsnehmer.

@verreisterNutzer

Seit wann ist das so? Meine sagt nein, der Käufer übernimmt, für zunächst 4 Wochen. Dann muss er sich entschieden haben, außer Betrieb setzen, oder neu abschließen.