Was tun bei Überrumpelung des Grundsicherungsempfängers?

8 Antworten

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Dazu müsste man erst einmal wissen, ob der Widerspruch gerechtfertigt war.

Wenn du ihn gewarnt hast, warum bist du dann nicht mitgegangen? Er kann doch eine Person seines Vertrauens mitbringen, wenn er unsicher ist.

Fleischklos61 
Fragesteller
 20.07.2021, 12:49

Er ging dann ohne mein Wissen einfach doch los. Ja so sind die debilen. Wollen sich nichts sagen lassen.

Unbewusst461  20.07.2021, 14:06
@Fleischklos61

Vielleicht redest du mal anders über ihn (mehr Respekt) , dann beachtet er vielleicht auch deine Tipps.

Fleischklos61 
Fragesteller
 20.07.2021, 16:23
@Unbewusst461

Der ist so, da ist jede Hilfe zwecklos.

okieh56  20.07.2021, 18:16
@Fleischklos61

Wenn die Grundsicherung abgelehnt worden ist, muss es auch eine Begründung dafür geben. Wenn diese zutrifft, nützt ein Widerspruch gar nichts.

Man kann ihn ja nur "anregen", einen Widerspruch zurück zu nehmen, wenn der Widerspruch keine Aussicht auf Erfolg verspricht. Auf jeden Fall kann er aber darauf bestehen, dass ihm das SCHRIFTLICH begründet wird.

wie wird er den "gezwungen" Widersprüche zurückzunehmen? Dass das Amt Leute vorlädt, um so was zu klären, ist doch ganz normal. Und ich glaube nicht, dass man ihm die Pistole an den Kopf hält und zur Unterschrift zwingt.

Wenn er so debil ist, dass er das alles nicht mehr versteht, sollte man über einen Betreuer nachdenken.

Fleischklos61 
Fragesteller
 20.07.2021, 20:11

Auch einen Betreuer lehnt er ab, den hatte ich ihm auch schon ins Haus gebracht.

Da kann man gar nichts tun. Er scheint ja nicht der Meinung zu sein, dass er Hilfe braucht.

Vielleicht war der Widerspruch auch nicht gerechtfertigt.

Fleischklos61 
Fragesteller
 20.07.2021, 12:47

Seine ambulante Betreuerin hat nach unserem Gespräch im geraten, dorthin zu gehen. Man hielt ihm dann einen vorgefertigten Zettel hin und forderte ihn auf, den zu unterschreiben. Dann drehte man ihn um und schob ihn aus der Tür. Das ist kein Witz, so gehen die mit Menschen um, weil sie zu faul sind, die Widersprüche schriftlich zu bearbeiten. Leider gibt es auch debile und dumme Menschen, denen man nicht helfen kann, weil sie Hilfe und Ratschläge nicht annehmen.

Man braucht keine Gerichtsurteile. Nur etwas Zeit und Motivation um denjenigen nicht alleine zum Amt watscheln zu lassen.

Grundsätzlich darf man nämlich immer eine Person des Vertrauens mitbringen. Und die muss kein gerichtlich bestellter Betreuer oder sowas sein... Nur mit Behördenkram sollte sie sich halt auskennen.

Wer mit kompetenten Augenzeugen Amtsangelegenheiten regelt hat deutlich weniger Stress mit Behörden.

warehouse14

DerHans  21.07.2021, 11:33

Da kann ich mich nur anschließen