Was tun bei Todesfall von einem Elternteil?

11 Antworten

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Kannst Du über deine Mutter nichts Näheres erfahren ? Oder hat auch sie keinen Kontakt mehr mit ihm ? Da Du - so nehme ich an - ein nichteheliches Kind des Verstorbenen sein wirst, hättest Du nach deutschem Erbrecht die gleichen Erbansprüche wie ein eheliches Kind. Da aber dein Vater offenbar zuletzt in der Türkei gelebt und dort auch verstorben ist, wird wohl türkisches Erbrecht für ihn gelten. Nur soweit er in Deutschlanf belegene Immobilien besaß, könnte dafür deutsches Erbrecht in Betracht kommen. Türkisches Erbrecht ist mir zwar nur in Umrissen bekannt. Soweit ich weiß , haben auch nach türkischem Erbrecht nichteheliche Kinder ebenso wie in Deutschland gesetzliche Erbrechte wie eheliche Kinder. Es gibt hier in Deutschland zahlreiche Rechtsanwälte mit türkischen Wurzeln, die sich auf deutsch-türkische Rechtsfragen spezialisiert haben. Wenn also anzunehmen ist, dass dein Vater nennenswertes Vermögen in der Türkei hinterlassen hat, auf das du neben seinen etwaigen ehelichen Kindern Erbansprüche hättest, empfehle ich, einen solchen Anwalt um Rat und ggf. Hilfe zu ersuchen (Die für deinen Ort zuständige Rechtsanwaltskammer wird dir auf Anfrage solche spezialisierten Anwälte benennen.). Immobilien wird dein Vater in Deutschland vermutlich nicht besessen haben. Insoweit könntest du nämlich nach deutschem Erbrecht auch als nichtehel. Kind Miterbe geworden sein. Auch das solltest du bei dem Anwalt ansprechen.. Wenn dein Vater allerdings vermögenslos verstorben ist, wird sich der Aufwand nicht lohnen; dann solltest du sie Sache "vergessen".

Ich bin sein richtiger Sohn aus erster Ehe. Er hat neu geheiratet vor 4,5 Jahren . Er ist in Deutschland verstorben, hat auch hier gelebt

@JackDaniel46

Dann wird sogar wahrscheinlich deutsches Erbrecht anzuwenden sein, nach dem du bei gesetzlicher Erbfolge neben der ihn überlebenden Ehefrau und deinen etwaigen (Halb-)geschwistern aus zweiter Ehe gleichrangiger Miterbe bist. Sollte er ein Testament hinterlassen haben, in dem du von der Erbfolge ausgeschlossen worden bist, hast du ein Pflichtteilsrecht in Höhe des Geldwertes der Hälfte deines gesetzlichen Erbteils. Wenn also Anlass zu der Annahme besteht, dass der Vater nennenswertes Vermögen hinterlassen hat, gilt die Empfehlung, zur Durchsetzung deines Anspruchs einen Anwalt (auch hier zweckmässig ein deutsch-türkischer) in Anspruch zu nehmen. Wenn er nichts oder mehr Schulden als Vermögen hinterlassen hat, vergiss es !

@sergius

falls er schulde hatte, kann ich ja immer noch abschlagen odeer nicht?

ich würde mich an das türkische Konsulat wenden, wenn du in der Türkei niemanden kennst, den du anrufen kannst.

Kann man da aus Deutschland anrufen irgendwie?Achso, das in Hannover zB

Du wirst eine Nachricht vom Nachlassgericht bekommen

Auch bei Verstorbenen mit ausländischer Staatsangehörigkeit?

Das ist schon 1 Jahr her. Dauert das immer so lange? Es kann sein das meine Familie, mit der ich 0 Kontakt habe , meinen Brief abgefangen haben, und mir nichts gesagt haben. Kann man denn nirgendwo anrufen ?

ein bisschen spät, aber einige der Antworten waren so falsch, dass man was dazu sagen sollte.

Wenn er in Deutschland gelebt hat gilt deutsches Erbrecht, egal welche Staatsangehörigkeit oder wo er beerdigt wurde. Wenn es kein Testament gibt, erbt die aktuelle Ehefrau die Hälfte, der Rest wird auf alle Kinder aufgeteilt. Wenn es ein Testament gibt, gilt das, jeder hat aber Anspruch auf den Pflichtteil, der die Hälfte des gesetzliches Erbe ist. Ansprechpartner ist das Nachlassgericht des letzen Wohnortes. Irgendwelche Türkischen Behörden haben damit nichts zu tun, außer es gibt Vermögen in der Türkei, das verkauft/aufgeteilt werden muss.

Familie kontaktieren , als Tochter hat Du Rechte

Bin ein er. Die Familie gibt mir keine Auskunft

@JackDaniel46

Sicherlich gibt es einen aus der Familie den Du kontaktieren kannst,

oft sind die Familienangehörigen untereinander uneins . Deshalb versuche herauszufinden wer auf Deiner Seite sein könnte

@guruguddy

Es steht niemand auf meiner Seite. Es wissen auch nicht alle was passiert ist mit dem Erbe/Schulden.