Was tun bei doppelter Rechnungsnummer

2 Antworten

Erstes Problem: Auch die Kontierung von laufenden Geschäftsvorfällen ist gemäß Steuerberatungsgesetz für andere Personen als den Unternehmer selber an Mindestvorgaben gekoppelt. Dazu gehören Ausbildung und mehrjährige Berufserfahrung. Ich hoffe mal, dass Du dieses beachtet hast. Eine MitarbeiterIn oder ein Mitarbeiter arbeitet lediglich als Erfüllungsgehilfe, da sieht das wieder anders aus. Doch wenn der Unternehmer oder die Unternehmerin die Kontrolle gar nicht ausüben kann, dann dürfte es auch da wieder in Zweifelsfällen problematisch werden.

Ein weiterer Punkt der Beachtung finden darf: Sollten Hilfeleistungen im Rahmen einer Rechtsberatung erbracht worden sein, durch eine nicht befugte Person, dann hat das Folgen in zwei Richtungen. In die Richtung der hilfeleistenden Person. Da nennt sich das verbotene Rechtsberatung. Gerichte urteilen pro Fall in der Regel i.H.v. 5.000 Euro Strafe. Die Grenzen sind eng und eine Toleranz wird da leider nicht geübt. Ist mir jedenfalls nicht gekannt. Vor Jahren wurde von einem Betriebsrat berichtet, der für ein paar Kollegen die einfachsten Steuererklärungen ausgefüllt hat. Für jede Erklärung hat der Betriebsrat 5.000 Euro zahlen müssen. Er hatte die Erklärungen als Freundschaftsdienst mit den Steuerpflichtigen erstellt und keine Gegenleistung bekommen.

Ich mache das also nicht aus Spaß zum Thema bei Deiner Frage.

Die Finanzverwaltung hätte hergehen können und sämtliche Erklärungen verwerfen können. Nach meiner Rechtsauffassung hätten sie das sogar gemusst, da kann ich mich aber irren. Damit hätten die keine Erklärungen eingereicht. Es hätten Zwangsgelder und Zuschläge festgesetzt werden können.

Ähnliches blüht natürlich auch bei teilweisen Verstößen. Also die Lösung des Problems Deines Bekannten ist mit Sicherheit im Bereich der Rechtsberatung (wenn denn schon das Eintragen von Namen und Lohnsteuerkarte in eine Erklärung dieses ist!?) angekommen.

Zweites Problem: Die Rechnungsnummern haben gemäß Gesetz nach einem eindeutigen System vergeben zu werden. Dieses System muss fehlerfrei sein. Also wenn das Finanzamt mit einer Kontrollfrage ausgestattet ist und sich an Deinen Bekannten wendet, dann fragt das Finanzamt vermutlich nur nach einer Rechnungsnummer. Die Frage muss beantwortet werden. Jetzt kann es passieren, dass die Frage falsch beantwortet wird und offenbart wird, dass es Beanstandungen bei Deinem Bekannten geben muss. Die Folge kann eine Außenprüfung sein.

Weder kann ich das, noch dürfte ich das: Nämlich bewerten ob die Aufzeichnungen Deines Bekannten den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung überhaupt noch entsprechen. Auch ob die überhaupt so weit für Kleinunternehmer gelten. Oder ob er sich freiwillig in die Situation der Erfüllung gebracht hat. Oder ob es bei ihm egal ist.

Hier komme ich dann wieder auf den Punkt Eins zurück. Dieses zu beurteilen oder überhaupt zu erkennen, dass hier eine umfassendere rechtliche Begutachtung erfolgen muss, funktioniert nur mit einer ausreichenden Vorbildung.

Wer sich im Rahmen der Gesetze und der Lebenserfahrung bewegt, der kommt bei der Fallgestaltung bei dem Bekannten zu dem Ergebnis, dass er sicher einen Steuerberater mit der Gewinnermittlung und der Erklärung beauftragt.

Ich persönlich halte es für absolut notwendig, dass man mit dieser Problematik der Rechnungsnummern diesen Steuerberater betraut. Nur der kann feststellen, ob das bisherige Vorgehen rechtlich akzeptabel war. War es das nicht, dann könnte es durchaus sein, dass die Buchhaltung verworfen werden muss.

Die Folgerungen daraus wären verheerend. Seit der Verurteilung AlCapones in den USA dürfte klar sein: Andere Leute umbringen ist das eine. Aber ein Verstoß gegen Steuergesetze was ganz anderes. Zwar gibt es dann solche Ausreißer wie bei dem Fall Hoeneß, doch darauf kann man sich nicht verlassen.

Meine Bitte in Eurem Interesse - Steuerberatung aufsuchen.

Es ist mir bekannt wie klein die Einnahmen von umsatzsteuerlichen Kleinunternehmern im Maximum sind. Selbst bei nur geringen Betriebsausgaben lohnt sich ein Unternehmen mit dem Vorzeichen der Kleinunternehmereigenschaft nicht. In der Regel ist spätestens nach der Zahlung der Beiträge für die Krankenkasse der Hartz-IV-Satz erreicht.

Die Bildung von Rücklagen für betriebliche Risiken ist so gut wie ausgeschlossen. Vorsorge für Umsatzrückgänge kaum möglich. Altersvorsorge vermutlich auch ein Fremdwort.

Spätestens jetzt sollte ganz genau überlegt werden, ob eine Wachstumstrategie nicht angezeigt wäre. Die müsste allerdings wegen der anderen umsatzsteuerlichen Behandlung einfach nur gut sein.

BrilleHN 
Fragesteller
 26.04.2015, 16:33

Mein Bekannter hat letztes Jahr mit seinem Kleingewerbe angefangen und war sogar vorab (u.a. wegen des Betriebseröffnungsbogens) bei seinem Steuerberater. Das Haupt-Problem meines Bekannten ist jedoch seine Schludrigkeit.

Ich gebe meinem Bekannten auch keine "Steuertipps". Ursprünglich hatte er mich nur gefragt, ob ich (als gelernter Informatikkaufmann) ihm bei der Einrichtung einer Warenwirtschaft helfen könnte. Als wir kurz vor der Einrichtung standen, hat er einen Rückzieher gemacht und gesagt dass seine Warenbestände doch lieber "handschriftlich" organisiert.

Inzwischen hat er mich gefragt, ob ich ihm bei der Buchführung (mit der er wohl auf Kriegsfuß steht) helfen könnte. Wenn alles gebucht ist, dann wird ein Datev-Export gemacht und mit dem geht er dann zu seinem Steuerberater.

Also theoretisch müsste er einer der beiden Rechnungen mit doppelt vergebener Nummer beim Rechnungsempfänger stornieren und eine neue Rechnung mit neuer Nummer verschicken. 

BrilleHN 
Fragesteller
 25.04.2015, 13:19

Vielen Dank