Was tun bei Belästigung/Hausfriedensbruch/Bedrohung durch Mietpartei?

3 Antworten

Ihr müsst ein Protokoll über die Störungen anfertigen und dem Vermieter zustellen.

Nur DIESER kann den Mieter abmahnen und im Wiederholungsfall die Kündigung aussprechen. Und konsequent die Polizei rufen, bei neuen Verstößen. Auch Lärm durch Dritte müsst ihr nicht hin nehmen.

Der Vermieter wurde informiert und hat gesagt das die Polizei gerufen werden soll wenn etwas derartiges passiert.

Nur ... hier ist es zusätzlich ! am Vermieter, dafür zu sorgen, dass die besagte Mietpartei sich vertragskonform verhält. Sprich diese abzumahnen und wenn sich deren Verhalten nicht ändert dir Kündigung auszusprechen.

Und das könnt ihr mit Verweis auf eine angedachte Mietminderung auch von Eurem Vermieter fordern.

Setzt ein gemeinsames Schreiben auf ( mit einem Lärm- / Erinnerungsprotokoll ) und kündigt entsprechende Konsequenzen an.

Triff dich mit den betroffenen Nachbarn. Ohr müsst gemeinsam in etwa folgenden weg gehen:

  1. Bei jedem Vorkommnis, wo ihr euch bedroht fühlt oder der Honk übermäßig Lärm macht bzw seine Partnerin misshandelt, die Streife rufen und das Ganze in einem Tagebuch notieren.
  2. Nach etwa 3-4 Wochen, wenn "genügend" derartige Vorfälle notiert sein, ein Schreiben an den Vermieter mit Mängelrüge wegen "fortgesetzter Störung des Hausfriedens" durch XY. Kopie des Tagebuchs beifügen sowie den vermerk, wann und wie oft die Polizei gerufen wurde. Fordert Abhilfe unter Terminsetzung (Datum nennen, 14 Tage Frist reichen). Dieses Schreiben sollte JEDE betroffene Partei für sich aufsetzen und als Einwurfeinschreiben an den vermieter schicken.
  3. Da sich die Situation wohl kaum äbndern wird, nach Fristablauf und weiteren vorfällen ein zweites schreiben aufsetzen udn darin Beschwerde führen, dasss isch nichts geändert hat, dabei die neuen Vorfälle anführen. Hier wird dann eine "letzte Frist" gesetzt und angedroht, dass bei Nichabhilfe ab dem auf Fristablauf folgendem Monatsersten die Miete um XY gemindert werden wird.
  4. Führt die Art und Schwere der Störung des Hausfriedens zu einem Mietmangel nach § 536 BGB, darf ein Mieter die Mietzahlung mindern. Wenn bei euch alkle betroffenen Parteien eine Mietminderung von 10% androhen, sollte der Vermieter reagieren!
  5. Ist auch die zweite Frist verstrichen, dann kürzt die Miete um 10%. Den Kürzungsbetrag aber nicht ausgeben sondern auf ein extra Konto (Sparkonto) einzahlen...zur Sicherheit! Sollte ein Gericht die Rechtmäßigkeit der Kürzung prüfen und den Betrag nachträglich herabsetzen, müsst ihr das nämlich nachzahlen.
  6. Der Vermieter hat da übrigens das Recht zu einer fristlosen Kündigung des Störers.

Übrigens ist der BESITZ von Drogen illegal, da hilft es, immer weider mal Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Natürlich erstattet ihr auch jedesmal Strafanzeige wegen Ruhestörung durch die "Bekannten" des Drogenfuzzis, die da bei euch Sturm läuten.

Je mehr Anzeigen sich da häufen, desto mehr Druckmittel habt IHR gegenüber dem Vermieter in der Hand und der Vermieter gegenüber dem Drogenhonk, um den ggf fristlos vor die Tür setzen zu können.

Und wenn das alle betroffenen Mietparteien so handhaben... dann geht das am schnellsten.