Duldung Gartennutzung

5 Antworten

Gewohnheitsrecht gibt es nicht. Deine Investitionen und Deine Arbeit hast Du allein auf Dein eigenes Risiko erbracht.

Dann man ran, Alles was von Dir eingepflanzt wurde, ist ja dann nun zu entfernen. Mehr als schade für Dich, aber es ist so. Fordere die Hausverwaltung auf, unverzüglich dafür Transportbehälter zur Verfügung zu stellen, denn für die Abfallabfuhr ist ja der Vermieter zuständig. Rüge die Weisung, wenn dem Schreiben die Vollmacht des neuen Wohnungseigentümers nicht beigefügt bzw. diese Dir nicht gesondert zur Verfügung gestellt wurde. Fordere zudem die Verwaltung auf zu belegen mit Auszug aus dem Grundbuch, ob der neue ET überhaupt schon in das Grundbuch eingeschrieben wurde. Nicht das der alte Vermieter noch zuständig ist. Viel Glück und bedenke die nächste BK-Abrechnung, wenn denn dort Kosten und Lasten für den Garten erstmals verteilt werden. Dann setze denen den Hut auf. Viel Glück.

Hier solltest Du UNBEDINGT schnell einen Anwalt aufsuchen - allein bist Du der Verwaltung unterlegen.

Allein schon wegen Deiner jahrelangen Arbeit und Investitionen lohnt sich hier sicher, einen Juristen einzuschalten.

Lasse Dir möglichst die jahrelange Situation und das Einverständnis ALLER Mitmieter schriftlich bestätigen.

Auch mit Anwalt keine Siegchancen - siehe @Nemisis2010

Leider ist nicht entscheidend was die Bewohner oder anderen Mieter des Hauses sagen, sondern was der Vermieter sagt. Dieser kann eine Duldung jederzeit zurückziehen. Auf ein Gewohnheitsrecht kann man sich im deutschen Mietrecht nicht berufen. Einen Anspruch auf die alleinige Gartennutzung hättest Du nur, wenn Dir diese mietvertraglich zugesichert wurde.

Ist hier nicht eine jahrelange Duldung als Gewohnheitsrecht anzusehen oder ähnliches?

Nein. Ein Gewohnheitsrecht gibt es im Mietrecht nicht.