Ausbildungssuchend recht auf Unterhalt?

5 Antworten

Kindergeld wird nur noch für vier Monate bezahlt, wenn Du keine Ausbildung bis dahin gefunden hast.



Unterhalt für volljährige Kinder

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres werden Kinder in Deutschland volljährig. Fortan gelten sie vor dem Gesetz als Erwachsene und daher erlischt auch das Sorgerecht der Eltern. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Eltern für das volljährige Kind den Unterhalt als Barunterhalt erbringen und das Kind muss sich selbst um die Umsetzung seiner Rechte dahingehend kümmern. Dies gilt besonders bei Kindern, deren Eltern getrennt leben. Hat bisher ein Elternteil den Unterhalt vom anderen Elternteil gefordert, so muss dies nun das volljährige Kind selbst übernehmen.

http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-volljaehrig.html



Unterhalt für Kinder in Ausbildung - Azubi - Auszubildende  

Nach den Ausführungen zur Unterhaltspflicht im BGB hat jedes Kind, also auch das volljährige, Anspruch auf eine angemessene Ausbildung. Was im konkreten Falle als angemessen gilt, ist oft Gegenstand hitziger Diskussionen in der Familie. Grundsätzlich sollte die Ausbildung den Begabungen und Fähigkeiten des Kindes entsprechen, damit sie zu einem guten bis sehr guten Abschluss gebracht werden kann. Sie sollte dem individuellen Leistungswillen angemessen sein und Neigungen nicht entgegenstehen. Hierfür sollte der angemessene Unterhalt gewährleistet sein.

http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/ausbildung.html



Wenn du weder eine schulische noch berufliche Ausbildung machst und volljährig bist, hast du keinerlei Unterhaltssprüche mehr gegenüber deinem Vater. Falls du dich wegen des Kindergeldes ausbildungssuchend melden willst, dann wird das Arbeitsamt schon dafür sorgen, dass du genügend Bewerbungen schreibst und auch was findest.

Nur für einen Übergangszeitraum muss er weiter Unterhatl zahlen. Wenn du ihn nicht informierst und er es später herausbekommt, kann er zivilrechtlich gegen dich vorgehen und dich wegen Betruges anzeigen.

Willst du das wirklich? Such dir einen Job, sag es ihm und melde dich dann wieder, wenn du mit der Ausbildung beginnst, dann muss er auch wieder zahlen.

Ohne  Ausbildung   hast du    kein Anrecht auf unterhalt  aber mit    bis zum ende der Ausbildung oder  würdest du studieren nur  bis du 25 bist!

der unterhalt deiner -mutter ist eine andere Sache als deiner!

Wenn du 18 bist, erwartet man von dir, dass du für deinen Unterhalt selbst aufkommst.

Nur WÄHREND einer Schul- oder Berufsausbildung verlängert sich der Unterhaltsanspruch.

Nur um zu Hause rum zu sitzen, gibt es nichts.