Was steht einem in der Ausbildung zu ( Fitnessbranche )?
Hallo,
Vll kann mir ja jemand bisschen helfen. Hauptsächlich geht es um meinen Freund der am 01.08 dieses Jahres eine Ausbildung als Sport und fitnesskaufmann begonnen hat. Am Anfang war recht alles in Ordnung doch nach einer gewissen Zeit wurde es immer schlimmer. Das Fitnessstudio ist unterbesetzt und die Auszubildenden müssen sich Stunden rein Klippen bis zum geht nicht mehr. Außerdem müssen sie Kurse leiten obwohl sie das garnicht dürfen. Ist dem Chef aber egal ! Mein Freund hat bis jetzt noch nichts gelernt, er hat keinen der ihn ausbildet oder der ihm mal etwas zeigt. Selbst die Klassenkameraden wissen schon mehr als er, was schon sehr bedauerlich ist.
Zum Fitnessstudio gehört ein Restaurant dazu, wo er jetzt gezwungen wird dort zu arbeiten. Angeblich soll der Chef mündlich gesagt haben das er das auch im Vorraum angegeben hat. Es wurde aber nichts schriftliches festgelegt und mein Freund sagt selber das es nicht stimmt sowie eine andere Mitarbeiterin die auch die Ausbildung gleichzeitig angefangen hat.
An einem Wochenende arbeitete er Samstag von morgens bis mittags. Sonntag hätte er frei gehabt. Kurz vor Feierabend kam eine Angestellte zu ihm und sagte das er Sonntag wohl zur Arbeit kommen muss.der Tag war aber verplant gewesen und deswegen hat mein Freund mit einem Arbeitskollegen getauscht. Im Gegenzug kommt er an einem anderen Tag. Am nächsten morgen ruft ihn sein Chef an und mault ihn an bis zum geht nicht mehr. Völlig egal ob wir unterwegs waren oder nicht - ER musste aufjedenfall arbeiten kommen. Es war egal ob ein anderer da war. Aber da denke ich : Hauptsache es ist jemand an der Schicht angetreten?
Patzige antworten, Geschreie vom Chef und Respektlosigkeit gegenüber des Auszubildenden ist Gang und gebe beim Chef.
Mein Freund arbeitet durchgehend ohne Pause und muss nach seiner Schule sofort wieder zum Betrieb. 2 Stunden braucht er zur Schule und von der Schule zur Arbeit 3 Stunden. Er ist an so einem Tag von 6:00 Uhr bis 22:00 komplett weg und der Schulweg wird nicht als Arbeitszeit gerechnet.
Bei der IHK haben wir bereits versucht etwas zu machen aber die sind keine Hilfe wert. Dort haben wir nur die Antwort bekommen : ist doch nicht so schlimm.
Meine Frage daher :
Welche Rechte habe ich ?
Steht mir eine Pause zu ? Wenn ja wie muss das dann geregelt werden?
Darf ich gegenüber meines Chef auch mal den Mund auf machen ?
Wie kann ich dagegen vorgehen ?
3 Antworten
Frage: wie alt ist dein Kumpel?
Unter 18 jährige Azubis dürfen NICHT am Samstag und Sonntag arbeiten.
Azubis unter 18 Jahren dürfen NUR von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr beschäftigt werden.
Der Arbeitgeber darf den Azubi unter 18 Jahre nicht im Betrieb arbeiten lassen, wenn die Berufsschule VOR 09:00 Uhr beginnt und wenn der Tag der Berufsschule mehr als 5 Unterichtsstunden fasst, darf der Azubi ebenfalls nicht in Betrieb.
Mehr als 8 Stunden am Tag darf der Azubi nicht arbeiten.
Alles nachzulesen im Jugendarbeitsschutzgesetz(Paragraph: 8-14)
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jarbschg/gesamt.pdf
Er ist 22 Jahre alt
Und Eine Pause steht dir mach 6 Stunden Arbeitszeit spätestens zu! Die muss dann aber auch mindestens 30 Min betragen.
Und gegenüber deinem Chef solltest du den Mund auf machen und ihm die Paragraphen und Gesetzte um die Ohren hauen
Nun, da er volljährig ist, darf er auch samstags und sonntags beschäftigt werden.
Pausen muss er trotzdem machen.
Und als fitnesskaufmann einen auf Kellner machen geht auch nicht, da dies nicht zu seinem Lernziel gehört. Er muss nur Aufgaben machen, die zu seinem Ausbildungsberuf gehören.
Ich würde euch empfehlen, euch mal das Arbeitszeitgesetz zu lesen.
Und auch das was ich vorher schon mit der Schule geschrieben habe, trifft auch auf ihn zu. Wenn die Schule mehr als 5 Unterrichtsstunden hat, dann zählen die wie 8 Stunden Arbeitsstag.
Und im Berufsbildungsgesetzt findet ihr auch noch einiges
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/
Ehrlich gesagt, dass man in einem Fitnessstudio keine vernünftige Ausbildung bekommt, sollte doch jedem klar sein. Wahrscheinlich wäre Dein Freund besser bedient, wenn er in Sportvereine, bei Sportveranstaltern, Sportschulen usw. seine Ausbildung fortsetzt. Daher sollte er so schnell wie möglich, den Arbeitgeber wechsel. Unter Umständen kann es bedeuten, dass er auch umziehen muss, wenn er an diese Ausbildung wirklich noch daran interessiert ist.
Volljährige dürfen acht Stunden täglich und an sechs Tagen in der Woche beschäftigt werden, insgesamt also 48 Stunden wöchentlich. Die Arbeitszeit kann sogar auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird.
Im Arbeitsvertrag darf bei Volljährigen, die Vollzeit arbeiten, also nur eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden und eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden vermerkt werden.
Auch wenn Überstunden geleistet werden, dürfen die maximalen Arbeitszeiten auf keinen Fall überschritten werden - das wäre ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht!
Wenn im Ausbildungsvertrag eine geringere Arbeitszeit als 48 Stunden und eine Fünf-Tage-Woche angegeben sind, gilt laut Günstigkeitsprinzip diese Regelung.
Natürlich steht auch Volljährigen eine Pause zu. Ihre Pause müssen sie nicht dann nehmen, wenn es gerade passt - sie muss im Voraus festgelegt werden. Seine Pause muss der Azubi spätestens nach sechs Stunden Arbeitszeit bekommen.
Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden haben Volljährige Anspruch auf eine halbe Stunde Pause.
Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden haben Volljährige Anspruch auf 45 Minuten Pause.
Ein Pausenabschnitt muss mindestens 15 Minuten betragen und der Azubi darf die Pause frei gestalten. Beträgt die Pause weniger als 15 Minuten, gilt sie nicht als Pause. Der Azubi darf in der Pause keine Bereitschaft haben. Arbeitsunterbrechungen aus anderen Gründen, wie zum Beispiel eine Störung, oder Bereitschaft, gelten nicht als Pause.
Der Samstag ist laut Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Arbeitstag für Volljährige. Sie müssen am Samstag arbeiten, wenn nicht in einem Tarifvertrag oder ihrem Ausbildungsvertrag etwas anderes steht. An Sonntagen und Feiertagen müssen Volljährige nicht arbeiten, allerdings gibt es hier viele Ausnahmen. Wenn Volljährige am Sonntag oder einem Feiertag arbeiten, steht ihnen ein Ersatzruhetag zu. Bei Arbeit an einem Sonntag müssen sie innerhalb von zwei Wochen einen anderen Tag frei bekommen. Bei Arbeit an einem Feiertag müssen sie innerhalb von acht Wochen an einem anderen Tag frei bekommen.
Volljährige müssen laut §15 Berufsbildungsgesetz für den Berufsschulunterricht freigestellt werden. Die Anrechnung der Berufsschulzeiten wurde durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts geregelt. Dieses Urteil findet im Arbeitsrecht Anwendung. Bei der Anrechnung der Berufsschulzeiten gilt laut Urteil folgendes:
Die gesamte Zeit in der Berufsschule, von Unterrichtsbeginn bis Unterrichtende (auch Pausen, Freistunden usw.) werden auf die Arbeitszeit angerechnet, allerdings nur dann, wenn der Unterricht sich mit den üblichen Arbeitszeiten im Betrieb überschneidet. Findet der Unterricht ganz oder teilweise zu Zeiten statt, in denen der Volljährige nicht im Betrieb arbeitet, muss keine Anrechnung erfolgen!
Wenn der Volljährige vor oder nach der Berufschule im Betrieb arbeitet, wird ihm auch die Wegzeit von oder zur Berufsschule auf die Arbeitszeit angerechnet.
Der Volljährige Azubi muss an einem Berufsschultag aber nur dann noch im Betrieb arbeiten, wenn nach der Anrechnung noch genügend Ausbildungszeit im Betrieb übrig bleibt, in der sinnvoll Ausbildung statt finden kann, also zum Beispiel mindestens 30 Minuten.
Er soll sich mit der Asbildungsberatung der IHK in Verbindung setzen und um die Unterstützung zum ausbildungsbetriebswechsel bitten.