Was steht einem in der Ausbildung zu ( Fitnessbranche )?

3 Antworten

Frage: wie alt ist dein Kumpel?
Unter 18 jährige Azubis dürfen NICHT am Samstag und Sonntag arbeiten.
Azubis unter 18 Jahren dürfen NUR von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr beschäftigt werden.
Der Arbeitgeber darf den Azubi unter 18 Jahre nicht im Betrieb arbeiten lassen, wenn die Berufsschule VOR 09:00 Uhr beginnt und wenn der Tag der Berufsschule mehr als 5 Unterichtsstunden fasst, darf der Azubi ebenfalls nicht in Betrieb.
Mehr als 8 Stunden am Tag darf der Azubi nicht arbeiten.
Alles nachzulesen im Jugendarbeitsschutzgesetz(Paragraph: 8-14)
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jarbschg/gesamt.pdf

Ariannaroman95 
Fragesteller
 26.11.2016, 01:33

Er ist 22 Jahre alt 

FrauSchlau84  26.11.2016, 01:34

Und Eine Pause steht dir mach 6 Stunden Arbeitszeit spätestens zu! Die muss dann aber auch mindestens 30 Min betragen.
Und gegenüber deinem Chef solltest du den Mund auf machen und ihm die Paragraphen und Gesetzte um die Ohren hauen

FrauSchlau84  26.11.2016, 01:38

Nun, da er volljährig ist, darf er auch samstags und sonntags beschäftigt werden.
Pausen muss er trotzdem machen.
Und als fitnesskaufmann einen auf Kellner machen geht auch nicht, da dies nicht zu seinem Lernziel gehört. Er muss nur Aufgaben machen, die zu seinem Ausbildungsberuf gehören.
Ich würde euch empfehlen, euch mal das Arbeitszeitgesetz zu lesen.
Und auch das was ich vorher schon mit der Schule geschrieben habe, trifft auch auf ihn zu. Wenn die Schule mehr als 5 Unterrichtsstunden hat, dann zählen die wie 8 Stunden Arbeitsstag.

Ehrlich gesagt, dass man in einem Fitnessstudio keine vernünftige Ausbildung bekommt, sollte doch jedem klar sein. Wahrscheinlich wäre Dein Freund besser bedient, wenn er in Sportvereine, bei Sportveranstaltern, Sportschulen usw. seine Ausbildung fortsetzt. Daher sollte er so schnell wie möglich, den Arbeitgeber wechsel. Unter Umständen kann es bedeuten, dass er auch umziehen muss, wenn er an diese Ausbildung wirklich noch daran interessiert ist. 

Volljährige dürfen acht Stunden täglich und an sechs Tagen in der Woche beschäftigt werden, insgesamt also 48 Stunden wöchentlich. Die Arbeitszeit kann sogar auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird.

Im Arbeitsvertrag darf bei Volljährigen, die Vollzeit arbeiten, also nur eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden und eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden vermerkt werden.
Auch wenn Überstunden geleistet werden, dürfen die maximalen Arbeitszeiten auf keinen Fall überschritten werden - das wäre ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht!
Wenn im Ausbildungsvertrag eine geringere Arbeitszeit als 48 Stunden und eine Fünf-Tage-Woche angegeben sind, gilt laut Günstigkeitsprinzip diese Regelung.

Natürlich steht auch Volljährigen eine Pause zu. Ihre Pause müssen sie nicht dann nehmen, wenn es gerade passt - sie muss im Voraus festgelegt werden. Seine Pause muss der Azubi spätestens nach sechs Stunden Arbeitszeit bekommen.
Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden haben Volljährige Anspruch auf eine halbe Stunde Pause.
Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden haben Volljährige Anspruch auf 45 Minuten Pause.
Ein Pausenabschnitt muss mindestens 15 Minuten betragen und der Azubi darf die Pause frei gestalten. Beträgt die Pause weniger als 15 Minuten, gilt sie nicht als Pause. Der Azubi darf in der Pause keine Bereitschaft haben. Arbeitsunterbrechungen aus anderen Gründen, wie zum Beispiel eine Störung, oder Bereitschaft, gelten nicht als Pause.

Der Samstag ist laut Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Arbeitstag für Volljährige. Sie müssen am Samstag arbeiten, wenn nicht in einem Tarifvertrag oder ihrem Ausbildungsvertrag etwas anderes steht. An Sonntagen und Feiertagen müssen Volljährige nicht arbeiten, allerdings gibt es hier viele Ausnahmen. Wenn Volljährige am Sonntag oder einem Feiertag arbeiten, steht ihnen ein Ersatzruhetag zu. Bei Arbeit an einem Sonntag müssen sie innerhalb von zwei Wochen einen anderen Tag frei bekommen. Bei Arbeit an einem Feiertag müssen sie innerhalb von acht Wochen an einem anderen Tag frei bekommen.

Volljährige müssen laut §15 Berufsbildungsgesetz für den Berufsschulunterricht freigestellt werden. Die Anrechnung der Berufsschulzeiten wurde durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts geregelt. Dieses Urteil findet im Arbeitsrecht Anwendung. Bei der Anrechnung der Berufsschulzeiten gilt laut Urteil folgendes:
Die gesamte Zeit in der Berufsschule, von Unterrichtsbeginn bis Unterrichtende (auch Pausen, Freistunden usw.) werden auf die Arbeitszeit angerechnet, allerdings nur dann, wenn der Unterricht sich mit den üblichen Arbeitszeiten im Betrieb überschneidet. Findet der Unterricht ganz oder teilweise zu Zeiten statt, in denen der Volljährige nicht im Betrieb arbeitet, muss keine Anrechnung erfolgen!
Wenn der Volljährige vor oder nach der Berufschule im Betrieb arbeitet, wird ihm auch die Wegzeit von oder zur Berufsschule auf die Arbeitszeit angerechnet.
Der Volljährige Azubi muss an einem Berufsschultag aber nur dann noch im Betrieb arbeiten, wenn nach der Anrechnung noch genügend Ausbildungszeit im Betrieb übrig bleibt, in der sinnvoll Ausbildung statt finden kann, also zum Beispiel mindestens 30 Minuten.

Er soll sich mit der Asbildungsberatung der IHK in Verbindung setzen und um die Unterstützung zum ausbildungsbetriebswechsel bitten.