Was soll ich tun?
Hallo,
ich habe vor zwei Wochen einen Anschiss vom Chef bekommen und jetzt wieder. Ich habe echt Angst meine Ausbildung zu verlieren bin jetzt im 2. Lehrjahr. Mein Chef meinte das er das lange nicht mehr mit macht. Er meinte das man die Aufgaben dich ich mache man schön können müsste und es keine Fehler passieren dürfen. Meine Aufgaben sind einfache Schreiben erstellen und die Post zu machen u.s.w. Es sind wieder Fehler bei dem Schreiben aufgetreten die wir schon im letzen Gespräch hatten. Ich gebe mir wirklich so mühe. Ich habe mega Angst zur Arbeit zu gehen. Was soll ich tun?
eine Kollegin sagt er hat mich auch den Kiecker, da die andere Azubine auch Fehler macht und kommt und geht wann sie will aber da sagt niemand etwas.
kann ich gekündigt werden? Was soll ich machen?
Und wir Azubis dürfen jetzt auch nicht mehr telefonieren.
2 Antworten
Wegen schlechter Leistungen kann ein Azubi eigentlich nicht gekündigt werden. Im Gegenteil, der Chef hätte die Verpflichtung dich entsprechend zu fördern.
Einer Kündigung müssen (soweit ich weiß) mind. 3 schriftliche Abmahnungen vorraus gehen, solange keine schwerwiegenden Gründe vorliegen (Diebstahl, ect...). Nur wegen ein paar Rechtschreibfehlern kann und darf er dir garnicht kündigen.
Wir sind hier in Deutschland und nicht in den USA. Selbst bei vermeintlich schweren Verfehlungen (die hier definitiv NICHT vorliegen), hat er gewisse Fristen einzuhalten. Eine fristlose Kündigung ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich und von Seiten des Arbeitgebers meistens auch unwirksam, weil die Gründe nicht ausreichend sind. Vorher muss der Chef z.b. die Möglichkeit geben, in einen anderen Tätigkeitsbereich zu wechseln
Wir sind hier in Deutschland und nicht in den USA.
Ist mir noch gar nicht aufgefallen!🙄
Aber offensichtlich hast Du überhaupt keine Ahnung Denn hier geht es um ein Ausbildungsverhältnis, auf das (wenn es sich nicht um eine Pflegeberufeausbildung nach dem PflBG handelt) das Berufsbildungsgesetz BBiG anzuwenden ist. Hast Du davon schon einmal etwas gehört? Das schreibt nämlich in § 22 "Kündigung" Abs. 2 vor:
Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
1.aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
2.von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.
Der Arbeitgeber kann nicht ordentlich kündigen, sondern eben nur fristlos aus wichtigem Grund.
Die Bemerkung zu Amerika ist darum völliger Blödsinn, weil hier für Auszubildende ein sehr hoher Schutz vor Kündigungen besteht!
Man sollte sich schon etwas auskennen - und besonders: nachdenken! - bevor man eine solch unsinnige Bemerkung macht!
Das sag ich doch die ganze Zeit. 🤦🏼♂️ Der "wichtige Grund" liegt hier aber NICHT vor! Zum zweiten mal. Somit hat der Arbeitgeber des TE keine rechtlich Grundlage um ihm zu kündigen.
Der "wichtige Grund" liegt hier aber NICHT vor!
und
Somit hat der Arbeitgeber des TE keine rechtlich Grundlage um ihm zu kündigen.
Hat ja auch keiner behauptet!
Im Gegenteil habe ich Dir bestätigt: "Und ein solcher Grund liegt hier - wie Du schon festgestellt hast - nicht vor."!
Im Übrigen war Ausgangspunkt Deine unzutreffende Aussage zu den 3 Abmahnungen, die mich zu meinem Kommentar veranlasst hat, auf den Du mit der sinnfreien Erwiderung "Wir sind hier in Deutschland und nicht in den USA." und sachlich falschen Aussagen ("Selbst bei vermeintlich schweren Verfehlungen [die hier definitiv NICHT vorliegen], hat er gewisse Fristen einzuhalten." reagiert hast, die zeigen, dass Du von den Regularien in dieser Frage keine Ahnung hast.
Komm lass es einfach. Wenn man den Zusammenhang eines Textes als ganzes nicht begreift, zieht man sich halt an einzelnen Wörtern oder Satzteilen hoch.🤦🏼♂️ Schönes Leben noch
Das ist lächerlich!
Da gibt es nichts an dem "Zusammenhang eines Textes als ganzes" nicht zu begreifen.
Denn einzelne Aussagen Deines "Textes als ganzes" (in Deiner Antwort und Deinen Kommentaren) sind schlicht und einfach falsch - und auf die habe ich mich bezogen und sie richtiggestellt.
Eine solche Regelung gibt es nicht.
Abgesehen davon kann der Arbeitgeber ohnehin nicht ordentlich kündigen, sondern kann nur noch fristlos aus einem so wichtigen Grund, dass die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist.
Und ein solcher Grund liegt hier - wie Du schon festgestellt hast - nicht vor.