Was sind die Vorraussetzungen der Einbürgerung für Schüler als Flüchtlinge?

3 Antworten

Bei der Einbürgerung von Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie bei der Einbürgerung anderer Ausländer. Die Bedingungen sind allerdings teilweise erleichtert.

So verkürzt sich die Mindestaufenthaltszeit in Deutschland von regulär acht Jahren auf nur noch sechs Jahre. Die Zeit, die als Asyl in Deutschland verbracht wurde, wird dabei komplett angerechnet. Zudem prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, ob die Verfolgung fortbesteht – unter diesen Umständen kann die doppelte Staatsbürgerschaft hingenommen werden.

Da Flüchtlinge und Asylberechtigte ihre Einreise in ein fremdes Land in der Regel kaum vorbereiten können, sieht die Genfer Flüchtlingskonvention vor, dass die Ansprüche beim Sprachtest im Rahmen des Einbürgerungstest abgesenkt werden. Grundkenntnisse der deutschen Sprache sollten aber auch Flüchtlinge und Asylanten haben, damit sie sich in Deutschland verständigen und integrieren können.

Abgesehen von diesen Erleichterungen bei der Einbürgerung gelten aber die üblichen Voraussetzungen:

https://www.einbuergerungstest.biz/sonderregelungen/sonderregelung-fluechtlinge

Dein Bruder kann ein Visum für den Besuch bei dir beantragen , du würdest eine Verpflichtungserklärung abgeben.

Bsp aus Würzburg :

https://www.wuerzburg.de/buerger/internationale-angelegenheiten/staatsangehoerigkeits--und-auslaenderangelegenheiten/verpflichtungserklaerung-einladung/index.html

Woher ich das weiß:Recherche

Also einen Einbürgeriungstest musst du wahrscheinlich machen je nachdem wie alt du bist wird dieser umfangreicher und Schwieriger mehr weiss ich zu dem Thema nicht …