Abend. Ich habe nächste Woche Termin wegen Einbürgerung. Der Sachbearbeiter wollte meinen Aufenthalt, Reisepass u. Die letzten Abrechnungen von mir?

3 Antworten

Was ist mit "Abrechnungen" gemeint? Lohnabrechnung bzw. Gehaltsabrechnung?

Beachte bitte, dass Du nachweisen musst, auch wenn Deine Frau deutsche Staatsbürgerin ist, dass Du in der Lage bist, Deinen Lebensunterhalt ohne öffentliche Mittel zu bestreiten. Wie, spielt keine Rolle. In Frage kommt:

  • eigenes Arbeitseinkommen
  • Arbeitseinkommen Deiner Frau
  • Einkünfte aus Vermögen
  • das Vermögen selbst
  • Unterhaltsansprüche
  • Renteneinkünfte

Ein guter Rat: Wenn der Sachbearbeiter etwas verlangt, bring es ihm. Wenn Du vermutest, dass Du noch etwas bringen musst, frag ihn was.

Wie das Ganze abläuft? Ganz einfach: Der Scahbearbeiter prüft, ob Du alle Voraussetzungen erfüllst. Wenn er dazu Unterlagen braucht, bittet er Dich, diese beizubringen. Wenn er der Meinung ist, dass Du alle Voraussetzungen erfüllst, schickt er den Vorgang weiter an alle Stellen, die etwas gegen Deine Einbürgerung sagen könnten. Welche Stellen das sind, hängt von Deinem bisherigen Leben ab. Wenn alles geprüft ist und kein Grund für eine Ablehnung besteht, gibt es zwei Fälle: (1) Du hast zurzeit eine Staatsbürgerschaft eines EU-Landes oder der Schweiz oder bist staatenlos oder (2) das ist nicht der Fall.

Im Fall (1) erhältst Du einen Bescheid, dass Du eingebürgert werden kannst. Die Einbürgerung selbst tritt ein, wenn Du die Einbürgerungsurkunde in Empfang nimmst.

Im FAll (2) erhältst Du eine "EInbürgerungszusicherung". Die garantiert Dir die Einbürgerung unter der Voraussetzung, dass Du Deine alte Staatsangehörigkeit aufgibst.

Du benötigst eine Aufenthaltsbescheinigung, deinen Reisepass und die letzten Abrechnungen.

Du brauchst einen gültigen Nationalpass (unabhängig von der Einbürgerung, Ausnahme: Du bist bereits EU-Bürger). Einen rechtmäßigen Aufenthalt brauchst du ebenfalls, da man mit illegalem Aufenthalt sich in Deutschland strafbar macht. Auch wenn deine Frau deutsch ist, musst du nachweisen, dass du nicht Sozialleistungen beziehst und für den Lebensunterhalt aufkommen kannst, daher sind die Einkommensnachweise von Nöten.