Was passiert wenn man im Wald einen Hirsch oder ein Reh erlegt?

14 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Töten von Hirsch oder Reh ist Wilderei und wird bestraft.

Um nicht bestraft zu werden, bedarf es eines Rechtfertigungsgrundes. Der einzig hier mögliche Rechtfertigungsgrund wäre der rechtfertigende Notstand (§ 34 StGB).

M.E. dürfte es schwer sein, einem Richter klarzumachen, dass man sich mit einer Jagdausrüstung im Wald verlaufen hatte und wegen eines Hungergefühls wilderte - und das unausweichlich war. Du müsstest dann schon mehrere Tage durch den deutschen Urwald irren und keinen Weg aus diesem gefunden sowie keinen Notruf mittels Handy abgesetzt haben. Dass du dann aber sofort den Ausweg aus dem Wald findest um deine Jagdbeute zu braten...

Hört sich recht unwahrscheinlich an, so dass dich der Richter verurteilen wird. 

Nein das gilt als Wilderei, Ohne Jagdschein oder Angelschein zu jagen bzw zu angeln ist und bleibt Wilderei. Wilderei kann eine hohe Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren zur Folge haben. 

Du wirst wegen Wilderei und Verstoß gegen das Waffengesetz angezeigt.

Das ist heutzutage keine Notlage mehr

Doenermann95 
Fragesteller
 06.12.2016, 11:11

Wüsste jetzt nicht das eine Armbrust gegen das Kriegswaffengesetz verstößt... Eine Armbrust kann man mit Altersnachweis im Internet kaufen... Was ist dann mit Leuten die Pfeil und Bogen dabei haben ? 

FGO65  06.12.2016, 11:15
@Doenermann95

Was hat das mit dem Kriegswaffengesetz zu tun?

xniburx  06.12.2016, 11:16

FGO65 Hat ganz Recht "" Wilderei"" kann auch mit Gefängnis Bestraft werden,  u.  bei der Wilderei,  von ein Förster od. Jäger erwischen lassen,  könnte für dich schlimme Folgen haben,  trotz Anzeige wegen Wilderei..

winstoner14  06.12.2016, 11:49

Armbrüste sind zwar Waffen, aber dürfen Frei geführt werden!

"Man hat aus Zufall eine Armbrust / Pfeil Bogen dabei" ..oder auch ein Schnellfeuergewehr? Hallo, wir sind nicht in Trumpland. Du kannst in D nicht einfach im Wald rumlaufen und mit Pfeil und Bogen rumschiessen, schon gar nicht auf Tiere. Und was für eine Notlage soll das sein? Dass der Supermarkt schon geschlossen hat? Du kannst jedenfalls davon ausgehen dass das in D nicht legal ist.

Das Jagdrecht hat der Revierinhaber als Jäger oder dessen Jagdberechtigte.

Jagd ein Unbefugter, so macht er sich wegen Wilderei strafbar.

Guckst Du hier ins StGB:


Strafgesetzbuch (StGB)
§ 292 Jagdwilderei


(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts 1.dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder2.eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2)
In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei
Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der
Regel vor, wenn die Tat 1.gewerbs- oder gewohnheitsmäßig,2.zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in anderer nicht weidmännischer Weise oder3.von mehreren mit Schußwaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlichbegangen wird.(3)
Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für die in einem Jagdbezirk zur
Ausübung der Jagd befugten Personen hinsichtlich des Jagdrechts auf den
zu diesem Jagdbezirk gehörenden nach § 6a des Bundesjagdgesetzes für
befriedet erklärten Grundflächen.


Übrigens darfst du mit Pfeil und Bogen in den Wald gehen! - Nur Wild erlegen, dass ist für nicht dort jagdberechtigte streng verboten!