Betrugsmasche eBay-Kleinanzeigen Paypal (Waren u. Dienstleistungen)?

7 Antworten

...Betrug ist doch Betrug und der ist ja auch durch die Aussage von eBay-Kleinanzeigen gestützt.

sei mal vorsiichtig mit solchen äusserungen.. sowas kann nach hinten losgehen.

vielmehr warnt ebay-kleinanzeigen selbst vor betrügern udn rat dazu, ware nur persönlich zu übergeben bzw. zu zahlen....

fragwuerdiger81 
Fragesteller
 08.11.2017, 10:58

Die eMail von eBay-Kleinanzeigen bezgl des potentiellen Betrüger verhärtet für mich ja nur die Annahme das eine Lieferung der Ware nicht stattfinden wird. Warum sollte man so eine Information nicht sinnvoll verwenden um einen offenen Fall mit evtl Anspruch auf Erstattung zu beschleunigen?

vielmehr warnt ebay-kleinanzeigen selbst vor betrügern udn rat dazu, ware nur persönlich zu übergeben bzw. zu zahlen....

Naja diese Aussage ist für mich nicht tragbar. Jeder der Kleinanzeigen nutzt weiss doch von der üblichen Vorgehensweise und als Nutzer macht man eben von allen Möglichkeiten gebrauch. Dann soll eBay-Kleinanzeigen direkt die Seite so programmieren, dass man nur im hinterlegten Postleitzahlenbereich suchen und finden kann. Dann sollte man die Seite auch direkt umtaufen in eBay-Kleinanzeigen lokal.

Sommersehnsucht  08.11.2017, 11:01
@fragwuerdiger81

Naja diese Aussage ist für mich nicht tragbar.


Dann soll eBay-Kleinanzeigen direkt die Seite so programmieren,


schreib das ebay-kleinanzeigen oder nutze das portal einfach nicht.


over + out.....



fragwuerdiger81 
Fragesteller
 08.11.2017, 11:06
@Sommersehnsucht

Das ist radikal und einfach. Hilft mir nur gerade nicht wirklich weiter :)

Letztendlich sind das Doch zwei separate Zahlungen.

Insofern müsste es doch möglich sein, für beide Zahlungen den Käuferschutz zu aktivieren.

Ich würde da Paypal gegenüber gar nicht groß die Situation schildern, sondern einfach für beide Zahlungen die Rückerstattung beantragen. Letztendlich spielt es doch keine Rolle, ob beide Zahlungen für einen Vorgang geleistet wurden.

fragwuerdiger81 
Fragesteller
 08.11.2017, 11:01

Sehe ich auch so und werde ich auch so anstreben. Kenne mich nur nicht damit aus in wie weit Paypal im Verlauf der Prüfung den Sachverhalt erläutern möchte. Vielleicht stößt man dort spätestens auf Ablehnung?

Betrug ist doch Betrug

Wenn ein Gericht das so entscheidet, dann ja. Aber ohne entsprechendes Gerichtsurteil ist es nur ein Vorwurf Deinerseits.

und der ist ja auch durch die Aussage von eBay-Kleinanzeigen gestützt

Nein, dort steht lediglich, es bestünde ein Verdacht.

fragwuerdiger81 
Fragesteller
 08.11.2017, 11:04

Deshalb meine Wortwahl... gestützt ist nicht = erwiesen ;)

GanMar  08.11.2017, 11:13
@fragwuerdiger81

Deshalb meine Wortwahl

Stimmt: Dein Treffer - versenkt ;)

Kurze Rückmeldung... ich habe die beiden Beträge von Paypal nach 15 Tagen zurück erhalten.

Dann macht der Käuferschutz ja doch Sinn ;)

Nachtrag: Beide Beträge wurden nach 20 Tagen von PayPal erstattet.