Arbeit in einer anderen Filiale - muss ich zustimmen?

4 Antworten

Steht in deinem Vertrag, dass du auch in anderen Filialen eingesetzt werden kannst?

meistens gibt es diesen passsus

Wenn die jetzige Filiale im Arbeitsvertrag als Arbeitsort steht und es keinen Zusatz gibt, dass man Dich bei Bedarf auch in eine andere Filiale versetzen kann, musst Du der Versetzung nicht zustimmen.

Dein Arbeitgeber hat dann die Möglichkeit, eine Änderungskündigung auszusprechen. Hier gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Du stimmst doch zu und wechselst
  2. Du lehnst ab und aus der Änderungskündigung wird eine Beendigungskündigung
  3. Du nimmst unter Vorbehalt an.

Bei 2. und 3. musst Du innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

Bei 3. hast Du auf alle Fälle Deinen Job, egal ob in der jetzigen oder der anderen Filiale, egal wie es beim Arbeitsgericht ausgeht.

Dein AG kann Dich allerdings auch mit einer Änderungskündigung nicht sofort versetzen. Er muss die übliche Kündigungsfrist (wie bei einer Beendigungskündigung) einhalten.

Das bedeutet, wenn Du z.B. schon sechs Jahre im Betrieb bist und eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende hast, musst Du frühestens (wenn überhaupt) im November in der neuen Filiale arbeiten.

Du kannst ja auch mal mit dem AG reden, ob er denn bereit ist, Dein Entgegenkommen zu honorieren, wenn Du gleich einspringst (was Du ja nicht musst, wenn das vertraglich nicht geregelt ist).

Die ist meist vertraglich geregelt. Steht nichts in deinem Arbeitsvertrag?

Steht dort, dass Du ausschließlich nur in dieser zu arbeiten hast oder sinngemäß ähnliches? Oder steht dort, dass Du auch andere Tätigkeiten / Arbeiten angewiesen werden können, oder sinngemäß ähnliches?