Jäger , Eigentum des erlegten Tieres

7 Antworten

Ich darf dies als Jäger, meine Voraussetzungen dafür waren:

  • Ich bin Jäger in meinem eigenen Ort und gehe nicht in einen entfernten großen Wald, wo ich ein Begehschein bräuchte und fragen müsste, ob man mich überhaupt will. Ich habe mich also in meinem Ort verpflichtet, freiweillig mitzuhelfen. Und wenns sein muss 24 Stunden am Tag.
  • Ich bin in einem Jägerverein, wo man gewisse Privilegen genießt und aktiv in alle Dinge der anderen Jägern involviert wird. Aber man verpflichtet sich damit auch gewaltig.
  • Zu jedem Jagd ist die Pflicht der Hege, du musst also ordentlich mithelfen.
  • Als Jäger in meinem Ort wo ich wohne, habe ich ein gewisses Privileg. Kommen Jäger von außen, müssen diese fragen, bitten, hoffen, gegebenenfalls viel zahlen. Wer unbedingt mitmachen will, wird eigentlich immer genug. Mit Geld ist alles käuflich.
  • Ich erledige meinem Jagdherren tausend Dinge. Von Revierarbeiten bis in die Nacht hinein, bis Socken stopfen und kochen, rund um die Uhr, auch sonntags und ich bin 24 Stunden abrufbereit für ihn, wenn er eine Aktion plant. Freizeit und Feierabend = Null. Eigene Interessen oder Hobbys fallen sehr in den Hintergrund. Man ist also ständig und allzeit aktiv. Feierabend hatte ich dieses Jahr noch nicht einmal. Dafür bekommt man eben aber auch ein sehr hohes Privileg und Vertrauensverhältnis und gegebenenfalls ein paar exklusive Freiheiten.

Man kann sehr viel Glück haben, günstig davon zu kommen oder aber man kann auch sein Geld da rein stecken. Es ist völlig unterschiedlich, ob man in großen Wäldern oder kleinen Gebieten jagt.

Der Jäger als der jagdberechtigter Revierinhaber, Eigner oder Pächter darf sich als Einziger erlegtes Wild aneigenen und verwerten! Er kann dieses Recht delegieren! Es bedarf häufig Hilfe eines geeigneten Transportmittels, weil z.b. eine 100 Kilo Sau sich nicht alleine tragen läßt!

Der Jagdpächter kann das Wild behalten oder nach Belieben verwerten. Da nicht jeder Jäger gleichzeit auch Jagdpächter ist, kann nicht jeder Jäger das Wild behalten sondern eben nur der Jagdpächter.

Muß bezahlt werden! Teils mit ganz erheblichen Summen...

Eigentümer des erlegten Wildes ist immer der Jagdausübungsberechtigte. Jäger und Jagdausübungsberechtigter können ein und dieselbe Person sein... müssen aber nicht.

Beispiel 1: Ich gehe zum nächsten Forstamt und lasse mir dort einen so genannten Begehschein ausstellen. Damit räumt mir der Jagdausübungsberechtigte, nämlich das Forstamt, das Recht ein, in einem genau festgelegten Gebiet zu jagen und Wild zu erlegen. In diesem Fall gehört das erlegte Tier dem Forstamt, und nicht mir. Ich muss es also dem Forstamt überlassen. Jäger bzw. Erleger und Jagdausübungsberechtigter sind in diesem Fall also nicht identisch.

Beispiel 2. Ich kaufe oder pachte ein Jagdrevier und gehe dort auch selbst auf die Jagd. hier sind Erleger und Jagdausübungsberechtigter identisch. Daher gehört alles, was ich dort erlege, mir. Ich kann es nach eigenem Gutdünken vermarkten, verschenken, selber essen oder an meinen Hund verfüttern. Nun kommt ein anderer Jäger daher und äußert den Wunsch, ebenfalls in meinem Revier jagen zu dürfen. Wenn ich gute Laune habe, stelle ich nun ihm einen Begehschein aus. Er darf dann ebenfalls dort jagen und Wild erlegen. Aber alles was er schießt, ist mein Eigentum. Ich kann ihm das Wild überlassen, muss es aber nicht.