Was passiert, wenn man einen Fahrkahrtenkontrolleur beschimpft?

10 Antworten

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Das wäre Beamtenbeleidigung, was nicht mehr oder weniger schlimm ist und genauso zur Anzeige gebracht werden kann, als beschimpfe man jemand anderen! Man kann jemandem aber auch sachlich vermitteln, dass er ein A.... ist!!!

velodog  14.10.2010, 01:34

Den Tatbestand " Beamtenbeleidigung " gibt es im deutschen Strafrecht nicht.....

BlackIvory85  14.10.2010, 01:52
@velodog

Das spielt ja auch keine Rolle, bei der Beantwortung der Frage! Ich habe lediglich zwei Substantive zusammengeführt (Beamter und Beleidigung)! :-)

Hi Freund, das wäre Beleidigung und wird entsprechend (auf Antrag) verfolgt. Das Delikt "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht. Gruß Osmond http://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung Zitat: Die Beleidigung ist ein sog. Antragsdelikt (im Gegensatz zu einem Offizialdelikt). Systematik der Ehrverletzungsdelikte [Bearbeiten] Ehrverletzung

gegenüber dem Verletzten: § 185 StGB (Beleidigung) gegenüber einem Dritten bei Ehrverletzung in Form eines Werturteils: § 185 bei Ehrverletzung in Form einer Tatsachenbehauptung: § 186 (üble Nachrede) speziell wider besseres Wissen: § 187 (Verleumdung) speziell bei Personen des politischen Lebens: § 188 (üble Nachrede / Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens) in Bezug auf einen Verstorbenen: § 189 (Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener) Gesetzestext [Bearbeiten] Die Beleidigung im engeren Sinne wird durch § 185 StGB unter Strafe gestellt. Die Strafandrohung lautet: Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Strafbare Äußerung [Bearbeiten] Strafbar ist demnach die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung gegenüber dem Beleidigten oder Dritten. Dabei ist der Sinn aufgrund der Begleitumstände und des gesamten Zusammenhangs, in dem die Kundgabe steht, zu bestimmen. Die Kundgabe muss ehrverletzend sein, was bei bloßen Unhöflichkeiten oder Taktlosigkeiten noch nicht der Fall ist. Der ethische oder soziale Wert des Beleidigten muss geringer dargestellt werden, als er tatsächlich ist. Als Kundgabeerfolg verlangt die überwiegende Ansicht, dass der ehrenrührige Sinn der Kundgabe erfasst worden sein muss (z. B. bei Fremdsprache). Zu beachten ist dabei, dass nicht nur die Verwendung bekannter Fäkalbegriffe eine Beleidigung darstellen kann, sondern prinzipiell jede Äußerung, die geeignet ist, die Ehre eines Menschen zu verletzen. Eine Beleidigung kann etwa dann vorliegen, wenn man jemanden mit „Du“ anspricht und dies herabwertend meint, oder wenn man seinen gesellschaftlichen Status in ehrverletzender Weise herabsetzt. Beispiele Aus Verärgerung über die Verspätung eines Fluges nennt ein Fluggast den Piloten „Busfahrer“ und meint dies ehrverletzend. Obwohl der Begriff „Busfahrer“ an sich keinen ehrverletzenden Inhalt hat, lässt sich eine Ehrverletzung möglicherweise aus dem Zusammenhang entnehmen. Ein verärgerter Käufer bezeichnet in seiner Bewertung bei einem Online-Auktionshaus den Verkäufer wider besseres Wissen als „Betrüger“, weil ihm die Lieferung zu langsam erfolgte. Je nach Formulierung kann es sich um eine Beleidigung, z. B. „so ein Betrüger“, oder Verleumdung, z. B. „dieser … ist ein Betrüger“ handeln. Der Tatbestand einer Verleumdung ist nur gegeben, wenn dem Verkäufer vorgeworfen wird, Straftaten begangen zu haben bzw. dieser Eindruck erweckt wird. Wird der Begriff „Betrüger“ ehrabschneidend verwendet, ist es eine Beleidigung. Begehungsformen [Bearbeiten] Es sind drei Begehungsformen der Beleidigung möglich: Äußerung eines beleidigenden Werturteils gegenüber dem Betroffenen verbal (Verbalinjurie) Z. B. "Du bist ein Strolch" gestikulär Z. B. Stinkefinger in Aktion, Scheibenwischergeste, einen Vogel zeigen) Äußerung eines beleidigenden Werturteils in Beziehung auf den (abwesenden) Betroffenen gegenüber anderen Personen, z. B. "Er ist ein Strolch" Ehrverletzende Tatsachenbehauptungen, die in Anwesenheit des Beleidigten erfolgen (und nach herrschender Meinung unwahr sein muss), z. B. "Du hast gestohlen". Werden diese Tatsachen gegenüber anderen Personen geäußert (z.B. "er hat gestohlen"), so kommen § 186 StGB (Üble Nachrede) oder § 187 StGB (Verleumdung) in Betracht. Bei der mittels einer Tätlichkeit begangenen Beleidigung (Realinjurie) muss neben dem beleidigenden Sinn eine unmittelbar gegen den Körper des Betroffenen gerichtete Einwirkung erfolgen, z. B. Ohrfeigen, Schubsen, Anspucken usw.

Hallo,

das reine Beschimpfen ist nicht strafbewehrt, es kommt auch auf den Inhalt an. Ist er ehrverletzend oder verächtlichmachend, kann es durchaus als Beleidigung geahndet werden.

mfG Dabbel

also bei mir hat er nichts gemacht...

ich war wütend, weil ich in der bahn ein ticket lösn wollte und der s**** Kontrolleur gemeint hat, ich hätte dafür zulang gewartet und drückt mir bloß das schöne 40€ ticket in die hand !!

ich stand schon mit dem geld vor dem automaten!! naja... konnt wenigstens meinen dampf ablassn! pff

Wahrscheinlich wird man rausgeworfen und je nach dem gibts noch eine Anzeige wegen Beleidigung.