Was passiert, wenn jemand meinen Personalausweis benutzt und erwischt wird?

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Der Tatbestand nennt sich "Mißbrauch von Ausweispapieren" § 281 StGB:

§ 281 Mißbrauch von Ausweispapieren:

Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

Sofern Du wußtest, was mit Deinem Ausweis passieren soll, hättest Du Dich der Beihilfe strafbar gemacht. Wenn z.B. der Ausweis gebraucht werden sollte, um unter falschem Namen etwas zu kaufen, käme hier auch ein Betrug hinzu, der deutlich schwerer zu bestrafen wäre.

Der Ausweis könnte zwar als Tatmittel eingezogen werden, wird im Regelfall aber nach Abschluß des Verfahrens wieder zurück gegeben.

ich bin mir nicht sicher aber ich denke du kannst dich da gut raus reden er hat ihn dir abgenommen etc.. somit bringst du aber deinen kollegen in schwirigkeiten...

Ich weiß nichtmehr wie das heißt, aber derjenige der den Ausweis wird mit Sicherheit dann angezeigt. Und du wegen Beihilfe oder so..

Wenn er denn damit eine illegale Tat begeht, dann kann das als Beihilfe ausgelegt werden. Kann, muss nicht - aber warum solltest du auch deinen Ausweis verleihen, es sei denn, du wüsstest schon, dass jemand ein Alter nachweisen muss, dass er noch nicht erreicht hat.

Ja, genau das ist es, mit dem Alter.

Wenn Du den Ausweis freiwillig hergegeben hast : JA, es drohen Konsequenzen