Hausmeister Angreifen ohne konsequenzen?

6 Antworten

Der Hausmeister darf wie jeder andere Mensch weder beleidigt noch belästigt oder angegriffen werden. Er hat im Allgemeinen keine besonderen Rechte und darf sich so wie jeder andere dagegen wehren. Da leider ALLE Informationen zum Hausmeister, den anderen Personen, der Art der Aktionen, dem Ort und dem Zeitpunkt fehlen, kann man nur den allgemeinen Fall betrachten.

Du bist der Hausmeister?

Du hast Rechte wie jeder andere Mensch auch, dass man dich beleidigt und/oder schubst musst du dir nicht gefallen lassen. Gegen diesen Angriff könntest du sogar Notwehr geltend machen.

Als Hausmeister müsstest du das Hausrecht für den Eigentümer ausüben können; um sicher zu sein, frage aber dort besser nach. Als Inhaber des Hausrechts könntest für du die allgemein zugänglichen (die nicht vermieteten) Bereiche durchaus ein Hausverbot aussprechen. Allerdings musst du es recht gut abwägen, z.B. könntest du Besuchern der Mieter nicht ohne weiteres den Zugang zum Mieter untersagen, musst aber nicht hinnehmen, dass er, um den Mieter im Erdgeschoss zu besuchen, im 10. Stock rumgeistert. 

Du als Mieter kannst nicht dergleichen.

Und Du darfst den Hausmeister absolut nicht anfassen und auch Deine Zunge solltest Du im Zaum halten.

Du darfst niemanden grundlos angreifen. Und wenn der Hausmeister das Hausrecht hat kann er dich auch des Hauses verweisen.

Ist ein Hausmeister kein Mensch oder was? Man darf niemanden einfach so schubsen oder beleidigen, wenn man Beschwerden hat kann man diese sachlich äußern ... wir leben im 21. Jahrhundert da sollte sowas schon angemessen sein, es sei denn die Eltern haben bei der Erziehung kläglich versagt.