Bei Führerschein Klasse B: ist ein überladener Hänger unter umständen gleich fahren ohne Fahrerlaubnis?
Rein theoretisch: Ich habe ein Zugfahrzeug mit 1,5 t zulässiger Gesamtmasse und zwei verschiedene Anhänger zur Verfügung. Der eine hat eine zulässige Gesamtmasse von 1,4 t der andere eine von 2,0 t. Wenn ich etwas mit einer Masse von 1,6 t transportieren möchte und den 2,0 t Hänger verwende, ist das wie fahren ohne Führerschein, denn ich habe lediglich einen Führerschein Klasse B, nicht BE. Den kleinen Hänger darf ich mit einem B Führerschein ziehen, denn seine zulässige Gesamtmasse ist kleiner als die meines Zugfahrzeugs. Seine tatsächliche Masse liegt (weil überladen) aber über der des Zugfahrzeugs. Welche Strafen kommen bei erwischt werden auf mich zu? Lediglich die für einen überladenen Anhänger (30 EUR) oder auch die für fahren ohne Führerschein (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe)? Qualitativ ein kleiner Unterschied...
2 Antworten
Du darfst beide Anhänger ziehen (bezogen auf Klasse B), weil die Summer der zul Gesamtmassen max 3500kg beträgt.
Du wirst nur den 2000kg anhänger nicht voll beladen dürfen, denn ein Pkw von 1500kg zul Gesamtmasse wird keine Anhängelast (siehe Feld O2 in dessen Zulassungsbescheinigung) von 2000kg haben.
Auf die Grundfrage bezogen, nein, das wäre kein Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn Du den Anhänger bzw die Anhängelast überlädst.
Das ist nur eine Überschreitung der Anhängelast und / oder des zul gesamtgewichtes.
Bezüglich Fahrerlaubnisregelungen sind IMMER die ZULÄSSIGEN Gewichte massgeblich, NIE die tatsächlichen.
Du darfst bis 3.5t zulässiges Gesamtgewicht fahren .. du kommst ja scheinbar nicht drüber`?
Die Beschränkung das der Anhänger nicht schwerer als das Zugfahrzeug sein darf, wurde schon länger aufgehoben.
Richtig.
Auch bei mir sind 1,5 + 2,0 = 3,5