Einschreiben Rückschein Antwort?

5 Antworten

Im Streifall würde ich als Zustellungsdatum auf die Benachrichtigung der Post plädieren.

Wenn der Empfänger die Abholung hinauszögert oder verhindert, sollte es sein und nicht Dein Problem sein.

Vielleicht gibt es ja noch ein paar Juristen hier.

Ist juristisch aber leider falsch!.

@iQhaenschenkl

Schade :o)

Habe mal einen Brif persönlich "per Luftpost" zugestellt. Der Empfänger wollte ihn an der Wohnungstür nicht annehmen.

Ein Wurf und der Brief war in seinem Bereich.

Wenn der Empfänger die Abholung hinauszögert oder verhindert, sollte es sein und nicht Dein Problem sein.

Wenn der Vermieter Im Urlaub ist, hat der Mieter ggf. Pech. Bei Einwurfeinschreiben kann das nicht passieren.

Nicht ganz. Das gilt nur, wenn der Empfänger weis, das er eine derartige Sendung erwartet.

Wenn der Empfänger nichts erwartet, braucht er auch nicht (rechtzeitig) abzuholen und es entsteht keine Fristverzögerung seitens des Empfängers. Dann hat der Absender Pech gehabt, wenn er es auf diese Art und weise verschickt.

Wurde das Schreiben dem Empfänger aber vorher in irgendeiner Weise angekündigt, hat er es erwartet, so muß er es auch abholen, bzw geht dann die Fristverzögerung zu Lasten des Empfängers und das Schreiben ist gültig.

@berlina76

Briefe in meinem Briefkasten werden auch nicht vorher angezeigt.

@KHSchindelar

Briefe in deine Briefkasten gelten als zugestellt, sobald sie im BK liegen. Sendungen die man abholen muß gelten erst bei Abholung als zugestellt. Das ist der große Unterschied. Ein Einwurfeinschreiben ist ab dem Moment zugestellt, wo es im Briefkasten liegt, auch wenn der Empfänger seinen Briefkatsen nur alle 7 Tage leert. Das ist sein Problem.

Ein Einschreiben, das zu Händen des Empfängers gegen Unterschrift geht ist erst beim Empfänger angekommen, wenn dieser oder ein Bevollmächtigter den Empfang bestätigt hat.

Wenn es also darum geht Fristen einzuhalten, wählt man Einwurfeinschreiben, denn das ist eben durch die Briefkastenzustellung zugestellt und man geht nicht das Risiko ein, das der Empfänger die Sendung nicht rechtzeitig abfordert.

@berlina76

Danke, das ist mir schon bewusst, dazu gab es schon einige Erläuterungen :o)

Ich wollte nur die "Erwartung" als Begründung relativieren. Es ist ja nicht so, dass ich jedes Schriftstück in meinem Briefkasten auch erwarte.

Die Zustellung ist unabhängig von einer "Erwartung".

@KHSchindelar

Es soll Leute geben, die wenn sie nichts erwarten, diese Sendungen auch nicht abholen, wenn sie eine Benachrichtigung bekommen. Und das kann dann dem Empfänger eben nicht zur Last gelegt werden. Wenn er keine Kündigung erwartet, warum sollte er dann eine Sendung schnellstens abholen. Hier würde keine Fristverletzung seitens des Empfängers vorliegen, wenn er die Sendung ein paar Tage im Amt liegen lässt. Und der Absender hat Pech gehabt, wenn dadurch Fristen wie Kündigungsfristen verstrichen sind.

@berlina76

Ändert aber an der "Erwartung" nun gar nichts o)

Den Rest können wir uns - nach langen, zu lesenden Vorträgen - sparen. Habe sie alle gelesen ... und verstanden.

Nein es wurde noch nicht zugestellt, wenn der Empfänger das Postfach leert, liegt eine Benachrichtigung drin und er kann sich die Sendung am Schalter abholen.

Deswegen Fristsachen immer besser als Einwurfeinschreiben.

Ich habe am Montag die Wohnungskündigung für Ende Oktober abgeschickt per Einschreiben mit Rückschein.

Eine schlechte Wahl das Einschreiben mit Rückschein.

Nun habe ich den Sendungsverlauf verfolgt und da steht der Empfänger hat ein Postfach steht zur Abholung bereit. Wurde es zugestellt und was kann ich machen?

Es wurde noch nicht zugestellt.

Bitte morgen ganz schnell die Kündigung per Einwurfeinschreiben schicken und ein Zeuge sollte bestätigen können, das sich die Kündigung im Umschlag befand.

Verwende nie wieder Einschreiben mit Rückschein, zudem kostet es mehr als das Einwurfeinschreiben.

Einwurfeinschreiben wird auch von Anwälten empfohlen.

Woher ich das weiß:Recherche
Eine schlechte Wahl das Einschreiben mit Rückschein.

Noch dazu in Urlaubs-/Ferienzeit!

Tja, da ist das mit dem Rückschein unsicherer als ein Einwurf Einschreiben. Das Einwurfeinschreiben gilt mit Einwurf als zugestellt. Holt der Empfänger seine Post 8 Tage nicht ab, kommt das Einschreiben mit Rückschein als unzustellbar zurück.

Ja, eine Zustellung ist bewirkt, wenn der Empfänger nach dem gewöhnlichen Handlungsablauf die Möglichkeit hat, von dem Inhalt der Sendung Kenntnis zu nehmen.

Irrtum, das Schreiben ist noch nicht in den Machtbereich des Empfängers gelangt.

Bei Einwurfeinschreiben sieht das anders aus.

Wenn im Postfach, zu dem der Empfänger schon weit vor Schalteröffnungszeiten Zugang hat, nur eine Benachrichtigung liegt, kann das auch zur Folge haben, dass sich der Empfänger erst einmal gaanz lang Zeit läßt und am Montag erst die Kündigung und damit zu spät bekommt. Er wird dann sagen, dass er leider verreist war.

Ist ein Rückschein-Einschreiben schon eine teure Angelegenheit, wird es mit der Konsequenz daraus noch viel viel teurer.