was passiert nach Abgabe einer ev?

7 Antworten

Da sollte ggf. ein Schuldenberater tätig werden. Eine EV, ohne dass ein Gläubiger diese verlangt, einfach so abgeben zu können, ist mir unbekannt.

Man kann sowas auch selbst machen, indem man alle Gläubiger anschreibt denen die Situation schildert Zahlungsangebote und ggf. auch Vergleiche vorschlägt bzw. anbietet.

Dann aber "rappelt´s im Karton" und die Gläubiger stehen vor der Türe. Bildlich gesprochen.

Also zunächst einmal heißt die e.V. heute Vermögensauskunft und wird nur angeordnet, wenn ein Gläubiger das aufgrund eines vollstreckbaren Titels beantragt:

http://dejure.org/gesetze/ZPO/802c.html

Du kannst Dich also nicht freiwillig melden und sei froh, wenn Du die Vermögensauskunft noch nicht abzugeben hattest. Dann stehst Du damit in der Schufa und bist auf dem Finanzmarkt so was wie ein Unberührbarer.

Eine "Vermögensauskunft" (früher: Eidesstattliche Versicherung) hat nur den Zweck, den Gläubigern zu vermitteln, dass Du kein pfändbares Einkommen/ Vermögen besitzt (was ja für dich anscheinend nicht zutrifft...). Sie entbindet dich nicht von den Schulden, sondern dadurch würdest Du lediglich einen "Aufschub" der Rückzahlung/ Vollstreckung... erhalten, was weitere Kosten (Gebühren) und Zunahme der Zinsen verursachen würde.....

Du solltest dich an eine Schuldnerberatung wenden. Diese kann dir helfen, deine Schulden in den Griff zu bekommen .... oder ggf. eine Insolvenz zu beantragen...

Ganz so einfach ist das nicht und zusätzliche Kosten kommen da auch noch hinzu. Der Ablauf ist nicht bei jedem gleich. Du wärst enttäuscht wenn dir hier einer Hoffnung macht und das ganze dann ganz anders läuft. Gehe zu einer Schuldnerberatungsstelle ( findest du im Telefonbuch od. Internet ) in deiner Nähe. Da hast du dann die 100% Antworten die du suchst....aber mach schnell.

Am Besten wird es für dich sein, dass du in eine Schuldnerberatung gehst, um dir mal Klarheit zu verschaffen, wie hoch deine Schulden eigentlich genau sind (meist sind sie höher wegen der Zinsen, als man denkt), ob es für dich machbar ist, sie zu bezahlen und wie du dies schaffen kannst.

Die sagen dir dann auch, ob du eine solche EV abgeben solltest oder besser nicht.

jockl  13.02.2014, 09:19

Ohne Auftrag mit Titel kann ein Gerichtsvollzieher meines Wissens keine EV abnehmen. Wenn doch, dann wäre das für mich zumindest neu.

Ich bin kein Jurist aber, die ZPO/GVO usw betreffend, nicht unbewandert.