Was passiert mit einem Firmenwagen wenn das Unternehmen aufgelöst wird?

6 Antworten

Kommt darauf an, ob das Fahrzeug als Betriebseigentum geführt wird. Dann kannst du es zum Restwert (und wenn es nur 1.-Eu) entnehmen und zur Privatnutzung weiter verwerten. Darüber sollte ein Beleg in deinen Unterlagen sein, falls mal eine Außenprüfung kommt und nach dem Fahrzeug fragt.

lesterb42  29.12.2020, 13:35
Dann kannst du es zum Restwert (und wenn es nur 1.-Eu) entnehmen und zur Privatnutzung weiter verwerten.

Das ist leider falsch.

Das Fahrzeug ist Teil deines Betriebsvermögens wenn es den auch dazu angeschafft ( Steuerlich abgeschrieben ) wurde bzw in deinen Büchern steht. in diesem Fall kannst du den Restwert / Buchwert bestimmen lassen was Buchmässig dein Steuerberater machen sollte.

Ist dies erfolgt kannst du den Wagen aus deinem Betriebsvermögen in dein Privatvermögen übergehen lassen indem du dein Faghrzeug an Dich selbst verkaufst.

Um Ärger zu vermeiden kann man den Wagen entweder schätzen lassen was jede offizielle TüV Prüfstelle gegen bares auch macht und ein Wertgutachten erstellen lassen zu dem du den Wagen zum ermittelten Handelsüblichen Preis kaufst.. natürlich mit Kaufvertrag usw. Das gleiche wenn Du mit dem Buchwert soweit ein Buchwert vorhanden ist das nach erfolgter Abschreibung Tun .

Hast du nur die Nutzung steuerlich geltend gemacht ist das Fahrzeug kein Teil des Betriebsvermögens.. solltest du vom Steuerberater prüfen lassen wie weiter vorzugehen ist. Ohne Steúerberater geht garnix.. Dann gibt es auch keinen Ärger mit dem Finanzamt ..

Na wenn du dein Gewerbe mal beendest, dann wird dein Firmenwagen halt dein Privatwagen. Dann kannst du nichts mehr vom Firmenwagen steuerlich absetzen. Einen anderen Hintergrund gibt es nicht.

Höchstens noch versicherungstechnisch. Weil bei Firmenfahrzeugen von einem höheren Risiko ausgegangen wird. Warum auch immer. Privatfahrzeug wird dann eben evtl. billiger von der Prämie her.

Einmal aus steuerlicher sicht:

Dann wird das Fahrzeug (und das sonstige betriebsvermögen) mit dem teilwert aus dem Beriebsvermögen entnommen und ins privatvermögen überführt. Liegt der teilwert (aktueller Marktpreis) über dem Buchwert erhöht dies deinen Gewinn der versteuert werden muss.

Ob du beim Verkauf die Gewährleistung ausschliessen kannst ist dagegen eine zivilrechtliche Frage. Ganz sicher bin ich mir nicht, aber ich denke das müsste möglich sein. Du verkaufst das Auto ja nicht im Ramen deines Gewerbes

Wenn du den Laden dichtmachst, muss das Vermögen in der Schlussbilanz berücksichtigt und ggf. versteuert werden.

Du kannst den Wagen vorher verkaufen und als Geldwert bilanzieren oder als Inventar hinterher verkaufen bzw. übernehmen.