Was passiert mit der Zwangsverwaltung nach Ende des Insolvenzverfahrens?

2 Antworten

Die Zwangsverwaltung ist völlig losgelöst vom Insolvenzverfahren und hat damit seit der Freigabe quasi nichts mehr zu tun. Die Bank betreibt die Zwangsverwaltung aus ihrem dinglichen Anspruch (z.B. Grundschuld an der Wohnung). Kommt es im Insolvenzverfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung, ist davon auch der Darlehensanspruch betroffen, welchen die Bank mit der Grundschuld dinglich gesichert hat. Durch die Restschuldbefreiung erlöschen zwar nicht die durch diese umfassten Ansprüche, sie werden aber Undurchsetzbar. Deine Freundin muss sie also nicht mehr bedienen. Die Grundschuld an sich ist unabhängig von einer Forderung, die Zwangsverwaltung wird also erst einmal nicht durch die Restschuldbefreiung berührt. Allerdings kann sie diese Einrede aus der Restschuldbefreiung (Darlehenanspruch ist undurchsetzbar geworden) über die sogenannte Sicherungsabrede, welche damals bei der Grundschuldbestellung ebenfalls zwischen Bank und Eigentümerin geschlossen werden, geltend machen. Aus diesem Grund wäre m.E. nach der Restschuldbefreiung und Erhebung der Einrede die Aufhebung des Zwangsverwaltungsverfahrens von der Bank zu bewilligen. Allerdings kommt es hier auch darauf an, was konkret in der Sicherungsabrede vereinbart wurde. Insgesamt ist die Rechtslage hier ein wenig komplexer und deine Freundin sollte sich notfalls anwaltliche Hilfe suchen (z.B. über Beratungshilfe beim Amtsgericht). Beachte auch, dass ich diese Frage relativ spontan beantwortet und dabei eventuell etwas übersehen habe.

Die Frage kann euch sicher der Insolvenzverwalter/-berater/-anwalt sachgerecht beantworten. 

DwarfEnt  18.06.2015, 17:51

Nein, kann er nicht und wenn Du die Frage mal vernünftig gelesen hättest und nur auf Themen antworten würdest, von denen Du auch was verstehst, dann würde hier nicht so viel Mist stehen.

Der Fragesteller hat ganz klar geschrieben, dass die Wohnung aus der Insolvenzmasse herausgenommen worden ist. Damit ist auch der Involvenzverwalter draussen. Der kümmert sich nämlich nur um Dinge, die die Insolvenz betreffen.

Nada99 
Fragesteller
 18.06.2015, 18:45
@DwarfEnt

Genau so ist es.

Bitterkraut  18.06.2015, 18:46
@DwarfEnt

Die Frage könnte er sicher trotzdem beantworten.