Gehaltspfändung NACH abgeschlossenem Insolvenzverfahren+Restschuldbefreiung
Hallo...folgendes ist passiert:
Ich habe in den letzten Jahren eine Privatinsolvenz durchlaufen. Im August 2012 wurde ich nun per gerichtlichem Beschluss Restschuldbefreit.
Nun hat sich seitdem nichts an meinem Grundgehalt oder meiner Arbeitszeit verändert, aber bedingt durch die Weihnachtssonderzahlung bin ich dieses Jahr erstmalig wieder über die Gehaltspfändungsfreigrenze hinaus gekommen...und prompt wurden mir knapp 200,-€ von meinem Gehalt gepfändet.
Die Gehaltspfändung um die es sich handelt, besteht seit 1998!!! Und der Gläubiger war auch Teil des Insolvenzverfahrens! Leider wusste mein Arbeitgeber (die Uni) nun aber weder etwas von meinem Insolvenzverfahren noch von der RSB! Mir war bisher aber nicht bekannt...bzw. bewusst, dass das so ist!
Die Uni hat nun keine Möglichkeit mein Geld zurück zu holen, und der Anwalt des Gläubigers den ich nun schon 2x angeschrieben und um Rückerstattung gebeten habe...ignoriert meine Anschreiben komplett! :(
Hat hier vielleicht jemand eine Ahnung, ob es
- rechtmässig ist, das der Gläubiger das Geld jetzt einfach einbehält (so nach dem Motto...was er hat-das hat er)
- falls NEIN...was ich dann JETZT tun soll..und
- wie ich es in Zukunft vermeiden kann, das so etwas noch einmal passiert! Es liegen meinem Arbeitgeber noch andere geringfügige Pfändungen vor! Irgendwie müssen die doch mal aus meiner "Akte"genommen werden!?
Ich hoffe sehr, ihr könnt mir helfen
LG Sabine
7 Antworten
Der Arbeitgeber hat wohl nichts davon gewusst! Bin aber unterhalb aller ABGABEGRENZEN,und somit wurde mir die ganzen Jahre während des laufenden Insolvenzverfahrens nichts abgezogen! Ich bin allerdings davon ausgegangen, das der Insolvenzverwalter die Verfahrenseröffnung meinem AG mitteilt...musste ja auch der Bank nichts sagen-die wussten das ja auch ohne mein zutun! Aber annscheinend hätte ich das wohl doch selbstständig meinem AG melden sollen...habe allerdings nach RSB auch nicht damit gerechnet...das der ganze Summs nun wieder von vorne los geht...und alle Pfändungen beim Arbeitgeber noch AKTIV sind!
Und klar könnte ich dem Gläubiger auch imme noch freiwillig Geld zukommen lassen-hab ich nun aber nicht! Und nun meinst du...das ich da keine Handhabe mehr gegen habe?
Ja, ich kann deinen Ärger nachvollziehen. Ich hab auch eine Inso am laufen und werde mich hüten, danach auch nur einen Cent noch irgendwem hinterher zu werfen. Das ist extrem blöd gelaufen.
Was mir sonst noch so einfällt
Weihnachtsgeld ist bis zu einem Betrag von 50% des Monatseinkommens oder max. 500 EUR pfändungsfrei. Der Betrag darüber wird dann aufs normale Einkommena aufgeschlagen und dann entsprechend Pfändungstabelle gerechnet.
(ich bin mir da aber nicht 100% sicher, v.a. weil im ÖD das Weihnachtsgeld ja nicht Weihnachtsgeld heißt, da gibts ggf. Urteile dazu, so ein Experte bin ich da nun auch nicht)
Wenn du nicht eine exorbitante Gehaltserhöhung hattest oder das Weihnachtsgeld sehr hoch war, ist der Pfändungsbetrag mMn nich ganz schlüssig. Wenn all die Jahre unter gleichen Bedingungen nichts gepfändet wurde, kommen nicht auf einen Schlag 200 EUR zustande.
Es sei denn:
- jemand unterhaltsberechtigtes ist rausgefallen (ggf. Kind über 18 nicht mehr berücksichtigt von der Bezügestelle?)
- die Software der Bezügestelle wurde umgestellt. Ich weiß, dass einige SW nicht in der Lage sind, die Pfändungsbeträge korrekt zu berechnen.
- neuer Sachbearbeiter in der Bezügestelle?
Wenn es dir den Aufwand wert ist, beantrage Akteneinsicht bei Gericht. Dort sollte nachvollziehbar sein, ob die Abtretungserklärung gegenüber der Bezügestelle offengelegt wurde.
Auf jeden Fall lasse der Bezügestelle den Beschluss über die RSB zukommen. Am besten noch iwie nachweisbar. Dann sind weitere Probleme zumindest deren Problem.
Was ich geschrieben habe zum GL:
Hier hast du wirklich keine rechtliche Handhabe. Wenn es ein Fehler des AG war, dann muss der dafür haften und das müsst ihr dann untereinander ausmachen. Der GL ist da raus.
FALLS: Die aber noch irgendwas von euch wollen: Ignorieren. Fall sie nerven: Info ans Gericht, die werden denen dann evtl. auf die Finger hauen.
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dort habe ich mit den Jahren mein ganzes Wissen erworben ;-)
Hallo, hm, ärgerlich und leider dumm gelaufen. Aber wenn der Arbeitsgeber von der ganzen Sache nichts wusste kann man ihm keinen Vorwurf machen. Also ich schlage vor- auch wenn es weh tut- die Bescheinigung der gerichtl. Restschuldbefreiung schnellstens beim Arbeitgeber vorlzuegen, wenn alle diejenigen die noch pfänden im Insolvenzverf. als Gläubiger mit drin waren ist es damit erledigt und Ansprüche nicht mehr berechtigt. Damit sowas nicht mehr passiert würde ich ein neues Konto eröffnen wo auch das Gehalt pfändungsfrei hingeht. Wegen des noch gepfändeten Geldes wird es wohl schwierig ohne Rechtsbeistand. Vielleicht gibts den billigsten rechssicheren Rat beim Verbrauerschutz, ein niedergelassener Anwalt kostet weit mehr...
Hallo
Verstehe ich das richtig du möchtest Geld zurück haben was dir 1998 also vor der Insolvenz gepfändet wurde ?
Was mich etwas verwirrt ist die Tatsache, dass dein Arbeitgeber der dir monatlich dein Gehalt zahlt und nichts von deiner Insolvenz weiß oder wusste.
Das kann ich mir kaum vorstellen, denn das ist der erste der angeschrieben wird.
2. Um was für Schulden handelt es sich Steuerschulden oder Schulden aus einer strafbaren Handlung ?
3. Du hast doch vom gericht ein Schreiben damals bekommen wo drin steht was alles deiner Restschuldbefreiung unterliegt.
4. Du brauchst keinen Anwalt schreibe einfach mal an das Insolvenzgericht oder deinen damaligen IV an der wird es dir dann auch noch sagen können.
Aber wenn du Geld zurück haben möchtest was vor deiner Insolvenz dir gepfändet wurde wird wohl nichts werden.
schicke ein schreiben als einschreiben mit rückschein und verlange vom ehemaligen gläubiger eine rückerstattung mit fristsetzung. und ansonsten einen anwalt nehmen und den betrag einklagen. der betrag wurde unrechtmaessig überwiesen, muss aber zurückverlangt werden. und das am besten mit nachweis.
die forderung auf rücküberweisung muss als einschreiben mit rückschein geschickt werden. und für den anwalt gibts beim amtsgericht nen beratungsschein. der kostet max. 10euro. daruaf verzichten die meisten anwälte allerdings dann auch noch
Okay! Lieben Dank für die Informationen!
Dein Arbeitgeber kann nichts machen wenn Pfrändungen vorliegen muss er die durchziehen, wende dich an das Gericht das die Pfändungen ausgesprochen hat.
Ja...das haben die mir auch schon so erklärt! Die können also nichts dafür...wussten auch erstmal gar nicht woher das kam und mussten sich durch meine alten Akten - bei anderem Personalbearbeiter- wühlen um heraus zu finden wo das Geld hingegangen ist :/
Ich kenne mich ja leider so gar kein bisschen mit solchen Sachen aus :( Was genau bedeutet denn "mit NAchweis"? Und was soll ich tun, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann??? :/ Ich lebe zwar komplett ohne staatliche Unterstützung, aber da ich auf Grund meiner persönlichen Situation nur Teilzeit arbeiten kann - noch immer am Rande des Existenzminimums...bzw eigentlich sogar noch weit darunter-da ich ja wirklich ALLEs aus eigener Tasche finanzieren muss...(und DARF!- was auch eigentlich ganz gut so ist!!!)