Gehaltspfändung NACH abgeschlossenem Insolvenzverfahren+Restschuldbefreiung

7 Antworten

Der Arbeitgeber hat wohl nichts davon gewusst! Bin aber unterhalb aller ABGABEGRENZEN,und somit wurde mir die ganzen Jahre während des laufenden Insolvenzverfahrens nichts abgezogen! Ich bin allerdings davon ausgegangen, das der Insolvenzverwalter die Verfahrenseröffnung meinem AG mitteilt...musste ja auch der Bank nichts sagen-die wussten das ja auch ohne mein zutun! Aber annscheinend hätte ich das wohl doch selbstständig meinem AG melden sollen...habe allerdings nach RSB auch nicht damit gerechnet...das der ganze Summs nun wieder von vorne los geht...und alle Pfändungen beim Arbeitgeber noch AKTIV sind!

Und klar könnte ich dem Gläubiger auch imme noch freiwillig Geld zukommen lassen-hab ich nun aber nicht! Und nun meinst du...das ich da keine Handhabe mehr gegen habe?

DarkView  08.01.2013, 00:53

Ja, ich kann deinen Ärger nachvollziehen. Ich hab auch eine Inso am laufen und werde mich hüten, danach auch nur einen Cent noch irgendwem hinterher zu werfen. Das ist extrem blöd gelaufen.

Was mir sonst noch so einfällt

Weihnachtsgeld ist bis zu einem Betrag von 50% des Monatseinkommens oder max. 500 EUR pfändungsfrei. Der Betrag darüber wird dann aufs normale Einkommena aufgeschlagen und dann entsprechend Pfändungstabelle gerechnet.

(ich bin mir da aber nicht 100% sicher, v.a. weil im ÖD das Weihnachtsgeld ja nicht Weihnachtsgeld heißt, da gibts ggf. Urteile dazu, so ein Experte bin ich da nun auch nicht)

Wenn du nicht eine exorbitante Gehaltserhöhung hattest oder das Weihnachtsgeld sehr hoch war, ist der Pfändungsbetrag mMn nich ganz schlüssig. Wenn all die Jahre unter gleichen Bedingungen nichts gepfändet wurde, kommen nicht auf einen Schlag 200 EUR zustande.

Es sei denn:

  • jemand unterhaltsberechtigtes ist rausgefallen (ggf. Kind über 18 nicht mehr berücksichtigt von der Bezügestelle?)
  • die Software der Bezügestelle wurde umgestellt. Ich weiß, dass einige SW nicht in der Lage sind, die Pfändungsbeträge korrekt zu berechnen.
  • neuer Sachbearbeiter in der Bezügestelle?

Wenn es dir den Aufwand wert ist, beantrage Akteneinsicht bei Gericht. Dort sollte nachvollziehbar sein, ob die Abtretungserklärung gegenüber der Bezügestelle offengelegt wurde.

Auf jeden Fall lasse der Bezügestelle den Beschluss über die RSB zukommen. Am besten noch iwie nachweisbar. Dann sind weitere Probleme zumindest deren Problem.

Was ich geschrieben habe zum GL:

Hier hast du wirklich keine rechtliche Handhabe. Wenn es ein Fehler des AG war, dann muss der dafür haften und das müsst ihr dann untereinander ausmachen. Der GL ist da raus.

FALLS: Die aber noch irgendwas von euch wollen: Ignorieren. Fall sie nerven: Info ans Gericht, die werden denen dann evtl. auf die Finger hauen.

Guck mal hier ins Forum: www.f-sb.de/forumneu

dort habe ich mit den Jahren mein ganzes Wissen erworben ;-)

Hallo, hm, ärgerlich und leider dumm gelaufen. Aber wenn der Arbeitsgeber von der ganzen Sache nichts wusste kann man ihm keinen Vorwurf machen. Also ich schlage vor- auch wenn es weh tut- die Bescheinigung der gerichtl. Restschuldbefreiung schnellstens beim Arbeitgeber vorlzuegen, wenn alle diejenigen die noch pfänden im Insolvenzverf. als Gläubiger mit drin waren ist es damit erledigt und Ansprüche nicht mehr berechtigt. Damit sowas nicht mehr passiert würde ich ein neues Konto eröffnen wo auch das Gehalt pfändungsfrei hingeht. Wegen des noch gepfändeten Geldes wird es wohl schwierig ohne Rechtsbeistand. Vielleicht gibts den billigsten rechssicheren Rat beim Verbrauerschutz, ein niedergelassener Anwalt kostet weit mehr...

Hallo

Verstehe ich das richtig du möchtest Geld zurück haben was dir 1998 also vor der Insolvenz gepfändet wurde ?

Was mich etwas verwirrt ist die Tatsache, dass dein Arbeitgeber der dir monatlich dein Gehalt zahlt und nichts von deiner Insolvenz weiß oder wusste.

Das kann ich mir kaum vorstellen, denn das ist der erste der angeschrieben wird.

2. Um was für Schulden handelt es sich Steuerschulden oder Schulden aus einer strafbaren Handlung ?

3. Du hast doch vom gericht ein Schreiben damals bekommen wo drin steht was alles deiner Restschuldbefreiung unterliegt.

4. Du brauchst keinen Anwalt schreibe einfach mal an das Insolvenzgericht oder deinen damaligen IV an der wird es dir dann auch noch sagen können.

Aber wenn du Geld zurück haben möchtest was vor deiner Insolvenz dir gepfändet wurde wird wohl nichts werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

schicke ein schreiben als einschreiben mit rückschein und verlange vom ehemaligen gläubiger eine rückerstattung mit fristsetzung. und ansonsten einen anwalt nehmen und den betrag einklagen. der betrag wurde unrechtmaessig überwiesen, muss aber zurückverlangt werden. und das am besten mit nachweis.

sumse67 
Fragesteller
 07.01.2013, 15:21

Ich kenne mich ja leider so gar kein bisschen mit solchen Sachen aus :( Was genau bedeutet denn "mit NAchweis"? Und was soll ich tun, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann??? :/ Ich lebe zwar komplett ohne staatliche Unterstützung, aber da ich auf Grund meiner persönlichen Situation nur Teilzeit arbeiten kann - noch immer am Rande des Existenzminimums...bzw eigentlich sogar noch weit darunter-da ich ja wirklich ALLEs aus eigener Tasche finanzieren muss...(und DARF!- was auch eigentlich ganz gut so ist!!!)

mathias041966  07.01.2013, 15:32
@sumse67

die forderung auf rücküberweisung muss als einschreiben mit rückschein geschickt werden. und für den anwalt gibts beim amtsgericht nen beratungsschein. der kostet max. 10euro. daruaf verzichten die meisten anwälte allerdings dann auch noch

sumse67 
Fragesteller
 07.01.2013, 15:40
@mathias041966

Okay! Lieben Dank für die Informationen!

Dein Arbeitgeber kann nichts machen wenn Pfrändungen vorliegen muss er die durchziehen, wende dich an das Gericht das die Pfändungen ausgesprochen hat.

sumse67 
Fragesteller
 07.01.2013, 15:24

Ja...das haben die mir auch schon so erklärt! Die können also nichts dafür...wussten auch erstmal gar nicht woher das kam und mussten sich durch meine alten Akten - bei anderem Personalbearbeiter- wühlen um heraus zu finden wo das Geld hingegangen ist :/