Wenn man Leistungen vom Jobcenter erhält und umziehen möchte, wie sieht eigentlich die folgende Situation aus?
wenn man eine Wohnung mit vorgegebener Miete findet, mit nicht unterschriebenem Mietvertrag zum Jobcenter geht, könnte man Hilfe auf Kaution, Umzugskosten und Wandfarbe etc beantragen. So sagte mir zumindest mal ein Bekannter.
was aber passiert, wenn man keine angemessene Mietwohnung findet sondern eine die sagen wir mal um die 200€ teurer als angegeben kostet, die Hilfe für Kaution, Umzugstransport und Wandfarbe etc, fällt natürlich weg.
Aber angenommen, man findet eine nicht angemessene Mietwohnung, unterschreibt Mietvertrag und geht DANN zum Jobcenter: kann man trotzdem Antrag auf Lebensunterhalt beantragen? Steht es einem noch zu, Leistungen zum leben zu bekommen?
Oder hat man durch die teure Miete kein Anrecht mehr auf Leistungen zum leben vom Jobcenter?
Der Umzug würde freiwillig sein, nicht vom Amt aufgefordert. Und die neue Wohnung wäre teurer als die jetzige. Also man würde in eine teurere statt günstigere Wohnung ziehen. Danke für eure Hilfe.
5 Antworten
Wenn der Umzug aus sozialrechtlicher Sicht nicht notwendig ist, wird das Jobcenter die zu teure Miete nicht übernehmen, sondern nur die alte Miete weiterzahlen.
Leistungen für Deinen Lebensunterhalt gibt's weiterhin, sofern Du anspruchsberechtigt bist.
Wenn du schon in einer eigenen Wohnung lebst und ALG - 2 beziehst, dann musst du dem Jobcenter erst einmal einen wichtigen Grund für deinen Umzug nennen und am besten auch belegen können, ansonsten würdest du keine Zusicherung für die Kostenübernahme bekommen und schon gar nicht wenn die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) nach dem SGB - ll nicht angemessen sind.
Ziehst du dann innerhalb des Zuständigkeitsbereichs deines Jobcenters dann trotzdem um, dann würdest du wie schon bemerkt keine Unterstützung für Umzug, Kaution usw.bekommen.
Dazu käme dann das du eine evtl.später zu zahlende BK - Nachzahlung auch selber zahlen müsstest und du würdest dann nur max.deine alte billigere bewilligte KDU - weiter bekommen.
Ruf doch einfach mal in der Hauptzentrale vom Jobcenter an und frage nach.
Die sind meist netter als die vor Ort
Die übernehmen die Miete maximl bis zur KDU Obergrenze, den Rest musst du aus eigener Tasche (vom Regelsatz) zahlen. Und auch NK Abrechnungen werden dann nur teilweise oder garnicht übernommen. Kaution, Umzugskosten etc fallen dann ganz weg, da zahlen die gar nichts.
Ja bekommst du. Und mußt von diesem Regelbetrag dann den Mehrbetrag der Miete zahlen.
D.h. wenn dir 420 € zustehen, musst du davon 200 € für deine Mehrmiete aufbringen.
Vom Rest darfst du dann noch deinen Stom und Versicherungen, Telefon zahlen. Dann bleiben dir 150 € zum Leben über. Das reicht vorn und hinten nicht.
Das übernehmen die nicht.
Das heißt, man kriegt gar kein Geld mehr zum leben?
bringe nicht so vieles durcheinander ! leider werden wohnkosten nicht in tabellen erwähnt . die grundsicherung zum leben bleibt immer .
Ja das weiß ich, aber Leistungen zum Lebensunterhalt, das zahlen sie? Also kann man noch Antrag stellen oder kriegt man nicht mal was zum leben mehr?