Was passiert eig wenn man zum Jugendamt geht und ...

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Liebes Killerchillerchen,

die Zeit, zwischen dem 14. (erwachsen werden kann aufregend sein) und 21. Lebensjkahr sollten eigentlich die schönsten und interessantesten Jahre eines Menschen werden.

Du schreibst zwar nicht ganz genau, warum Deine Mutter dieses Wohlgefühl nicht vermitteln kann, aber ich finde es erst einmal:

SCHLIMM :

Umso mehr rührt mich, auch wenn mit einem Tag Verspätung, Dein Einsatz für Deinen Bruder.

Schöne Jahre können also auch problematische Zeiten mit sich bringen.

Aber auch Jugendliche, vor allem ab 16 Jahren, habe schon gewisse Rechte.

Das Jugendamt wird Dich anhören. Du musst aber auch in Kauf nehmen, dass Deine Eltern --- Deine Mutter befragt wird.

Also niemand kommt und holt gleich Deinen Bruder aus der Familie. Wenn Deine Mutter wirklich überfordert sein sollte, könnte ihr eine Hilfe die ihr beratend zur Seite steht, zugeordnet werden.

Weder Jugendamt noch Eltern sind allmächtig.

Das regelt der § 1631 ff BGB.

Das ist nicht nur ein dickes Buch, es ist auch schwerer Stoff. Dir das durch zu lesen, möchte ich Dir ersparen. Es ist ja auch für Anwälte und Menschen gemacht die mit Anwälten, Ämtern etc. zusammenarbeiten.

§ 1 des Achten Sozialgesetzbuches erklärt deutlich, dass u.a. jeder "Jugendliche" ein RECHT auf eine gute Erziehung hat um seine Persönlichkeit entwickeln zu können.

Du sozusagen:

Gesellschaftsfähig

wirst.

Es gibt viele § in denen eine würdevolle Kindheit festlegen.

Du musst wirklich keine Angst haben. Gerade die Mitarbeiter vom JA, kennen sich da besonders gut aus.

Manche Eltern werden vom JA aufgrund dieser Gesetze, wenn es wie bei Dir um das Wohl Deines Bruders und Dein Wohl geht, nach einer gründlichen Anhörung eine Entscheidung treffen. Möglicherweise gegen die Eltern, in Deinem Fall gegen die Mutter.

…und sie in ihre Schranken weisen.

Was noch viel wichtiger ist wie schon geschrieben,

Hilfe anbieten.

Es kann auch eine Familientherapie sein.

Welche Rechte Du mit 16 Jahren hast habe ich Dir mal von wikipedia kopiert.

Falls es Dich interessiert lesen und neugierig sein, macht immer noch schlau…so neben bei erwähnt.

Vollendung des 16. Lebensjahres

• Beschränkte Ehemündigkeit (Befreiung vom Eheverbot, § 1303 BGB) • Testierfähigkeit (§ 2229 BGB) • Einsichtsrecht ins Geburtenregister (adoptierte Kinder, § 62Personenstandsgesetz, bis 1. Januar § 61 Abs. 2 PStG) • Pflicht zum Besitz eines Personalausweises oder anderen Passes (§ 1 Gesetz über Personalausweise, ab 1. November 2010 § 1 PAuswG) • Handlungsfähigkeit nach Asylverfahrensgesetz(§ 12) und Ausländerrecht (§ 80 Aufenthaltsgesetz) • Einwilligung in Organentnahme nach Tod (§ 2 Abs. 2 TPG) • Aktives Wahlrecht in der Sozialversicherung (§ 50 SGB IV) • Aktives Kommunalwahlrecht in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt • Aktives Kommunalwahl- und Bürgerschaftswahlrecht (Landtag) im Land Bremen ab 2011. • Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanz- und Filmveranstaltungen bis 24 Uhr (§ 4, § 5 Jugendschutzgesetz) • Ende des Abgabeverbotes von Alkohol (außer Branntwein, § 9 Jugendschutzgesetz) • Altersgrenze bei Medien (FSK und USK) • Führerscheinerwerb Klasse A1, M, S, L, T (§ 10 Abs. 1 FeV) • Ende des strafrechtlichen Schutzes bei Straftaten, die die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht (§ 171 StGB) beinhalten • Ende des strafrechtlichen Schutzes bei sexuellem Missbrauch Schutzbefohlener (§ 174 StGB) sowie von Jugendlichen (§ 182 StGB, hier Schutz überwiegend bis zum 18. Lebensjahr) und bei der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger (§ 180 StGB) • Erwerb der Segelfluglizenz (§ 23 LuftVZO)

Wenn es um Deine persönliche Freiheit geht: darf Deine Mutter, Dich in Deinem Alter, oder sonst wer nicht gegen Deinen Willen in ein Heim stecken.

Auch für Deinen Bruder wird es wohl kaum Probleme geben.

Vielleicht ist im Forum ja in diesem Fall sachkundig, wie es bei minderjährigen Kindern, von Gesetzes wegen aussieht.

Es gibt Kindertagestätten, und es ist auf jeden Fall immer besser ein nicht jugendliches Kind in seiner gewohnten Umgebung zu lassen. Auch dafür hat das JA normalerweise, sehr viel Verständnis.

Es werden dann Stichproben gemacht, die nicht angekündigt werden, und geschaut wie es Euch geht.

Aber auch diese Frage wird man Dir dort gerne beantworten.

Es gibt auch Anwälte für Kinder und Jugendliche. Den Weg in dieses Forum hast Du gefunden. Trotzdem hier ein Link:

http://www.v-a-k.de/index.php?VAK_CMS=2cdf50e28b1286f9e9b0d795628af96e

Gib bei google die Frage Anwälte für Kinder ein. Du wirst Dich wundern.

Es ist erstaunlich wie viele jungendliche Kinder zu ihrem eigenen Wohl von zu Hause, gegen den Willen der Eltern, mit Zustimmung des JA´s, ausziehen.

Das ist ein ungeheueres Prozedere.

Aber das JUGENDAMT hilft so gut wie es die Gesetzte zulassen.

Ich wünsche mir, Du hattest heute einen erfolgreichen Tag.

Liebe Grüße zu Dir mulle

...bei problemen muss das jugendamt hilfeleistung anbieten...z.b. eine sozialarbeiterin, die zu euch nach hause kommt und mit deiner familie redet.

Hallo,

nun ist die frage? was macht dein kleiner bruder alles? das jugendamt würd zu dir nach hause kommen um zu schaun was los ist.ich weiß nicht ob das so schön ist, wenn fremde menschen über deine familie urteilen.....hast du es schon versucht mal mit deiner familie durchzusprechen ?

Killerchiller09 
Fragesteller
 08.08.2010, 23:03

das ist schon so schlimm was mein bruder alles macht ich sage nur das er meine Mutter extrem beleidigt un weniger als 0% Respekt hat mehr will ich aber dazu net sagen denn das ist abnormal was meiner macht erlich!

mullemaeuschen  09.08.2010, 15:09

Stellt sich mir doch die Frage:

VON WEM HAT DAS KIND DIESES VERHALTEN?

Ob es wohl an der Erziehung liegen mag.

Man muss nicht immer, was viele Menschen machen, auf das soziale Umfeld, schieben.

Scheinbar benötigen Mutter und Kind Hilfe.

Das JA schnüffelt nicht, es macht sich in einem erst einmal ganz gechilltem Gespräch, ein Bild von der Lage.

Deshalb ist es auch so wichtig, das es Unbeteiligte sind, die sich einen Eindruck verschaffen.

Es geht ja auch hier darum, ob Killerchen den richtigen Weg eingeschlagen hat oder es ebtl. noch tun wird.

Liebe Grüße zu Dir

mulle

Kannst Du denn nicht einmal erst MIT Deiner Mutter über das Problem sprechen? Ihr könntet dann nämlich auch zu Zweit zum Jugendamt gehen. Es gibt viele Möglichkeiten um angespannte Familienbeziehungen zu lösen, evtl durch Haushaltshilfen, Erziehungsberatungsstellen ect. Wenn ihr dort alle geschlossen hingeht und um Hilfe ersucht, wird das in der Regel nur positives Feedback geben. Viel Glück auf Deinem Weg!

Killerchiller09 
Fragesteller
 08.08.2010, 23:00

ich habe mit ihr schon darüber gesprochen meine Mutter denkt sie wäre im recht ich sagte dann zu ihr ich schaklte das jugendamt an ich habe ihr damit schon gedroht und sie dann so wehe du machst das dann hast du kein kopf mehr -,-

ITDAU  08.08.2010, 23:03
@Killerchiller09

Geh zum Jugendamt und erzähle denen genau das, was Du hier erzählst.

Kann die Aussage von ITDAU nur bestätigen. der Weg zum Jugendamt scheint in Deinem Fall der absolut richtige zu sein. Alles Gute und mach dir mal nicht zu viele Sorgen sondern versuch dich etwas auf das Gespräch vorzubereiten damit du nichts vergisst. Stichworte auf nem Zettel sind nicht verboten ;-) hilft mir immer.