Mietvertrag mit Mindestmietdauer frühzeitig kündigen?

5 Antworten

Erstmal vielen Dank für die Antworten.

Im Mietvertrag steht: "Das Mietverhältnis wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Mietvertragsparteien verzichten für die Dauer von 24 Monaten ab Mietbeginn des Mietvertrages auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung. Vor dem Verzicht bleibt das Recht der Mietvertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt".

Gilt ein Kündigungsverzicht nicht eigentlich ab dem dem Tag der Unterschrift also dem Tag des Vertragsabschlusses?

Mietbeginn war der 26.02.2020

Vertragsabschluss: 23.11.2019

Warum wir ausziehen wollen:

Wir können unser Schlafzimmer als solches nicht mehr nutzen, da wir nachts enormen Trittschall aus dem Zimmer über uns wahrnehmen. Die Wände und die Decke vibrieren wenn der Nachbar nachts hin und her läuft. Zudem haben wir noch abgehängte Decken die als Resonanzkörper das ganze auch noch verstärken. Leider ist der Nachbar Nachtaktiv und bewegt sich daher in der Wohnung zu der Zeit zu der wir schlafen wollen. Abfederne Hausschuhe o.Ä. kommt für ihn nicht in Frage. Er meinte wir sollen das mit Vonovia lösen. Mittlerweile haben wir unser Bett im eigentlichen Wohnzimmer aufgebaut. Und das ehemalige kleine Schlafzimmer fungiert nun als "mini Wohnzimmer". Unser Vermieter meint es wurde richtig gebaut (Baujahr 2019) und dass ihrerseits nicht nachgebessert wird. Wir sollen einen Gutachter einschalten der das ggf. nachweist und diesen selber bezahlen. Erst dann folgt eine Nachbesserung.

Ist dieser Grund wichtig genug für eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag?

Vorzeitig kündigen geht sicher nicht.

Man versuchen die vorzeitige Entlassung aus dem Vertrag zu bekommen.

Wenn der Vermieter möchte.

In einem Mietvertrag der Vonovia wird die Vokabel "Mindestmietdauer" bestimmt nicht verwendet, denn das ist in den Mietgesetzen nicht vorgesehen. Hingegen könnte ein gegenseitiger Kündigungsverzicht vereinbart worden sein. An den musst du dich halten.

Eine vorzeitige Auflösung des MV ist vom guten Willen des Vermieters abhängig.

Du wirst schon gute Gründe haben müssen, um vorzeitig aus diesem Vertrag raus zu kommen. Das ist ja der Sinn der Mindestmietdauer, dass beide während dieser Zeit nicht kündigen können. Wenn der Vermieter nicht will, wirst du es sehr schwer haben. Vielleicht ist er mit einem betristeten Untermietvertrag für das nächste Jahr einverstanden oder du suchst Ersatzmieter, die du vorschlagen könntest.

Du kannst den Mietvertrag (schriftlich und ohne Begründung) zum Ablauf des 3. Monats nach Ende des Verzichtsraumes von 24 Monaten (gerechnet ab Mietbeginn lt. Mietvertrag) kündigen.

Bei KV von 48 Monaten ist als Beginn des Zeitraumes des Kündigungsverzichts das Vertragsdatum (Unterschrift des MV) anzuwenden.

DerCaveman  17.05.2021, 02:17
Bei KV von 48 Monaten ist als Beginn des Zeitraumes des Kündigungsverzichts das Vertragsdatum (Unterschrift des MV) anzuwenden.

Auch wenn vertraglich ausdruecklich "ab Mietbeginn" vereinbart wurde und die Verzichtsdauer ab Vertragsschluss unter 4 Jahren liegt?

albatros  17.05.2021, 10:31
@DerCaveman

Unter 4 Jahren ab Mietbeginn, 4 Jahre=ab Vertragsabschluss.