Was passiert bei "Erledigung des Verfahrens wegen Teilstattgabe" als Lösung für meinen Einspruch gegen den Einkommenssteuerbescheid?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Na wenn deinem Einspruch nur TEILWEISE stattgegeben wurde, dann musst Du natürlich erst mal überprüfen welchem Teil stattgegeben wurde, und ob das für dich ausreichend ist. wenn Du das unterschreibst, hast Du keine Möglichkeit mehr weiter dagegen vorzugehen, auch nicht mit einer Klage. Das will also gut überlegt sein.

Wenn Du alles schon bezahlt hast, bekommst Du dann den Teil zurückerstattet, für den deinem Einspruch statt gegeben wurde. Und für diesen Teil hast Du Anspruch auf 6% Zinsen pro Jahr, aber erst ab dem 19. Monat nach der Zahlung.

Vielen Dank erstmal, Deine Antwort beantwortet am besten meine Frage. Aber hast Du dich nicht verschrieben: "19 Monate nach der Zahlung"? Wenn ich eine Zahlungsfrist versäume, dann läuft doch die Zinsberechnung fürs Finanzamt doch viel eher an...? 

@Ginalolofrigida

Ja, wen Du was zahlen musst darfst Du ab Fälligkeit Zinsen zahlen. Aber wenn Du was vom Finanzamt zu kriegen hast, gibts erst nach 1,5 Jahren Zinsen.

Wenn der Bescheid geändert wird dann wird wieder neu abgerechnet. Entsteht also ein Guthaben für Dich dass das Finanzamt nicht anderweitig verrechnen will dann bekommst Du das natürlich auch.

Als Sachbearbeiter der Rechtsbehelfstelle eines anderen Finanzamts darf ich dir mitteilen, dass eine Änderung der angefochtenen Bescheide erfolgt, wenn du durch Unterschrift dein Einverständnis zu dieser Verfahrenserledigung (Teilstattgabe) gibst.


Und wenn nicht, ergeht eine Einspruchsentscheidung mit entsprechendem Mehraufwand für die Rechtsbehelfstelle.

@Helmuthk

Was würde das bedeuten? Es geht in dem nicht stattgegebenen Teil um Unterhaltsleistungen, die mein Ex in seiner EStE geltend gemacht hat, und die mir das FA zu meinem Einkommen dazu gerechnet hat. Deshalb habe ich die Gerichts- und Anwaltskosten dagegengerechnet, denn mein Ex hat nur bezahlt, weil ich ihn angeklagt habe. Nun hat das FA aber diese Streitkosten, die ein Vielfaches der Unterhaltsleistungen waren, auch als außergewöhnliche Belastung nicht anerkannt...? Finde ich eigentlich nicht gerecht. 

Aber wenn ich nicht einverstanden bin mit dem Vorschlag, was passiert dann?

@Ginalolofrigida

Wenn du nicht einverstanden bist, wird das FA durch Einspruchsentscheidung entscheiden, gegen die dann nur noch der Klageweg eröffnet ist. Dem Teil deines Einspruchsbegehrens, dem abgeholfen werden kann, wird allerdings trotzdem entsprochen.