Was muss man sich von einem Makler bei der Wohnungsvermittlung gefallen lassen?

11 Antworten

Du mußt Wohl einen Besichtigungstermin ermöglichen - aber keinen Beliebigen. Du hast einen Angeboten und wenn Sie den nicht will, ihr Problem. Biete ihr halt noch einen anderen Termin an aber laß Dich nicht einschüchtern. 

Du wohnst noch immer in der Wohnung und hast einen gültigen MV, also bestimmst DU auch wo es lang geht.

Die neuen Interessenten müssen sich nach Dir richten. Fertig.

Wenn die Maklerin komisch wird, wirst Du auch komisch!!!

 Lasst Euch doch nicht alles gefallen.

Aber die Maklerin hat doch gar keinen Zugriff auf die Wohnung. Und wenn sie doch über die Matte gelassen wird, möge sie zuvor die Schuhe ausziehen. Viel Glück.

Die Maklerin muss sich nach Dir richten.

Es ist ausreichend, wenn ein Mieter einmal im Monat für 30 Minuten die Besichtigung der Wohnung, zwecks Weitervermietung oder Verkauf, zulässt. Jedenfalls dann, wenn er in der zurückliegenden Zeit schon ständig Besichtigungen geduldet hat. ( ä.a. AG Hamburg 43 b C 1717/91; WM 92, 540.

Laut Grundgesetz hat der Mieter ein Recht auf Privatsphäre (BVerfG 1 BvR 208/93; WM 93, 377).

Deine Pflicht ist es,  Besichtigungen zu ermöglichen. Und jetzt kommen Deine Rechte. Du mußt nicht immer dazu bereit sein. Es geht um eine angemessene Möglichkeit. Und damit haben wir das Problem. Was ist angemessen?

Unverschämtheiten mußt Du dir nicht gefallen lassen. Wenn Du nicht da bist, mußt Du niemanden in die Wohnung lassen (Schlüsse hinterlegen o. ä. Späße). 

Sprich mit der Maklerin mal ein ernstes Wort. Sei selbstsicher und weise sie daraufhin, dass Du Termine vorschlägst und bereit bist diese einzuhalten. Nach bestem Wissen und Gewissen. Und es liegt auch an ihr die Besichtigungen zu ermöglichen. Z. B. durch die Rücksprache mit dem Interessen und ihrer Fähigkeit (sollte sie haben) Kompromisse zu vermitteln. Zur Not informiere Deine Vermieter über die Art der Maklerin.