Komische Klausel im Übergabeprotokoll

7 Antworten

So eine Klausel muss nicht ins Übergabeprotokoll. Das Übergabeprotokoll kann nur den aktuellen Zustand zum Übergabezeitpunkt beschreiben und da soll alles rein, was zu diesem Zeitpunkt erkennbar ein Mangel ist oder sein könnte oder auch die Beschreibung eines bestimmten Zustands. Wurde die Übergabe sorgfältig gemacht, kann es allenfalls um verdeckte Mängel gehen.

Verdeckte Mängel können aber auch nach 3 Monaten noch in Erscheinung treten und da besteht immer noch die Möglichkeit zu reklamieren. Kaution kann der Vermieter beispielsweise 6 Monate zurück halten, um evt. später erst entdeckte Mängel, bzw. deren Beseitigung zu decken. Also ist der Satz sowieso übeflüssig. Selbstverständlich muss bei Aufdeckung eines verdeckten Mangels auch der Beweis geführt werden, dass er vom Vormieter verursacht wurde, bzw. nicht vom neuen Mieter.

Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die ein Übergabeprotokoll für eine Wohnungsübergabe vorschreibt. Wird dennoch ein Protokoll erstellt, ist es nicht an eine Form oder einen bestimmten Inhalt gebunden. Eine Übergabe der Wohnung am Mietende vom scheidenden Mieter an den nachfolgenden Mieter ist immer rechtsunsicher, denn die Wohnung wird in der Regel vom Vermieter an den Mieter bei Mietbeginn übergeben und sollte deshalb vom Vermieter auch wieder zurück genommen werden. Zeugen bei den Übergaben und Fotos von Schäden oder Mängeln sind wichtig, weil sie als Beweise bei Rechtstreitigkeiten dienen können. Ein aussagekräftiges Protokoll von beiden Parteien unterschrieben verbessert je nachdem die Position des Klägers oder des Beklagten.

Doch , diese Klausel ist rechtlich sicher ! Mit der Aufforderung solltest du dies auch machen ! Es bezieht sich hier auf versteckte Mängel ! Du könntest dich , durch das nichtaufnehmen in rechtliche Schwierigkeiten bringen ! ( Vorsatz / Betrug ) kann sehr teuer werden aber wenn du meinst das nicht zu müssen ist es sicherlich , für dich auch ok ! Ich kann dir nur dringend dazu Raten! Sonst kann es richtig teuer werden ! Lg

Wie kann ich denn dann im Zweifelsfall beweisen, dass ein Mangel nicht durch mich, sondern durch meinen Nachmieter verschuldet ist?!?

Der kann ja dann schön das Parkett verkratzen und dann nachher sagen, dass ich das war und wohl vorher nicht aufgefallen ist....

@Lala2k8

Nein, diese Klausel bezieht sich nur auf versteckte Mängel! Offensichtliche Mängel sind davon nicht betroffen! Bilder machen ist immer der beste Beweis! LG

Ihrem Beitrag entnehme ich, dass sie selbst der Nachmieter sind. Wenn das der Fall ist, dann ist diese Klausel doch zu Ihrem Vorteil. Denn sie können Mängel, die erst einige Zeit nach dem benutzen der Wohnung zu erkennen sind, noch als Mangel vor dem Einzug geltend machen.

Im übrigen ist ein Protokoll eine gegenseitige Vereinbarung. Und in einer gegenseitigen Vereinbarung kann man reinschreiben, was man möchte. Es liegt dann an den beiden Vertragschließenden Parteien rma ob sie dies unterschreiben möchten oder nicht.

Wie kann ich denn dann im Zweifelsfall beweisen, dass ein Mangel nicht durch mich, sondern durch meinen Nachmieter verschuldet ist?!? Der kann ja dann schön das Parkett verkratzen und dann nachher sagen, dass ich das war und wohl vorher nicht aufgefallen ist....

In dem man alle sichtbaren Mängel aufschreibt und alles was augenscheinlich in Ordnung ist auch vermerkt und unterschreiben lässt.

Sollte die andere Partei das Protokoll nicht unterschreiben wollen, muss sie es nicht. Dann nimmt man Zeugen und lässt die das Protokoll unterschreiben.

Zusätzlich kann man Fotos machen und somit den Zustand der Mietsache festhalten.

Geräte und andere Sachen kann man auf Funktionsfähigkeit prüfen und ebenfalls im Protokoll vermerken.

Mein Vermieter hat mir, als ich mit meinen Vormietern die Übergabe gemacht habe (an der der Vermieter übrigens nicht beteiligt war) mir gesagt, dass in das Übergabeprotokoll eine Klausel rein soll, dass der Nachmieter noch 14 Tage nach der Übergabe Mängel nachmelden kann.

Diese Klausel muss und sollte meiner Meinung nach nicht rein. Offensichtliche Mängel kann man sofort feststellen und für die verdeckten Mängel kann man zur Rechenschaft gezogen werden.

Sie Ihrerseits sind auch nicht verpflichtet ein Protokoll zu unterschreiben, wenn dort diese Klausel steht.

Dann machen Sie Ihr eigenes Protokoll und lassen es von mehreren Zeugen unterschreiben.

Vielleicht verzichtet der Vermieter ja auf so eine Klausel, wenn man sich genügend Zeit lässt bei der Besichtigung.