Was muss man alles im Fahrzeugschein eintragen lassen?

1 Antwort

Grundsätzlich mußt Du zwischen dem Begriff "eintragen" und "Änderungsabnahme" unterscheiden, denn der Volksmund sagt oft "eintragen", meint aber "eine Änderungsabnahme durchführen". Ausgehend von den rechtlich richtigen Definitionen "Änderungsabnahme" = Abnahme der technischen Änderung durch einen Prüfingenieur oder einen Sachverständigen einer Prüforganisation (DEKRA , TÜV, GTÜ, ...) und "Eintragen" = Daten aus der vorangegangenen Änderungsabnahme werden durch das StVA in den Fahrzeugschein (heißt seit 2007 Zulassungsbescheingung Teil I) eingetrage, bzw die Daten verden geändert oder vervollständigt, man bekommt dann einen neuen Fahrzeugschein.

Wenn Du Tuningteile kaufst, dann müssen diese ein gültiges Prüfzeugnis haben um legal verbaut werden zu dürfen, einige müssen dann durch einen Prüfingenieur abgenommen werden (Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO , selten benötigt man eine "Begutachtung" zur Erteilung eines Einzelbetriebserlaubnis nach §19(2) bzw §21 StVZO durch einen amtl. anerk. Sachverständigen.

Mßgelblich ist immer das beiliegende Prüfzeugnis bzw die darin enthaltenen auflagen, die zu Erfüllen sind, ich zähle die mal ein Paar auf.

TEILEGUTACHTEN: eine Änderungsabnahme nach §19(3) ist IMMER vorgeschrieben. Kannst Du Dir einfach merken, in dem Wort stecken "TEIL und beGUTACHTEN".

ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE): In den meisten Fällen reicht das Mitführen der ABE, sofern keine Auflage aus der ABE eine Änderungsabnahme vorschreibt. I.d.R muß das Fahrzeug ansonsten im Serienzustand sein, bei Mehrfachänderungen benötigt man i.d.R. trotzdem eine Änderungsabnahme. Kannst Du Dir auch merken es enthält die Begriffe "im ALLGEMEINen ist der BETRIEB ERLAUBt" Erkennbare Kennzeichnung "KBA 12345" => evtl Änderungsabnahme erforderlich

ALLGEMEINE BAUARTGENEHMMIGUNG ABG: ist eine "ABE" für bauartgenehmigungspflichtige Teile am Auto (siehe §22a StVZO, dort sing alle aufgeführt, z.B. Scheibenfolie) I.d.R. keine Änderungsabnahme erforderlich. Erkennbare Kennzeichenung z.B. ~M1234

EG-Bauartgenehmigung / EG Betriebserlaubnis i.d.R. Betrieb erlaubt, wenn das Fahrzeug selbet eine EG Typgenehmigung hat. Erkennbar an Kennzeichnung beginnend mit "e" an dem Bauteil und die des Fahrzeuges auf dem Typenschild. Beispuel für eine Anhängekupplung "e13 00-1234" diese Erlaubnis gilt in der gesamten EG

ECE Genehmigung: Erlaubt, wenn Deutschland der entsprechenden ECE Regelung zugestimmt hat. (Es haben nicht alle EG Staaten allen ECE Regelungen zugestimmt, Deutschland hat aber fast allen ECE Regelungen zugestimmt. Erkennbare Kennzeichnung "E" Nummer. Ein Sportauspuff hat oft eine ECE Genehmigung.

Bei den zuvorgenannten Abnahmen sind i.d.R. die Fahrzeugpapiere nicht oder nicht sofort zu berichtigen.

Eine sofortige Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist IMMER erforderlich, wenn sich steuerrechtliche oder fahrerlaubnisrechtliche oder versicherungsrechtliche Dinge am Fahrzeug geändert haben.

Beispiel: Fahrzeug auf- oder angelastet (Steuer). Tempo 100 Genehmigung für Anhänger (Genehmigung erteilen), Motorrad mit oder ohne Leistungsbeschränkung (Fahrerlaubnis), Umbau Lkw / Pkw, Leistungssteigerung / erhöhung.

Steht z.B. ein einer ABE oder einem Teilegutachten das betreffende Fahrzeug nicht drin und es paßt technisch trotzdem, dann muß man eine Einzelbetrieberlaubnis beantragen, es ist eine Begutachtung nach §21 durch einen aaS erforderlich, danach muß die Betriebserlaubnis bei der ZUlassungsstelle beantragt werden (eingetragen)

Liegt bei den Tuningteilen ein "Prüfbericht", "Materialgutachten", "Technischer Bericht", "Gutachterliche Stellungnahme" oder ein Papier mit einem anderen Phantasienamen bei, so sind das KEINE gültigen Prüfzeugnisse. einen Spoiler mit Materialgutachten kannst Du i.d.R. direkt in die "gelbe Tonne" Stecken, weil den eh keiner abnimmt.

Vorlegen mußt du immer Deinen Fahrzeugschein, das Prüfzeugnis was zu dem Teil gehört und evtl Dinge die in der Prüfzeugnis in einer der Auflagen gefordert sind, das kann sein, ein Vermessungsprotokoll bei einer Fahrwerksänderung oder ein Protokoll über einen Tachoangleich oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, meistens bei Reifenumrüstungen)

Im Zweifelsfalle kannst Du immer besser mal bei einer DEKRA Stelle in Deiner Nähe vorbei fahren, deine neueste Tuningmaßnahme zeigen, manchmal auch besser vorher fragen, bevor du Geld ausgegeben hast.

Keine Angst, die Leute beissen nicht. Unter www.dekra.de/de/standorte findest Du z.B. eine solche Stelle in Deiner Nähe.

Viel Spaß beim Umbauen